Bachelorarbeit, 2009
72 Seiten, Note: 1,4
1 Einleitung
2 Leasing in Deutschland
2.1 Überblick
2.2 Leasing als Finanzdienstleistung
2.2.1 Definition des Leasings
2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.3 Aufsichtsrechtliche Definition des Finanzierungsleasings
2.3 Darstellung des Leasingmarkts
2.3.1 Zahlen und Fakten
2.3.2 Wettbewerber und Geschäftsmodelle
2.3.3 Aktuelle Marktentwicklung
2.3.4 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
2.4 Geschäftspraxis im Finanzierungsleasing
2.5 Zwischenergebnis
3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
3.1 Überblick
3.2 Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland
3.2.1 Institutionen und Ziele
3.2.2 Instrumente nach Basel II
3.2.3 Rechtsnormen
3.3 Unteraufsichtstellung des Finanzierungsleasings
3.3.1 Ausgangslage
3.3.2 Rechtfertigung
3.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzierungsleasinginstitute
3.5 Zwischenergebnis
4 Auswirkungen der regulatorischen Anforderungen
4.1 Überblick
4.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4.2.2 Allgemeiner Teil der MaRisk
4.2.3 Besonderer Teil der MaRisk
4.2.4 Konsequenzen organisatorischer Mängel
4.3 Anzeige-, Auskunfts- und Meldepflichten
4.3.1 Millionenkreditmeldung
4.3.2 Erlaubnispflicht
4.3.3 Besondere Ereignisse
4.3.4 Auskünfte und Prüfungen
4.4 Geldwäscheprävention
4.4.1 Sorgfaltspflichten
4.4.2 Sicherungsmaßnahmen
4.4.3 Gefährdungsanalyse
4.5 Jahresabschluss/Rechnungslegung
4.6 Kostentragung
4.7 Sonstige Auswirkungen
4.8 Zwischenergebnis
5 Umsetzbarkeit der regulatorischen Anforderungen
5.1 Überblick
5.2 Definitionen
5.2.1 Qualitative Anforderungen
5.2.2 Formale Anforderungen
5.3 Ermessensspielräume
5.4 Abgrenzungsschwierigkeiten
5.5 Belastung kleinerer Gesellschaften
5.6 Schlussfolgerung
6 Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen
6.1 Überblick
6.2 Anwendungstiefe des Aufsichtsrechts
6.3 Systemrelevanz des Leasinggeschäfts
6.4 Risikogehalt des Leasinggeschäfts
6.5 Schlussfolgerung
7 Fazit
Die Arbeit untersucht, ob die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Leasinggesellschaften – resultierend aus der Einordnung als Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes – uneingeschränkt umsetzbar sind, den erklärten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechen und inwieweit sie für die Branche angemessen sind.
4.2.1.3 Anwendungstiefe der MaRisk
Die MaRisk enthalten zahlreiche Öffnungsklauseln, die abhängig von der Institutsgröße, sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten eine vereinfachte Umsetzung ermöglichen. Insoweit können die Anforderungen auch von kleineren Instituten flexibel umgesetzt werden. Nach diesem Prinzip der doppelten Proportionalität gewährt die Aufsicht den Instituten Handlungsspielräume, die dem Geschäftsmodell und den damit verbundenen Risiken des jeweiligen Instituts Rechnung tragen. Dieses Prinzip unterstreicht die Entwicklung hin zu einer verstärkt prinzipienorientierten Aufsicht (vgl. Abschnitt 3.2.2) und ist für eine einfache und pragmatische Umsetzung der Anforderungen von großer Bedeutung.
Die BaFin hat den Praxisbezug und die Flexibilität der Öffnungsklauseln, die den Leasinggesellschaften Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung einräumen, aber auch das hohe Maß an damit verbundener Eigenverantwortung betont. Im Fall, dass Öffnungsklauseln genutzt werden, ist im Sinne der MaRisk eine angemessene und dokumentierte Begründung erforderlich.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die regulatorische Einordnung von Finanzierungsleasinganbietern als Finanzdienstleistungsinstitute ein und skizziert die Untersuchung der Auswirkungen auf die Branche.
2 Leasing in Deutschland: Dieses Kapitel beschreibt den Leasingmarkt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gängige Geschäftspraxis in der Branche.
3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen: Hier werden die Institutionen und die wesentlichen aufsichtsrechtlichen Instrumente sowie der Prozess der Unteraufsichtstellung des Finanzierungsleasings dargelegt.
4 Auswirkungen der regulatorischen Anforderungen: Das Kapitel analysiert die operativen Konsequenzen der Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement, Meldepflichten und Rechnungslegung.
5 Umsetzbarkeit der regulatorischen Anforderungen: Die Arbeit untersucht hier die praktische Anwendbarkeit und Herausforderungen bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere für kleinere Institute.
6 Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen: Dieses Kapitel prüft, ob die regulatorische Intensität im Hinblick auf den Risikogehalt des Leasinggeschäfts angemessen ist.
7 Fazit: Das Fazit fasst den Handlungsbedarf zusammen und bewertet das Spannungsfeld zwischen regulatorischer Compliance und betriebswirtschaftlichem Nutzen.
Leasing, Finanzierungsleasing, Kreditwesengesetz, KWG, MaRisk, Risikomanagement, Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, regulatorische Anforderungen, Compliance, Solvabilität, Geldwäscheprävention, Millionenkreditmeldung, Betriebswirtschaft, Aufsicht
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführten aufsichtsrechtlichen Regulierung von Leasinggesellschaften als Finanzdienstleistungsinstitute nach dem KWG.
Zu den Schwerpunkten zählen die Darstellung der neuen Anforderungen an das Risikomanagement, die Prüfung der Umsetzbarkeit dieser Regularien in der Praxis sowie die Bewertung der Angemessenheit der Aufsicht für das Leasinggeschäft.
Es wird untersucht, ob die neuen regulatorischen Anforderungen für Leasingunternehmen uneingeschränkt umsetzbar sind, den Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden und in welchem Maße sie im Vergleich zu Kreditinstituten als angemessen zu bewerten sind.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie einer Untersuchung der Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und die Organisation der Leasinggesellschaften.
Der Hauptteil behandelt die detaillierten aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insb. MaRisk, Meldepflichten), deren praktische Auswirkungen sowie eine kritische Analyse der Umsetzbarkeit und Angemessenheit unter Berücksichtigung des Risikoprofils der Branche.
Die zentralen Begriffe sind Leasing, KWG, MaRisk, Risikomanagement, Finanzdienstleistungsaufsicht und regulatorische Anforderungen.
Öffnungsklauseln ermöglichen eine vereinfachte Umsetzung der Anforderungen, abhängig von der Institutsgröße und dem Risikogehalt, was eine flexiblere und pragmatischere Compliance erlaubt.
Kleine Gesellschaften verfügen oft nicht über die benötigten Ressourcen zur Umsetzung komplexer Anforderungen wie der Risikotragfähigkeitsrechnung oder der IT-gestützten Meldepflichten, wodurch die regulatorische Belastung im Vergleich zu großen Instituten überproportional hoch ausfällt.
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