Doktorarbeit / Dissertation, 2008
250 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Gegenstand der Untersuchung
I. Einführung in die Problematik
II. Individualschutz
1. Begriffsbestimmung und Abgrenzung
2. Funktionen des Individualschutzes
3. Möglichkeiten des Individualschutzes
4. Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB
a) Generell-abstrakte Differenzierung
b) Schutzzweckermittlung aus der Entstehung der Rechtsnorm (sog. historische Auslegung)
c) Systematische Ermittlung des Schutzzweckes
d) Subsidiaritätsthese/Schutzzweckermittlung aus der Sanktionsandrohung der Rechtsnorm
e) Wortlaut als Indikator für Schutzzweck
f) Richtlinienkonforme Auslegung
g) Vereinbarkeit mit dem haftungsrechtlichen Gesamtsystem
5. Schutzbereich
a) Der Anleger als individuelles Schutzobjekt
aa) Anlegerbegriff
bb) Anlegergruppen
b) Haftungsausfüllende Kausalität
III. Kapitalmarktrecht
1. Begriff und Entwicklung
2. Regelungsobjekt
3. Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärmarkt
4. Rechtsquellen
5. Regelungsziele
a) Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes
aa) Komponenten eines funktionsfähigen Kapitalmarktes
aaa) Institutionelle Funktionsfähigkeit
bbb) Operationale Funktionsfähigkeit
ccc) Allokative Funktionsfähigkeit
bb) Zwischenergebnis
b) Anlegerschutz
aa) Begriff
bb) Risiken für Anleger am Kapitalmarkt
cc) Individualschutz versus Kollektivschutz
ee) Notwendigkeit eines Individualanlegerschutzes
ff) Haftungswirksamer Anlegerschutz am Kapitalmarkt
gg) Ziele eines (individuellen) Anlegerschutzes
c) Verhältnis von Funktionenschutz und (Individual-)Anlegerschutz
6. Ansprüche gegen die BaFin
IV. Kapitalmarktrecht in den USA
B. Insiderhandelsverbot § 14 WpHG
I. Tatbestand des § 14 WpHG i. V. m. § 38 WpHG
II. Schutzgesetzeigenschaft i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB
1. Meinungsstand zur Schutzrichtung des Insiderhandelsverbotes im Schrifttum
2. Notwendigkeit eines individuellen Anlegerschutzes bei Insiderhandel
3. Objektive Auslegung des Insiderhandelsverbotes
a) Systematische Auslegung
aa) § 15 WpHG
bb) § 4 Abs. 4 FinDAG
b) Historische Auslegung
c) Richtlinienkonforme Auslegung
d) Subsidiaritätsthese
aa) sonstige Haftungsgrundlagen gegen Insider
(1) Anspruch aus § 826 BGB
(a) Voraussetzungen
(b) Konkretisierung der Sittenwidrigkeit im Falle von Insiderhandel
(c) Schädigungsvorsatz
(d) Zwischenergebnis
(2) Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 404 AktG
(3) § 831 BGB
(4) §§ 30, 31, 89 i. V. m. § 826 BGB
(5) Bereicherungsansprüche
(6) Zwischenergebnis
e) Rechtsvergleichende Auslegung
aa) Private Haftungsklagen gegen Insider in den USA
aaa) Rule 10(b)5 als Generalklausel
(1) Equal Access Theory
(2) Fiduciary Duty Theory
(3) Misappropriation Theory
bb) Verwertbarkeit der Haftungsbegründung in den USA für das deutsche Insiderhandelsverbot
f) Grammatische Auslegung
g) Haftungsrechtliche Gesamtbetrachtung
aa) Ausgleichs- und Kompensationsgedanke
aaa) Individuelle Schadenszufügung durch Insiderhandel
(1) Der Anlegerschaden des Handelspartners
(a) Preisbildung am Aktienmarkt
(aa) Ausführung zum Einheitskurs
(bb) Ausführung im variablen Handel
(cc) Limitierung einer Order
(b) Ermittlung falscher Börsenpreise
(c) Schadensentstehung
(d) Schadenszurechnung
(aa) Kausalität
(bb) Kausalität bei Ausführung zum Einheitskurs
(cc) Kausalität bei Ausführung im variablen Handel
(dd) Nachweis der Ursächlichkeit in der Praxis
(ee) Einwand der hypothetischen Kausalität
(ff) Schutzzweck der Norm
(e) Zwischenergebnis
(2) Der Anlegerschaden auf derselben Marktseite
(3) Der Anlegerschaden durch Kursveränderung und „induced selling“
(a) Schadenszurechnung
(b) Zwischenergebnis
(4) Stellungnahme
bb) Steuerungsfunktion des Haftungsrechts
aaa) Abschreckungswirkung
bbb) US-amerikanische Regelung durch ISTFEA
(1) Kreis der Anspruchsberechtigten
(2) Höhe des Schadensersatzes
(3) Stellungnahme
ccc) Zwischenergebnis
cc) Einfügung in das kapitalmarktrechtliche Haftungsregime
aaa) Individuelle Anlageentscheidung
bbb) Zwischenergebnis
h) Zusammenfassung/Stellungnahme
C. Verbot der Marktmanipulation § 20a WpHG
I. Regelungsgegenstand
1. Abgrenzung von § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG und § 14 WpHG
2. Tatbestandsmäßiges Verhalten
