Examensarbeit, 2009
72 Seiten, Note: 2,0
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
Einleitung
1.1 Forschungsstand
1.1.1 Geschichtswissenschaft und Medienwissenschaft
1.1.2 Geschichtsdidaktik
1.2 Terminologie und Methodik
1.2.1 „Holocaust“
1.2.2 Spielfilm, Dokumentation und „Holocaust- Film“
1.2.2.1 Der Dokumentarfilm
1.2.2.2 Der Spielfilm
1.3 Schindlers Liste“ und „Shoah“ im Geschichtsunterricht?
Hauptteil
2.1 „Shoah“ von Claude Lanzmann (1985)
2.1.1 Inhalt
2.1.2 Entstehung und Rezeption
2.1.3 „Shoah“ aus der Sicht des Historikers
2.1.3.1 Filmgattungsspezifik
2.1.3.2 Auswahl der Zeitzeugen
2.2 „Schindlers Liste“ von Steven Spielberg (1993)
2.2.1 Inhalt
2.2.2 Entstehung und Rezeption
2.2.3 „Schindlers Liste“ aus der Sicht des Historikers
2.3 Das Medium Film im Geschichtsunterricht
2.3.1 Pädagogisch- didaktische Vorüberlegungen
2.3.2 Ausbildung von Medienkompetenz
2.3.3 Die systematische Filmanalyse im Geschichtsunterricht
2.4 Lehrplanvorgaben des Bundeslandes Sachsen
2.4.1 Lehrplaninhalte des Bundeslandes Sachsens bis Klassenstufe 10
2.4.2 Lehrplaninhalte des Bundeslandes Sachsen ab Klassenstufe 11
2.4.2.1 Lernziele im Leistungskurs
2.4.2.2 Lernziele im Grundkurs
2.5 „Shoah“ im Geschichtsunterricht des Leistungskurses Klasse 11
2.5.1 Einführung und Vorbereitung
2.5.2 Die Betrachtung der Sequenzen
2.5.3 Erstes Herangehen an den Film und spontane Gedankenreflexion
2.5.4 Beantwortung der Beobachtungsaufgaben im Klassenverband
2.5.5 Verflechtung der erarbeiteten Ergebnisse mit den historischen Hintergründen und den Lehrplanvorgaben
2.6 „Schindlers Liste“ im Geschichtsunterricht des Leistungskurses Klasse 11
2.6.1 Einführung und Vorbereitung
2.6.2 Die Betrachtung des Films
2.6.3 Erstes Herangehen an den Film und spontane Gedankenreflexion
2.6.4 Beantwortung der Beobachtungsaufgaben im Klassenverband
2.6.5 Verflechtung der erarbeiteten Ergebnisse mit den historischen Hintergründen und den Lehrplanvorgaben
Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht die Eignung der Filme „Shoah“ (Claude Lanzmann, 1985) und „Schindlers Liste“ (Steven Spielberg, 1993) als „vermittelnde Medien“ für den Geschichtsunterricht in der gymnasialen Sekundarstufe II unter Berücksichtigung der sächsischen Lehrplanvorgaben.
1.2.2.1 Der Dokumentarfilm
Der Dokumentarfilm ist eine synthetische Konstruktion: „Im Gegensatz zum Filmdokument steht hier eine Reproduktion von Wirklichkeit unter bestimmten Aspekten im Mittelpunkt, die sich der einzelnen Filmdokumente bedient und sie im Sinne der inhaltlichen Zielsetzung des Filmemachers kommentierend oder interpretierend aneinanderreiht.“.37 Das heißt, dass der Dokumentarfilm niemals eine bloße Aneinanderreihung von Filmdokumenten ist. Schon die Auswahl selbiger, die Anordnung dieser im Gesamtwerk, stellt eine gewisse Interpretation dar. Norbert Zwölfer fasst diese Gesichtspunkte wie folgt zusammen: „Kein Film, der als Dokumentarfilm mit Archivmaterial arbeitet, ist eine „objektive“ Darstellung. Er inszeniert durch Schnitt, Montage und zitierte Original-Töne historische „Wirklichkeit“ und steuert durch Auswahl und Anordnung des Materials die Rezeption.“38 Weiterhin dient der Dokumentarfilm dem Zwecke der Information und gleichzeitig auch der Unterhaltung.39 Peter Meyers betont gleichzeitig, dass jeder Dokumentarfilm „unter technischen Gesichtspunkten ein Kompilationsfilm“40 ist.
