Diplomarbeit, 2008
136 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
1.1 Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
1.2 Das Alterseinkünftegesetz
2 Steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen
2.1 Sonderausgaben i. S. d. Einkommensteuergesetzes
2.2 Rechtslage bis 31.12.2004
2.2.1 Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 EStG
2.2.2 Höchstbetragsberechnung
2.2.3 Die Ermittlung der Vorsorgepauschale
2.2.3.1 Allgemeines
2.2.3.2 Allgemeine Vorsorgepauschale
2.2.3.3 Gekürzte Vorsorgepauschale
2.2.3.4 Vorsorgepauschale in Mischfällen
2.3 Rechtslage ab 01.01.2005
2.3.1 Einführung eines Drei-Schichten-Modells
2.3.2 Vorsorgeaufwendungen der Basisversorgung
2.3.3 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
2.3.4 Höchstbetragsberechnung
2.3.4.1 Der Abzugsbetrag für Vorsorgeaufwendungen der Basisversorgung
2.3.4.2 Der Abzugsbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
2.3.4.3 Die Günstigerprüfung der Höchstbetragsberechnung
2.3.5 Die Ermittlung der Vorsorgepauschale
2.3.5.1 Allgemeines
2.3.6 Allgemeine Vorsorgepauschale
2.3.6.1 Gekürzte Vorsorgepauschale
2.3.6.2 Vorsorgepauschale in Mischfällen
2.3.6.3 Die Günstigerprüfung im Rahmen der Vorsorgepauschale
3 Die Besteuerung von Alterseinkünften
3.1 Allgemeines
3.2 Rechtslage bis 31.12.2004
3.2.1 Renten gemäß § 22 Nr. 1 EStG a. F.
3.2.2 Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 EStG a. F.
3.2.3 Altersentlastungsbetrag i. S. d. § 24a EStG a. F.
3.3 Rechtslage ab 01.01.2005
3.3.1 Renten gemäß § 22 Nr. 1 EStG n. F.
3.3.1.1 Alterseinkünfte der Basisversorgung
3.3.1.2 Sonderfälle zur Ermittlung des steuerfreien Anteils
3.3.1.3 Sonderfälle zur Ermittlung des Vomhundertsatzes
3.3.1.4 Öffnungsklausel
3.3.1.5 Sonstige Alterseinkünfte
3.3.1.6 Werbungskosten
3.3.2 Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 EStG n. F.
3.3.3 Altersentlastungsbetrag i. S. d. § 24a EStG n. F.
4 Die Riester-Rente
4.1 Rechtslage bis 31.12.2004
4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Begünstigter Personenkreis
4.1.3 Altersvorsorgebeiträge
4.1.4 Förderwege der Riester-Rente
4.1.4.1 Die Altersvorsorgezulage
4.1.4.2 Sonderausgabenabzug
4.1.5 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
4.1.6 Schädliche Verwendung
4.1.7 Besteuerung in der Auszahlungsphase
4.2 Rechtslage ab 01.01.2005
4.2.1 Begünstigten Personenkreises
4.2.2 Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug
4.2.3 Schädliche Verwendung
4.2.4 Besteuerung der Riester-Rente
4.2.5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
5 Untersuchung der Abzugs- und Besteuerungsänderungen
5.1 Prämissen der Musterfälle
5.2 Ergebnisse der Untersuchung
6 Zusammenfassung
Das Ziel der Arbeit ist es, die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Altersvorsorge vor und nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes gegenüberzustellen und die Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie die Besteuerung von Altersbezügen zu analysieren.
1.1 Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Über zwei Jahrzehnte wurde im Rahmen von Verfahren, die aufgrund von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig waren, die Frage diskutiert, ob und inwieweit die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten, welche das Einkommensteuergesetz (EStG) vorsieht, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes verstoßen würde.
Beispielsweise erhält ein Arbeitnehmer während der Ansparphase den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 3 Nr. 62 EStG als steuerfreie Leistung. Der Arbeitnehmeranteil ist hingegen individuell zu besteuern und kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden. Jedoch kommt es meist nicht zu einem vollen Abzug der Arbeitnehmeranteile, da dieser durch die Höchstbeträge der sogenannten Höchstbetragsberechnung begrenzt ist und des weiteren Beiträge, wie zum Beispiel Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbeiträge in dieser Berechnung zu berücksichtigen sind.
Dagegen hat der von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Beamte während seiner Erwerbsphase keine Vorsorgebeiträge für die spätere Altersversorgung zu erbringen, da er durch sein Dienstverhältnis bereits einen Anspruch auf Altersversorgung erwirbt. Dieser Vorteil ist durch den Steuerpflichtigen auch nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Er erfährt im Rahmen des Sonderausgabenabzugs vielmehr eine Förderung, da er die gleichen Höchstbeträge zur Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen in Anspruch nehmen kann wie der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Nur die gekürzte Vorsorgepauschale i. S. d. § 10c Abs. 2 bis 4 EStG berücksichtigt die Versicherungsfreiheit der Beamten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
1 Einleitung: Diese Einleitung erläutert die verfassungsrechtlichen Hintergründe und die Notwendigkeit der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz.
2 Steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen: Dieses Kapitel detailliert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sonderausgabenabzug sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2005.
3 Die Besteuerung von Alterseinkünften: Hier werden die steuerlichen Aspekte bei der Auszahlung von Renten und Pensionen in den unterschiedlichen Zeiträumen analysiert.
4 Die Riester-Rente: Das Kapitel befasst sich mit der spezifischen Förderung der privaten Altersvorsorge durch die Riester-Rente in ihren beiden zeitlichen Geltungsbereichen.
5 Untersuchung der Abzugs- und Besteuerungsänderungen: Die Arbeit präsentiert hier einen Belastungsvergleich anhand von Musterfällen, um die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen zu verdeutlichen.
6 Zusammenfassung: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und bewertet, inwiefern die gesetzgeberischen Ziele erreicht wurden.
Alterseinkünftegesetz, Einkommensteuergesetz, Sonderausgabenabzug, Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorge, Rentenbesteuerung, nachgelagerte Besteuerung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Günstigerprüfung, Vorsorgepauschale, Beamtenpensionen, Sozialversicherungspflicht, Übergangsregelung
Die Arbeit untersucht die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung von späteren Altersbezügen.
Zentral sind die steuerliche Anspar- und Auszahlungsphase der Altersvorsorge, die Behandlung von gesetzlichen Renten, Beamtenpensionen sowie der Riester- und Rürup-Rente.
Das Ziel ist der Vergleich der einkommensteuerrechtlichen Regelungen vor und nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes, um die steuerlichen Unterschiede und Belastungen systematisch aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt die juristische und steuerliche Analyse von Gesetzesgrundlagen sowie einen quantitativen Belastungsvergleich anhand von Musterrechnungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Ansparphase, der Rentenbesteuerung und der Riester-Rente, ergänzt durch Fallbeispiele zur Veranschaulichung der verschiedenen Steuerregelungen.
Wichtige Begriffe sind unter anderem das Drei-Schichten-Modell, die nachgelagerte Besteuerung, der Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung.
Die Günstigerprüfung dient dazu, Steuerpflichtige vor einer steuerlichen Schlechterstellung zu schützen, indem sie den Ansatz des günstigeren Höchstbetrags nach altem oder neuem Recht ermöglicht.
Das Gericht erklärte die frühere Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig, da sie zu unterschiedlichen Belastungen führte und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtete.
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