a) Informationsgestützte Marktmanipulation
b) Handelsgestützte Marktmanipulation
c) Sonstige Manipulationshandlungen
d) Ausnahme: Kurspflege
3. Konkretisierung des § 20a WpHG durch die MaKonV
II. Schutzgesetzeigenschaft von § 20a WpHG
1. Schutzgut des § 20a WpHG
2. Meinungsstand zum Schutzgesetzcharakter von § 20a WpHG in Literatur und Rechtsprechung
3. Auslegung des Schutzzweckes
a) Historische Auslegung
b) Richtlinienkonforme Auslegung
c) Systematische Auslegung
aa) Insiderhandelsverbot (§ 14 WpHG)
bb) Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
cc) Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG)
dd) Zwischenergebnis
d) Wortlaut der Rechtsnorm
e) Subsidiaritätsthese
aa) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB
bb) Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
cc) Haftung bei informationsgestützter Manipulation
(1) durch Emittenten bzw. deren Organe
(a) Haftung bei fehlerhafter Ad-hoc-Publizität
(b) Haftung bei fehlerhafter Regelpublizität
(aa) Jahresabschlusspublizität
(bb) Zwischenberichtspublizität
(cc) Zwischenergebnis
(c) Haftung bei freiwilliger Kapitalmarktpublizität
(aa) § 826 BGB
(bb) Sittenwidrigkeit
(cc) Schädigungsvorsatz
(dd) Zwischenergebnis
(2) durch Finanzanalysten, Börsenbriefe, „Börsengurus“ etc.
(a) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 34b WpHG
(b) § 826 BGB
(3) Zwischenergebnis
dd) Rechtsvergleichende Auslegung
(1) Das Verbot der Marktmanipulation in den USA
(2) Haftungsrechtliche Sanktionierung
ee) Zwischenergebnis
4. Haftungsrechtliche Gesamtbetrachtung
a) Vereinbarkeit mit dem Ausgleichsgedanken
b) Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten
aa) Schutz der individuellen Vermögensdisposition
(1) Willensbildung bei der Anlageentscheidung
(a) bei informationsgestützter Information
(b) bei handelsgestützter Manipulation
(c) Zwischenergebnis
(2) Bedeutung des Vertrauensschutzes
(a) bei informationsgestützter Manipulation
(b) bei handelsgestützter Manipulation
(3) Abgrenzung zum Insiderhandelsverbot
(4) Zwischenergebnis
bb) Verstoß gegen § 15 Abs. 6 WpHG
cc) Bewertung der Schutzgesetzeigenschaft im kapitalmarktrechtlichen Informationshaftungsgefüge
(1) Organaußenhaftung
(a) Schadenskompensation
(b) Schadensprävention
(c) Zwischenergebnis/Stellungnahme
(2) Erfassung freiwilliger Informationen
(3) Sonderfall: Prognosen
(4) Zwischenergebnis
D. Endergebnis/Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Haftungsanspruch des einzelnen Kapitalanlegers bei Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation). Ziel ist es zu analysieren, ob und unter welchen Voraussetzungen kapitalmarktrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind und welche Regressmöglichkeiten dem geschädigten Anleger somit zustehen, wobei die Arbeit insbesondere die Schutzrichtung sowie die dogmatische Ausgestaltung des Individualschutzes beleuchtet.
A. Gegenstand der Untersuchung
Die Zahl der Aktionäre in Deutschland ist im ersten Halbjahr des Jahres 2008 um 528 000 gegenüber der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2007 gesunken, so dass zur Mitte des Jahres 2008 rund 3,5 Millionen Deutsche Aktien in ihren Depots hielten. Ein länderübergreifender Blick auf die Statistiken über die Anteile der Aktionäre an der Bevölkerung offenbart, dass die Aktienkultur in Deutschland gegenüber anderen Wirtschaftsnationen erheblichen Nachholbedarf hat. Während in den Vereinigten Staaten rund die Hälfte der Bevölkerung direkt oder indirekt in Aktien investiert ist, der Anteil der Aktionäre in Schweden und Großbritannien 25 Prozent und in der Schweiz etwa 30 Prozent der Bevölkerung beträgt, hinkt Deutschland mit einer Aktienbeteiligung von gerade einmal 6 Prozent deutlich hinterher. Empirische Untersuchungen belegen jedoch, dass Länder mit einem überwiegend kapitalmarktbasierten Finanzsystem und einem dementsprechend hohen Anteil an Aktionären in der Bevölkerung überdurchschnittliche Wachstumsraten sowie eine geringere Altersarmut und niedrigere Arbeitslosenzahlen aufweisen. Zudem stellt die Eigenkapitalaufnahme über den Aktienmarkt für die Unternehmen eine wichtige Finanzierungsform sowie für den Bürger in der Rolle des Kapitalanlegers in zunehmendem Maße ein unverzichtbarer Bestandteil einer vernünftigen Altersvorsorge dar.
