Fachbuch, 2008
181 Seiten
A. Einleitung
B. Literaturverzeichnis
C. Abkürzungsverzeichnis
D. Kommentar zu den Änderungen des UrhG
§ 20b Kabelweitersendung
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 63 Quellenangabe
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
§ 71 Nachgelassene Werke
§ 79 Nutzungsrechte
§ 81 Schutz des Veranstalters
§ 85 Verwertungsrechte
§ 87 Sendeunternehmen
§ 88 Recht zur Verfilmung
§ 89 Rechte am Filmwerk
§ 94 Schutz des Filmherstellers
§ 137 l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
E. Anlage: Synopse
Der Autor
Die vorliegende Publikation befasst sich mit der Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch den sogenannten „2. Korb“, der seit dem 01.01.2008 in Kraft ist. Ziel des Buches ist es, Rechtsanwendern die Änderungen der betroffenen Vorschriften systematisch und praxisnah zu erläutern, ihre Tragweite einzuordnen und durch eine synoptische Darstellung die Gegenüberstellung von alter und neuer Gesetzesfassung zu ermöglichen.
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Es dürfen grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
§ 52b UrhG ist mit dem „2. Korb“ der Urheberrechtsnovelle neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen worden. Er stellt eine Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 Buchstabe n der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (RL 2001/29/EG) dar, der da lautet: „Die Mitgliedstaaten können in den folgenden Fällen Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorsehen: n) für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen, für die keine Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten und die sich in den Sammlungen der Einrichtungen gemäß Absatz 2 Buchstabe c) befinden, durch ihre Wiedergabe oder Zugänglichmachung für einzelne Mitglieder der Öffentlichkeit zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals in den Räumlichkeiten der genannten Einrichtungen.“
§ 20b Kabelweitersendung: Dieses Kapitel erläutert die Zuordnung des Rechts der Kabelweitersendung als Zweitverwertungsrecht und die Einbindung gemeinsamer Vergütungsregeln nach § 36 UrhG.
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten: Es wird die Aufhebung des alten Absatzes 4 beleuchtet, wodurch nun auch für zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannte Nutzungsarten Lizenzverträge geschlossen werden können.
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten: Dieses Kapitel spezifiziert das neu eingeführte Schriftformerfordernis sowie das Widerrufsrecht des Urhebers bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten.
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers: Hier wird der Anpassungsanspruch des Urhebers bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen vereinbarter Gegenleistung und Ertrag erläutert, insbesondere unter Berücksichtigung von Open-Source-Konstellationen.
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten: Der Abschnitt behandelt den neu eingeführten Vergütungsanspruch für Urheber, wenn eine ursprünglich unbekannte, nun aber bekannte Nutzungsart durch den Vertragspartner aufgenommen wird.
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern: Erläuterung der Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten für Tonträgerhersteller unter Einbeziehung der entsprechenden Anwendung von § 63 UrhG.
§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch: Darstellung der Bereichsausnahme für Schulbuchverlage, durch die die öffentliche Zugänglichmachung von Werken im Unterricht nun von der Einwilligung des Berechtigten abhängt.
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare: Diskussion der Schrankenregelung des Pressespiegelprivilegs, welches nun auch die Wiedergabe veröffentlichter Abbildungen im Zusammenhang mit Artikeln erlaubt.
§ 51 Zitate: Analyse der Erweiterung des Zitatrechts durch eine neue Generalklausel, um die unflexible Grenzziehung des alten Rechts zu überwinden.
Urheberrecht, Novellierung, 2. Korb, Nutzungsrechte, unbekannte Nutzungsarten, Vergütungsanspruch, Privatkopie, Informationsgesellschaft, Zweitverwertung, Schrankenbestimmung, Gesetzgebungsverfahren, Urhebervertragsrecht, Vervielfältigung, Vergütungsregeln, Bibliotheken.
Die Arbeit bietet einen systematischen Kommentar zu den Änderungen des Urheberrechtsgesetzes durch den sogenannten „2. Korb“, der seit dem 01.01.2008 in Kraft ist.
Im Zentrum stehen das Recht der Privatkopie, die pauschale Geräteabgabe, die neuen Möglichkeiten für Verträge über unbekannte Nutzungsarten sowie die Anpassung von Schrankenregelungen für Bildung und Forschung.
Das Ziel ist es, Rechtsanwendern die Praxisrelevanz und Tragweite der Reformschritte anschaulich zu vermitteln und die neuen Normen verständlich zu erläutern.
Es handelt sich um einen Gesetzeskommentar, der die neuen Vorschriften analysiert, sie mit der alten Rechtslage vergleicht und durch synoptische Darstellungen ergänzt.
Der Hauptteil kommentiert detailliert die geänderten Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes, von der Kabelweitersendung bis hin zur Übergangsregelung für neue Nutzungsarten.
Die wichtigsten Begriffe sind Urheberrecht, Novellierung, Vergütungsanspruch, unbekannte Nutzungsarten, Schrankenbestimmungen und Informationsgesellschaft.
Das Buch analysiert die Streichung des alten Verbots der Rechtseinräumung für unbekannte Nutzungsarten und erläutert die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 31a, § 32c UrhG), die dies nun unter bestimmten Bedingungen gestatten.
Der Autor führt aus, dass auch nach der Reform des 2. Korbs nicht alle Probleme gelöst sind und bereits Forderungen an das Bundesministerium der Justiz bestehen, für Bildung und Wissenschaft weitere Regelungen in einem "3. Korb" zu schaffen.
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