Diplomarbeit, 2009
85 Seiten, Note: 1,3
1 EINFÜHRUNG
1.1 Motivation zur Themenstellung
1.2 Problemstellung und Vorgehensweise
2 DIE STEUERRECHTLICHE GRUNDSTRUKTUR GEMEINNÜTZIGER KÖRPERSCHAFTEN (SPHÄRENTHEORIE)
2.1 Allgemeines
2.2 Vier Einkommens- und Vermögenssphären
2.2.1 Ideeller Bereich
2.2.2 Vermögensverwaltung
2.2.3 Zweckbetrieb
2.2.4 Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
3 GRENZEN ERWERBSWIRTSCHAFTLICHER BETÄTIGUNG
3.1 Ausgangssituation
3.2 Gebot der Selbstlosigkeit (Geprägetheorie)
3.2.1 Quantitative Geprägetheorie der Finanzverwaltung
3.2.2 Rechtsprechung des BFH zur Geprägetheorie
3.2.3 Ansichten im Schrifttum zur Geprägetheorie
3.2.4 Zwischenergebnis
3.3 Gebot der Ausschließlichkeit
3.4 Ergebnis
3.5 Würdigung
4 VERLUSTE IM RAHMEN WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEBE
4.1 Ausgangssituation
4.2 Grundsätzliches Verbot des Verlustausgleichs
4.3 Ausnahmen vom Verbot des Verlustausgleichs
4.3.1 Verlustausgleich mittels Umlagen und Zuschüsse
4.3.2 Verlustausgleich gemäß § 64 Abs. 2 AO
4.3.3 Verlustausgleich mit früheren Gewinnen
4.3.4 Unschädliche Verluste aus anteiligen Abschreibungen auf gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
4.3.5 Verluste aufgrund einer Fehlkalkulation
4.3.6 Anlaufverluste
4.3.7 Verlustausgleich durch Aufnahme eines betrieblichen Darlehens
4.4 Ergebnis und Würdigung
5 AUSLAGERUNG VON WIRTSCHAFTLICHEN GESCHÄFTSBETRIEBEN
5.1 Ausgangssituation
5.2 Zivilrechtliche Wege der Auslagerung
5.2.1 Ausgliederung
5.2.2 Sacheinlage
5.2.3 Verdeckte Sachgründung (sog. Praktikerweg)
5.2.3.1 Begriff der verdeckten Sachgründung
5.2.3.2 Rechtsfolgen vor Inkrafttreten des MoMiG
5.2.3.3 Rechtsfolgen nach Inkrafttreten des MoMiG
5.2.4 Betriebsverpachtung
5.3 Ertragsteuerliche Probleme der Auslagerung
5.3.1 Ausgliederung und Sacheinlage als Einbringung im Sinne des UmwStG
5.3.2 Verdeckte Sachgründung
5.3.3 Betriebsverpachtung
5.3.3.1 Zuordnung zur Vermögensverwaltung
5.3.3.2 Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
5.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme bei der Auslagerung
5.4.1 Kapitalausstattung von Tochterkapitalgesellschaften
5.4.1.1 Tochterkapitalgesellschaft ist gemeinnützig
5.4.1.2 Tochterkapitalgesellschaft ist nicht gemeinnützig
5.4.2 Verbot der Mittelthesaurierung in der Tochterkapitalgesellschaft
5.4.3 Mittelfehlverwendung
5.5 Ergebnis
6 ZUORDNUNG VON BETEILIGUNGEN AN PERSONEN- UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
6.1 Ausgangssituation
6.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
6.2.1 Grundsätzliche Zuordnung zur Vermögensverwaltung
6.2.2 Ausnahmsweise Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
6.2.2.1 Tatsächlicher entscheidender Einfluss auf die Geschäftsführung
6.2.2.2 Betriebsaufspaltung
6.3 Beteiligung an einer Personengesellschaften
6.4 Ergebnis
7 STEUERLICHE EINORDNUNG DES SPONSORINGS
7.1 Ausgangs- und Interessenlage
7.2 Begriff des Sponsorings
7.3 Steuerliche Behandlung beim Sponsor
7.3.1 Behandlung als Betriebsausgaben
7.3.2 Behandlung als Spenden
7.3.3 Behandlung als Kosten der privaten Lebensführung bzw. verdeckte Gewinnausschüttung
7.4 Steuerliche Behandlung beim Sponsoringempfänger
7.4.1 Überblick
7.4.2 Zuordnung zum ideellen Bereich
7.4.3 Exkurs: Verlinkung von Internetseiten als aktive Werbeleistungen
7.4.4 Zuordnung zur Vermögensverwaltung
7.4.5 Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
7.4.6 Umsatzsteuerliche Behandlung
7.4.6.1 Aktive Werbemaßnahmen
7.4.6.2 Duldung von Werbeleistungen
7.4.6.3 Bloße Danksagung
7.5 Ergebnis
8 AUSWIRKUNGEN EINER INSOLVENZ AUF DEN GEMEINNÜTZIGKEITSSTATUS
8.1 Ausgangslage
8.2 Insolvenzeröffnungsgründe
8.2.1 Zahlungsunfähigkeit
8.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
8.2.3 Überschuldung
8.3 Kollision mit dem Gemeinnützigkeitsrecht
8.3.1 Kollision mit dem Grundsatz der Vermögensbindung
8.3.2 Kollision mit den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
8.3.2.1 Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen
8.3.2.2 Ansicht des Bundesfinanzhofs
8.3.2.3 Reaktionen im Schrifttum
8.3.2.4 Reaktion der Finanzverwaltung
8.4 Ergebnis
9 ANERKENNUNG DER UNTERNEHMERGESELLSCHAFT ALS GEMEINNÜTZIGE KÖRPERSCHAFT
9.1 Ausgangssituation