Ursächlich für diese Zurückhaltung gegenüber Dividendenpapieren in unserem Land vermag neben einer grundsätzlichen Risikoaversion des Durchschnittsdeutschen mangelndes Vertrauen in das System des Kapitalmarktes sein. Obgleich Aktien statistisch bei langfristiger Betrachtung die attraktivste Form der Kapitalanlage darstellen, zeigt ein Blick in die Vergangenheit, dass diese Angst vor dem Aktienmarkt nicht unbegründet ist. Viele Neuaktionäre mussten zur Jahrtausendwende ihr Engagement in Aktien mit zum Teil bitteren Verlusten bezahlen, so dass das Zutrauen in die im März 2003 begonnene Hausse ebenfalls äußerst begrenzt war. Zweifellos stellt jede Investition in Aktien ein Unterfangen dar, dessen wirtschaftliche Folgen sich im Vorfeld nur schwer abschätzen lassen, nicht zuletzt, da die Entwicklung eines Börsenkurses neben der Geschäftsentwicklung des Unternehmens von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig ist.
A. Gegenstand der Untersuchung: Einleitung in die Problematik des Anlegerschutzes in Deutschland, Definition von Individualschutz und eine erste Abgrenzung sowie die methodische Herangehensweise unter Einbeziehung US-amerikanischer Rechtsansätze.
B. Insiderhandelsverbot § 14 WpHG: Detaillierte Untersuchung des Insiderhandelsverbots hinsichtlich der Schutzgesetzeigenschaft (§ 823 Abs. 2 BGB) unter verschiedenen Auslegungsmethoden (systematisch, historisch, richtlinienkonform, rechtsvergleichend).
C. Verbot der Marktmanipulation § 20a WpHG: Analyse des Manipulationsverbots, seiner Tatbestandsvarianten (informations- und handelsgestützt), der Konkretisierung durch die MaKonV und der Frage nach der Eigenschaft als Schutzgesetz zugunsten einzelner Anleger.
D. Endergebnis/Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse, die eine restriktive Schutzgesetzqualifikation für das Insiderhandelsverbot, aber eine potenzielle, wenn auch eingeschränkte Eignung des Marktmanipulationsverbots als Schutzgesetz nahelegt.
Individualschutz, Anlegerschutz, Kapitalmarktrecht, Schutzgesetz, § 823 Abs. 2 BGB, Insiderhandel, Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Informationshaftung, Organaußenhaftung, Wertpapierhandelsgesetz, WpHG, Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, Schadensersatz, Kapitalmarkt
Die Arbeit beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung bei Marktmissbrauch am Kapitalmarkt. Dabei wird untersucht, ob kapitalmarktrechtliche Verbotsnormen dem Schutz des einzelnen Anlegers dienen.
Die zentralen Themen sind der Individualschutz am Kapitalmarkt, das Insiderhandelsverbot gemäß § 14 WpHG sowie das Verbot der Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG.
Die Forschungsfrage ist, ob und inwieweit der Gesetzgeber mit den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Normen einen Individualschutz für den Anleger bezweckt hat, um Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB zu begründen.
Es werden klassische Auslegungsmethoden angewandt: systematische, historische, richtlinienkonforme und rechtsvergleichende Auslegung, ergänzt durch eine haftungsrechtliche Gesamtbetrachtung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung des Individualschutzes, eine detaillierte Analyse der §§ 14 und 20a WpHG sowie eine rechtsvergleichende Betrachtung mit dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht.
Die wichtigsten Begriffe sind Individualschutz, Anlegerschutz, Schutzgesetz, Insiderhandel, Marktmanipulation, Informationshaftung und Organaußenhaftung.
Das US-Recht dient als rechtspolitisches Paradigma, da es dort eine langjährige Tradition privater Haftungsklagen gegen Insider und Marktmanipulatoren gibt, was wertvolle Ansätze für die Diskussion in Deutschland bietet.
Der Autor kommt zum Schluss, dass Wesentliches dagegen spricht, § 14 WpHG nach geltender Rechtslage als Schutzgesetz zu betrachten, da der Fokus primär auf der kollektiven Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes liegt.
Die Arbeit stellt fest, dass die BaFin ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig wird, weshalb Ansprüche von Anlegern gegen die BaFin aufgrund ihrer Überwachungsaufgaben weitgehend ausgeschlossen sind.
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