Bachelorarbeit, 2023
65 Seiten, Note: 1,0
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Kindheit und Jugend
1.2 Der Kriminalitätsbegriff
1.3 Jugendkriminalität
1.4 Jugenddelinquenz
2. Theorien über (Jugend-) Kriminalität
2.1 Lerntheorie
2.2 Kontrolltheorie
2.3 Mehrfaktorenansätze
3. Jugendstrafrecht
3.1 Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts
3.2 Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten im Jugendstrafrecht
3.3 Ziele des Jugendstrafrechts
3.4 Der Erziehungsbegriff im Sinne des JGG
3.5 Der Sanktionskatalog
3.5.1 Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG
3.5.2 Zuchtmittel nach § 13 JGG
3.5.3 Die Jugendstrafe nach § 17 JGG
4. Jugendarrest
4.1 Historische Entwicklung des Jugendarrests
4.2 Arrestformen
4.2.1 Freizeitarrest
4.2.2 Kurzarrest
4.2.3 Dauerarrest
4.2.4 Warnschussarrest
4.2.5 Ungehorsamsarrest
4.3 Funktion des Jugendarrests
4.4 Rückfallquote
5. Kritik und Sanktionsgeeignetheit
6. Chancen und Zukunftsperspektiven
7. Ambulante Alternativen
Die Arbeit untersucht die aktuelle Situation, die Kritik und die Zukunftsfähigkeit des Jugendarrests als freiheitsentziehende Sanktion im Jugendstrafrecht und zeigt Möglichkeiten für sinnvolle, ambulante Alternativen auf.
4.2.4 Warnschussarrest
Im Jahr 2012 wurde der bis heute umstrittene Warnschussarrest gemäß § 16a JGG eingeführt (auch Einstiegsarrest genannt), der als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest verhängt werden kann. Neben der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 21 JGG, der Bewährung vor der Verhängung der Jugendstrafe gemäß § 27 JGG oder der sogenannten Vorbewährung gemäß § 61 JGG kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Sonderform des Urteilsarrests verhängt werden. Damit soll vermieden werden, dass die Bewährungsstrafe den Eindruck eines Freispruchs vermittelt und so den Jugendlichen die „Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen“ (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 JGG). Der Arrest soll als „Schockarrest“ (Beulke et al., 2020, S. 157) wirken, was auch schon die Bezeichnung als „Warnschuss“, als letzte Warnung vor einer realen Kriminalstrafe, impliziert. Irreführend ist jedoch, dass es sich nicht um eine bloße Verwarnung, sondern um tatsächlichen Freiheitsentzug von bis zu vier Wochen handelt.
Um den Arrest nach § 16a JGG anordnen zu können, muss eine von drei Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss es erforderlich sein, das Unrecht der Straftat zu verdeutlichen, die Person aus einem schädlichen Umfeld herauszunehmen und auf die Bewährungszeit vorzubereiten oder während des Arrests erzieherisch auf die Person einzuwirken, um eine erfolgreiche Bewährungsaussicht zu erreichen (vgl. § 16a Abs. 1 JGG).
Begründet wird der Warnschussarrest unter anderem damit, dass bei Gruppendelikten Jugendliche, bei denen keine schädlichen Neigungen festgestellt wurden, deren Straftat aber einen Arrest nach sich zieht, gegenüber Jugendlichen, bei denen schädliche Neigungen vorliegen, aber noch keine Jugendstrafe erforderlich ist, benachteiligt werden (vgl. Laubenthal et al., 2015, S. 26).
1. Begriffsbestimmungen: Klärung der Begriffe Kindheit, Jugend, Kriminalität und Delinquenz im Kontext der besonderen Entwicklungsphase des Jugendalters.
2. Theorien über (Jugend-) Kriminalität: Darstellung psychologischer und soziologischer Kriminalitätstheorien wie Lerntheorien, Kontrolltheorien und Mehrfaktorenansätze.
3. Jugendstrafrecht: Überblick über die historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Ziele des Jugendstrafrechts und den Sanktionskatalog.
4. Jugendarrest: Detaillierte Untersuchung der verschiedenen Arrestformen, ihrer Funktionen und der Rückfallquoten von Arrestant*innen.
5. Kritik und Sanktionsgeeignetheit: Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit, Problematik und dem Gefängnischarakter des Jugendarrests.
6. Chancen und Zukunftsperspektiven: Vorstellung konzeptioneller Vorschläge für eine pädagogisch sinnvollere Ausgestaltung des Arrestvollzugs.
7. Ambulante Alternativen: Aufzeigen von Möglichkeiten, den Jugendarrest durch ambulante Maßnahmen, insbesondere den Sozialen Trainingskurs, zu ersetzen.
Jugendarrest, Jugendstrafrecht, Jugendkriminalität, Erziehungsgedanke, Legalbewährung, Sanktion, Rückfallquote, Soziale Arbeit, ambulante Alternativen, Sozialer Trainingskurs, Warnschussarrest, pädagogische Ausgestaltung, Spezialprävention, Jugendgerichtsgesetz, Delinquenz
Die Thesis befasst sich mit der Rolle des Jugendarrests im deutschen Jugendstrafrecht, seinem Spannungsfeld zwischen Erziehung und Strafe sowie der Frage nach seiner tatsächlichen Wirksamkeit.
Die zentralen Themen umfassen die theoretischen Hintergründe von Jugendkriminalität, die gesetzlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts sowie eine fundierte Analyse der verschiedenen Formen und der Kritik am Jugendarrest.
Das Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation des Jugendarrests, die Untersuchung seiner Eignung zur Rückfallvermeidung und das Aufzeigen sinnvoller ambulanter Alternativen.
Die Bachelorarbeit basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen Literaturrecherche und der Aufarbeitung theoretischer Ansätze sowie aktueller Statistiken.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Kriminalität, die Darstellung des Jugendstrafrechts mit seinem Sanktionskatalog sowie die detaillierte Analyse des Jugendarrests, seiner Kritikpunkte und potenzieller Zukunftsperspektiven.
Wichtige Begriffe sind insbesondere der Jugendarrest als Sanktionsmittel, das Erziehungsziel des JGG (Jugendgerichtsgesetz), die Legalbewährung, ambulante Maßnahmen und die Rolle der Sozialen Arbeit.
Der Autorin zufolge wird dieser Arrest in der Fachwelt weitgehend abgelehnt, da er eine hohe Eingriffsintensität mit einer fragwürdigen pädagogischen Wirksamkeit verbindet und bei mehrfach belasteten Jugendlichen oft zu negativen Trotzreaktionen führt.
Die Soziale Arbeit steht im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Hilfe. Die Arbeit betont die Notwendigkeit, Fachkräfte stärker in den Vollzug einzubinden, um diesen pädagogisch zu gestalten und eine nachhaltige Nachbetreuung zu gewährleisten.
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