Unterlegungen und Erläuterungen können in Form eines gesprochenen Kommentars oder als Text in den Dokumentarfilm Eingang finden.41 Ebenso stehen dem Dokumentarfilm weitere Mittel, wie die Verwendung von Fotos, Karten, Grafiken, Zeitzeugenstatements und Historikerkommentaren zur Verfügung.42 Diese Liste lässt sich durch den heutigen Stand der Technik beliebig erweitern. Michael Sauer weist darauf hin, dass „heutzutage immer häufiger auch Spielszenen“43 Teil von Dokumentationen sind. Die zahlreichen außerdem noch vorhandenen Subgenres des Dokumentarfilms können außer Acht gelassen werden, da sie für den Geschichtsunterricht keine tragende Rolle spielen. Dokumentarfilme können selbstverständlich als Überrestquellen fungieren und mit einschlägigen Methoden betrachtet werden.
Der Geschichtslehrer muss also als Bindeglied zwischen Dokumentation und Schüler auftreten und stets darauf hinweisen, dass zwischen Wirklichkeit, Objektivität und Authentizität unterschieden werden muss, weil es keine manipulationsfreie Dokumentation gibt.44
Einleitung: Einführung in die Relevanz des Holocaust-Films als Medium für die Geschichtsdidaktik und Zielsetzung der Arbeit im Rahmen der sächsischen Lehrpläne.
1.1 Forschungsstand: Überblick über den Stand der Forschung in Geschichts- und Medienwissenschaft sowie der Geschichtsdidaktik hinsichtlich der Nutzung von Holocaust-Filmen.
1.2 Terminologie und Methodik: Definition grundlegender Begriffe wie „Holocaust“ sowie der verschiedenen Filmgattungen (Dokumentarfilm, Spielfilm, Holocaust-Film).
1.3 Schindlers Liste“ und „Shoah“ im Geschichtsunterricht?: Begründung für die Wahl genau dieser beiden gegensätzlichen Filme als didaktische Exempel.
Hauptteil: Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche und historische Analyse der Filme (2.1, 2.2), didaktische Überlegungen zum Medium Film (2.3), die Erläuterung der sächsischen Lehrplanvorgaben (2.4) sowie konkrete Unterrichtsmodelle für den Leistungskurs (2.5, 2.6).
Zusammenfassung: Fazit zur Integration von Holocaust-Filmen in den Unterricht und Bestätigung der didaktischen Machbarkeit trotz Zeitmangels.
Holocaust, Geschichtsunterricht, Shoah, Schindlers Liste, Filmanalyse, Geschichtsdidaktik, Dokumentarfilm, Historischer Spielfilm, Medienkompetenz, Zeitzeugen, Lehrplan Sachsen, Nationalsozialismus, Erinnerungskultur, NS-Diktatur, Sekundarstufe II.
Die Arbeit untersucht, wie die Filme „Shoah“ und „Schindlers Liste“ als didaktische Werkzeuge im Geschichtsunterricht der sächsischen gymnasialen Oberstufe eingesetzt werden können.
Im Fokus stehen die filmische Darstellung des Holocaust, der fachdidaktische Mehrwert des Mediums Film sowie die strukturelle Integration in den sächsischen Lehrplan für den Leistungskurs Geschichte.
Das Hauptziel ist es, ein methodisches Vorgehen zu entwickeln, das es Lehrkräften ermöglicht, komplexe historische Filme in den zeitlich begrenzten Rahmen des Geschichtsunterrichts zu integrieren, ohne den Bezug zu den Lehrplanvorgaben zu verlieren.
Es erfolgt eine interdisziplinäre Herangehensweise, die medienwissenschaftliche Filmanalysen mit geschichtsdidaktischen Erkenntnissen und einer kritischen Auswertung von Lehrplaninhalten kombiniert.
Der Hauptteil befasst sich mit der spezifischen Analyse von „Shoah“ und „Schindlers Liste“, erörtert die systematische Filmanalyse im Unterricht und detailliert die sächsischen Lehrplananforderungen in Verbindung mit praktischen Unterrichtsvorschlägen für Klasse 11.
Wichtige Schlagworte sind unter anderem Holocaust-Ästhetik, Medienkompetenz, Authentizität versus Fiktion, Oral History und historische Mentalitätsgeschichte.
Aufgrund der enormen Länge und Komplexität empfiehlt der Autor den Einsatz ausgewählter Sequenzen, um die Systematik der Judenvernichtung und die Perspektiven von Zeitzeugen (Opfer, Täter, Unbeteiligte) gezielt zu erarbeiten.
Bei „Schindlers Liste“ steht die Analyse der narrativen und filmtechnischen Mittel im Vordergrund, wobei die Schüler die Wandlung des Protagonisten untersuchen und den Film als ein spezifisches „Erinnerungsangebot“ aus Hollywood kritisch hinterfragen sollen.
Der Autor stellt fest, dass der Leistungskurs Geschichte zwar am besten für den Filmeinsatz geeignet ist, jedoch aufgrund der straffen Lehrpläne eine sehr präzise Vorbereitung und Planung für jede Unterrichtseinheit notwendig ist.
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