Bachelorarbeit, 2020
52 Seiten, Note: 1,3
Die Arbeit untersucht die Unterschiede in nationalen Kinderschutzsystemen und deren Zusammenhang mit politikwissenschaftlichen Wohlfahrtsstaatstypologien. Dabei wird Hantrais' (Ent-)Familisierungsmodell herangezogen, welches die staatliche Verantwortung für das Familienwohl in verschiedenen Wohlfahrtsstaatsmodellen beschreibt. Ziel ist es, zu analysieren, ob die Interventionsbereitschaft des deutschen, tschechischen und schwedischen Kinderschutzsystems mit dem Grad der (Ent-)Familisierung korreliert.
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert die Relevanz des Themas sowie die Zielsetzung der Arbeit. Die theoretischen Grundlagen liefern eine Definition von Kinderschutz und beleuchten das (Ent-)Familisierungsmodell als Kategorisierungsvariable von Wohlfahrtsstaaten. Kapitel 3 befasst sich mit der komparativen Methodik, die für die Untersuchung der Kinderschutzsysteme in Deutschland, Schweden und Tschechien verwendet wird. In Kapitel 4 werden die Kinderschutzsysteme der drei Länder anhand von Vergleichskriterien wie Melderegeln, Fallzahlen und personeller Ausstattung analysiert. Die Diskussion befasst sich mit den Ergebnissen und deren Bedeutung für die vergleichende Kinderschutzforschung.
Kinderschutz, Wohlfahrtsstaat, Familienpolitik, vergleichende Sozialarbeitswissenschaft, (Ent-)Familisierung, Interventionsbereitschaft, Deutschland, Schweden, Tschechien, Melderegeln, Fallzahlen, personelle Ausstattung.
Die Typologien bestimmen den Grad der Staats- oder Familienorientierung. In staatsorientierteren (entfamilisierten) Systemen neigt der Staat eher zu Eingriffen in die Familie als in familienorientierten Systemen.
Entfamilisierung beschreibt den Grad, in dem der Staat Verantwortung für das Wohl der Familien übernimmt und Dienstleistungen bereitstellt, die das Individuum von der Abhängigkeit von der Familie entlasten.
Die Arbeit vergleicht die Kinderschutzsysteme von Deutschland, Schweden und Tschechien hinsichtlich ihrer Interventionsbereitschaft.
Die Hypothese besagt, dass Kinderschutzsysteme in staatsorientierten Ländern eher zu Interventionen neigen, während familienorientierte Staaten die Verantwortung stärker bei den Familien belassen.
Verglichen werden unter anderem Melderegeln bei Kindeswohlgefährdung, Fallzahlen und die personelle Ausstattung der Systeme.
Er hilft dabei, den nationalen Horizont zu überwinden, die eigene Praxis zu reflektieren und alternative Problemlösungsstrategien aus anderen Ländern kennenzulernen.
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