Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009
6 Seiten, Note: 1,1
Die Bundesregierung hat das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt, indem sie im Rahmen des BND-Untersuchungsausschusses nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilte und die Herausgabe von Akten an den Ausschuss verweigerte. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 17.06.2009 entschieden und den Antragstellern im Organstreitverfahren überwiegend Recht gegeben. Das parlamentarische Untersuchungsrecht unterliege zwar verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn unter anderem der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung oder das Staatswohl betroffen seien. Pauschales Berufen auf solche Grenzen reiche jedoch nicht aus, um eine Einschränkung des Untersuchungsrechts zu rechtfertigen.
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