Bachelorarbeit, 2021
64 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Hintergrund des Verbotes der Reichskriegsflagge
1.3 Fragestellung und Zielsetzung
1.4 Methodisches Vorgehen
2 Hauptteil
2.1 Herkunft und Bedeutung der Reichskriegsflagge
2.2 Begriffsbestimmungen
2.2.1 Reichsbürger und Selbstverwalter
2.2.2 Rechtsextremisten
2.2.3 Nazis/ Neonazis
2.2.4 Querdenker
2.3 Die Ambitionen der Reichsbürger und das Verwenden der Reichskriegsflagge
2.3.1 Ablehnung des Staates
2.3.2 Motivation und Gefährdungspotential der Reichsbürger
2.3.3 Rechtsextremisten und die Reichskriegsflagge
2.4 Sinn und Zweck des Verbotes der Reichskriegsflagge
2.4.1 Ziele der Landesregierung
2.4.2 Strafbarkeit nach § 86a StGB?
2.4.3 Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG?
2.4.4 Geeignetheit des Erlasses, die Ziele der Landesregierung zu fördern
3 Zusammenfassung und Fazit
3.1 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
3.2 Fazit
3.3 Ausblick
4 Anhang
4.1 Literaturverzeichnis
4.1.1 Monografien und Sammelbände
4.1.2 Artikel
4.1.3 Internetquellen
4.1.4 Sonstige Quellen
4.4 Anlagen
4.4.1 Onlinekommentar 1
4.4.2 Onlinekommentar 2
4.4.3 Erlass Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfahlen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Begründung und die praktische Eignung des Erlasses zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen in Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob der Erlass ein wirksames Mittel darstellt, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die von den verschiedenen Gruppierungen ausgehen, welche die Flagge als Symbol verwenden.
Die Ambitionen der Reichsbürger und das Verwenden der Reichskriegsflagge
Wie bereits in dem Kapitel 2.2.1 Reichsbürger und Selbstverwalter erwähnt, lehnen Reichsbürger und Selbstverwalter den deutschen Staat und seine Rechtsordnung ab. „Die Grenze zwischen Reichsbürger und Selbstverwalter ist fließend“.41 Während Selbstverwalter sich dem Staat nicht zugehörig fühlen und ihren Austritt aus der BRD erklären wollen, beruft sich ein Teil der Reichsbürger auf das historische Deutsche Reich und dessen fortführende Existenz, bzw. auf alternative und frei erfundene Staatsformen. So zeigt sich, dass der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene keine geschlossene Ideologie zugrunde liegt.42 „Allerdings existiert nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden eine Art kleinster gemeinsamer Nenner […] : ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ wollen keine Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland sein“.
Die organisatorischen Strukturen sind dabei sehr unterschiedlich. Während einige Reichsbürger und Selbstverwalter allein handeln, organisieren sich andere in Kleingruppen, bis hin zu überregionalen Zusammenschlüssen und virtuellen Netzwerken. Dabei kommt es vor, dass Reichsbürger und Selbstverwalter in ihrer Argumentation und Anschauung untereinander oftmals konkurrieren, in gewissen Punkten und Argumentationsmustern aber auch Übereinstimmungen aufweisen können.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik des Reichskriegsflaggen-Verbots ein, erläutert den Hintergrund durch aktuelle politische Ereignisse und legt die methodische Vorgehensweise fest.
2 Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die historische Bedeutung der Reichskriegsflagge, definiert relevante Gruppierungen wie Reichsbürger und Rechtsextremisten und untersucht die juristische Einordnung des Verbots hinsichtlich StGB und OWiG.
3 Zusammenfassung und Fazit: Dieser Abschnitt fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Erlass für die Landesregierung zur Erreichung der gesetzten Ziele nicht geeignet erscheint.
4 Anhang: Der Anhang bietet ein ausführliches Literatur- und Quellenverzeichnis sowie ergänzende Materialien wie Onlinekommentare zur Thematik.
Reichskriegsflagge, Reichsbürger, Rechtsextremismus, Versammlungsrecht, Ordnungswidrigkeit, § 118 OWiG, § 86a StGB, Landesregierung NRW, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, Radikalisierung, Verfassungsschutz, Symbolpolitik, Demokratiegefährdung
Die Arbeit analysiert das Verbot der Reichskriegsflagge durch einen Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und bewertet, ob dieses Instrument geeignet ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiv abzuwehren.
Die zentralen Felder umfassen die Definition politisch extremistischer Gruppierungen, die rechtliche Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat sowie die Vereinbarkeit des Verbots mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.
Ziel ist es zu erforschen, ob der Erlass zur Verwendung der Reichskriegsflagge eine zwecktaugliche und rechtliche Bereicherung für Ordnungsbehörden und Polizei darstellt, statt nur eine moralische oder symbolische Wirkung zu entfalten.
Die Arbeit basiert auf einer interdisziplinären Literaturanalyse, der Auswertung von Behördenberichten, Gerichtsentscheidungen, parlamentarischen Protokollen des Landtags NRW sowie einer rechtlichen Subsumtion unter geltende Gesetze.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Begriffsbestimmung der beteiligten Akteure, eine Untersuchung der Motivationen dieser Gruppen sowie eine detaillierte juristische Prüfung der Straftatbestände nach § 86a StGB und der Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG.
Die wichtigsten Schlagworte sind Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Sicherheit, Extremismusprävention, Verwaltungsrecht und der Umgang mit staatlichen Symbolen in einer Demokratie.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Erlass praxisfern wirkt und keine hinreichende Entlastung oder Rechtsgrundlage für die Behörden schafft, da im Einzelfall weiterhin stets eine umfassende Grundrechtsprüfung erfolgen muss.
Die Arbeit stellt fest, dass das Hissen der Reichskriegsflagge im Einzelfall als geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 GG eingestuft werden kann, was die pauschale Sanktionierung durch den Erlass deutlich erschwert.
Die intensiven Prüfungen dienen dazu aufzuzeigen, dass die Reichskriegsflaggen (in ihren historischen Varianten) aufgrund ihres Alters und ihrer fehlenden direkten Verbindung zur NSDAP die engen Tatbestandsmerkmale des § 86a StGB in der Regel nicht erfüllen.
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