Magisterarbeit, 2009
103 Seiten, Note: 1,3
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
1. Einleitung
1.1 Forschungslage und Forschungsinteresse
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Herangehensweise und Aufbau
2. PR-theoretische Einordnung
2.1 Das Modell der Kontexte des Journalismus
2.2 Kontexte der PR – Gegenstände der PR-Forschung
2.3 Der rechtliche Normenkontext der Regierungs-PR
3. Rechtswissenschaftliche Perspektive – kommunikationswissenschaftliches Erkenntnisinteresse
3.1 Kommunikationswissenschaft – Rechtswissenschaft: Gegenstände, Zielsetzung und Methodik
3.2 Begriffliche Annäherungen
3.2.1 Kommunikationswissenschaftliche PR-Definitionen
3.2.2 Definitionen von Praktikern der Regierungs-PR
3.2.3 PR-Definitionen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft
4. Verfassungsrechtliche und historische Grundlagen
4.1 Der ideengeschichtliche Hintergrund der Verfassungsentstehung
4.2 Die zentralen Prinzipien des Grundgesetzes
4.3 Begrenzung und Auftrag der Regierung aus dem Grundgesetz
5. Aufgaben, Grenzen und Legitimität der Regierungs-PR
5.1 Aufgaben der Regierungs-PR
5.1.1 Aufgaben der Regierungs-PR in der Demokratie
5.1.2 Aufgaben der Regierungs-PR im Rechtsstaat
5.1.3 Aufgaben der Regierungs-PR in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
5.2 Grenzen der Regierungs-PR
5.2.1 Grenzen der Regierungs-PR in der Demokratie
5.2.2 Grenzen der Regierungs-PR im Rechtsstaat
5.2.3 Grenzen der Regierungs-PR in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
5.3 Legitimität der Regierungs-PR
5.3.1 Formen der demokratischen Legitimation
5.3.2 Legitimierende Gründe der Regierungs-PR
5.3.3 Die Problematik der Grundrechtsbeeinträchtigung
6. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur PR von Parteien und von Wirtschaftsunternehmen
6.1 Die PR der politischen Parteien
6.2 Die PR von Wirtschaftsunternehmen
7. Zusammenfassung und Vergleich
8. Ausblick
Diese Arbeit untersucht den verfassungsrechtlichen Normenkontext der Regierungs-PR. Das primäre Ziel ist es, die spezifischen Aufgaben, Grenzen und Legitimationsgrundlagen zu definieren, die sich aus dem Grundgesetz für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ergeben, und diese von der PR politischer Parteien sowie privater Wirtschaftsunternehmen abzugrenzen.
3.1 Kommunikationswissenschaft – Rechtswissenschaft: Gegenstände, Zielsetzung und Methodik
Die Kommunikationswissenschaft beschäftigt sich als Sozialwissenschaft mit den Abläufen und Ergebnissen menschlichen Handelns (Kunczik/Zipfel 2001: 19 Fn. 5). Ihre Erkenntnisgegenstände sind vorrangig die massenmedial vermittelte und damit öffentliche Kommunikation, aber auch relevante Aspekte der Individualkommunikation. Die PR-Forschung ist wie die Journalistik ein Teilbereich der Kommunikationswissenschaft (Burkart/Hömberg 2007: 2). Die Kommunikationswissenschaft arbeitet sowohl theoretisch als auch mit empirischen Methoden und zeichnet sich durch interdisziplinäre Bezüge und multidisziplinäre Ansätze mit „Anleihen“ beispielsweise aus der Organisationssoziologie, der Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft oder Linguistik aus (vgl. Kunczik/Zipfel 2001: 19 f.). Besonders die PR-Forschung nutzt zum Erkenntnisgewinn die „Berücksichtigung möglichst vieler dem Gegenstand nützlicher Bereiche“ (Avenarius/ Armbrecht 1992: 12). Das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse der Kommunikationswissenschaft liegt in der Erforschung von (öffentlicher) Kommunikation und (Massen-)Medien, ihrer Kommunikatoren, Aussagen, Wirkungen, Rezipienten und Organisation.
Die Rechtswissenschaft kann einerseits zu den Geisteswissenschaften gerechnet werden, da sie sich primär mit dem Verstehen und dem Anwenden von Texten, nämlich Rechtsnormen, befasst und auch die geisteswissenschaftliche Methode der Hermeneutik nutzt (Horn 2007: 32 ff. Rn. 46, 48). Die juristische Arbeit ist aber im Unterschied zu anderen Textwissenschaften an der Auslegung von normativen Texten in Hinblick auf die Entscheidung von Konflikten orientiert (Horn 2007: 32 Rn. 46). Gegenstand der Rechtswissenschaft ist das Recht; sie befasst sich vor allem mit der Auslegung von Gesetzestexten und der Rechtsentwicklung.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung der Regierungs-PR und definiert das Forschungsinteresse an deren verfassungsrechtlichen Grenzen im Spannungsfeld von Gemeinwohl und Macht.
2. PR-theoretische Einordnung: Dieses Kapitel überträgt das Modell der Kontexte des Journalismus auf die PR-Forschung, um einen theoretischen Rahmen für rechtliche Bedingungen zu schaffen.
3. Rechtswissenschaftliche Perspektive – kommunikationswissenschaftliches Erkenntnisinteresse: Hier werden die methodischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Kommunikations- und Rechtswissenschaft gegenübergestellt.
4. Verfassungsrechtliche und historische Grundlagen: Dieser Teil erörtert die Entwicklung des Verfassungsgedankens und die zentralen Prinzipien des Grundgesetzes, die das Handeln der Exekutive begrenzen.
5. Aufgaben, Grenzen und Legitimität der Regierungs-PR: Der Hauptteil analysiert detailliert die normativen Vorgaben, die sich aus Demokratieprinzip, Rechtsstaat und Kompetenzordnung für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung ergeben.
6. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur PR von Parteien und von Wirtschaftsunternehmen: Dieser Vergleich beleuchtet die abweichenden rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht-staatliche Akteure.
7. Zusammenfassung und Vergleich: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und hebt die Notwendigkeit einer stärkeren rechtswissenschaftlichen Integration in die PR-Forschung hervor.
8. Ausblick: Der Ausblick formuliert den Bedarf an einer klaren Unterscheidung zwischen idealtypischen, ethischen und rechtlichen Grundlagen in künftigen PR-theoretischen Ansätzen.
Regierungs-PR, Öffentlichkeitsarbeit, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Kompetenzordnung, Kommunikationstheorie, Rechtswissenschaft, staatliche Informationstätigkeit, Politikvermittlung, Verfassungsrecht, Governance, Transparenzgebot, Legitimation.
Die Arbeit analysiert den verfassungsrechtlichen Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Bundesregierung und beleuchtet, wie verfassungsrechtliche Vorgaben das staatliche Handeln begrenzen und legitimieren.
Die Schwerpunkte liegen auf den Aufgaben und Grenzen der Regierungs-PR, der verfassungsrechtlichen Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht sowie dem Vergleich zur PR von Parteien und Wirtschaftsunternehmen.
Das Ziel ist es, eine theoretische Grundlage für die Untersuchung des spezifischen verfassungsrechtlichen Kontextes der Regierungs-PR zu schaffen, da dieser in der PR-Forschung bisher als Marginalie behandelt wurde.
Es wird eine interdisziplinäre Herangehensweise gewählt, die kommunikationswissenschaftliche Theorien mit rechtswissenschaftlichen Interpretationsmethoden verbindet, um Normen und Rechtsprechung zu analysieren.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung von Aufgaben und Grenzen aus Sicht des Demokratieprinzips, des Rechtsstaatsprinzips und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes.
Regierungs-PR, Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Transparenzgebot und Legitimation.
Das Gericht nutzt diese Unterscheidung, um zu begründen, warum für bestimmte Informationsformen der Regierung nicht zwingend eine explizite gesetzliche Grundlage erforderlich ist, sofern die Maßnahmen durch die Staatsleitungsaufgabe gedeckt sind.
Während Wirtschaftsunternehmen Grundrechte zur Selbstdarstellung nutzen können und primär privatwirtschaftlichen Grenzen unterliegen, ist die Regierungs-PR unmittelbar an das Grundgesetz gebunden und muss dem Gemeinwohl sowie der staatlichen Neutralität dienen.
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