9.2 Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls
9.3 Pflichtrücklage als Gemeinnützigkeitshindernis
9.3.1 Gesellschaftsrechtliche Thesaurierungspflicht
9.3.2 Kollision mit dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung
9.3.3 Diskutierte Lösungsansätze im Schrifttum
9.3.3.1 Rücklagenbildung nach § 58 Nr. 6 AO
9.3.3.2 Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO
9.3.3.3 Keine zeitnahe Mittelverwendungspflicht für das sog. Ausstattungskapital
9.3.4 Ansicht der Finanzverwaltung
9.3.5 Zwischenergebnis
9.4 Ergebnis
10 KONKURRENTENKLAGE BEI ZU UNRECHT GEWÄHRTER STEUERBEFREIUNG
10.1 Ausgangssituation
10.2 Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage
10.3 Prozessuale Anforderungen an eine Konkurrentenklage
10.3.1 Zulässige Klagearten
10.3.1.1 Feststellungsklage
10.3.1.2 Anfechtungsklage
10.3.2 Klagebefugnis
10.3.3 Vorliegen einer drittschützenden Norm
10.4 Praktischer Anwendungsfall: Steuerpflicht von Krankentransporten und Rettungsdienste
10.4.1 Sachverhalt
10.4.2 Problem
10.4.3 Durchführung der Konkurrentenklage
10.4.3.1 Vorgeschaltetes Auskunftsverfahren
10.4.3.2 Antrag auf Besteuerung des gemeinnützigen Konkurrenten
10.4.3.3 Rechtsbehelf bei abgelehnten Antrag
10.4.3.4 Klageerhebung beim Finanzgericht
10.5 Ergebnis
11 ZUSAMMENFASSUNG
Die Diplomarbeit untersucht die steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Körperschaften, die sich wirtschaftlich betätigen. Ziel der Arbeit ist es, die bestehenden Problemfelder bei der Grenzziehung der vier Einkommens- und Vermögenssphären zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten für Verlustsituationen und die Auslagerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe aufzuzeigen sowie die Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit bei Insolvenz und der Nutzung neuer Rechtsformen wie der Unternehmergesellschaft zu klären.
3.2.2 Rechtsprechung des BFH zur Geprägetheorie
Nach der Rechtsprechung des BFH ist nicht jede auf Verbesserung der Einkünfte gerichtete Tätigkeit als Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit anzusehen. Eine Körperschaft kann einen auf Gewinnerzielung gerichteten, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ohne dadurch das Gebot der Selbstlosigkeit zu verletzen. Allerdings darf die Körperschaft die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs verfolgten eigenwirtschaftlichen Zwecke nicht in erster Linie verfolgen. Mit dem viel beachteten Urteil vom 15.07.1998 hat der BFH seine Rechtsprechung von 1989 weiterentwickelt. Hinsichtlich des zulässigen Umfangs einer wirtschaftlichen Betätigung betont der BFH, dass eine Körperschaft nicht allein deswegen in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke i. S. des § 55 Abs. 1 AO verfolgt, weil diese einen Geschäftsbetrieb unterhält, wodurch die unternehmerischen Aktivitäten die gemeinnützigen Aktivitäten übersteigen.
Mit dieser Aussage erteilt der BFH der quantitativen Betrachtung der Finanzverwaltung eine Absage. Der BFH begründet dies damit, dass es dem Ziel der steuerlichen Förderung gemeinnütziger Ziele zuwiderliefe, Körperschaften allein wegen der Größe ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe die Möglichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten vorzuenthalten. Spätestens mit dieser Entscheidung kann eine Körperschaft ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht mehr dadurch verlieren, dass sie bei einer Gesamtbetrachtung fast ausschließlich in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig ist, solange dieser Mittel für die gemeinnützige Zweckverwirklichung bereitstellt.
1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung motiviert die Themenstellung angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften und skizziert die Vorgehensweise der Arbeit.
2 DIE STEUERRECHTLICHE GRUNDSTRUKTUR GEMEINNÜTZIGER KÖRPERSCHAFTEN (SPHÄRENTHEORIE): Dieses Kapitel erläutert das steuerliche Vier-Sphären-Modell, das die Grundlage für die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Einrichtungen bildet.
3 GRENZEN ERWERBSWIRTSCHAFTLICHER BETÄTIGUNG: Hier wird die Geprägetheorie kritisch analysiert, wobei die neuere BFH-Rechtsprechung die quantitative Betrachtungsweise der Finanzverwaltung weitgehend als überholt darstellt.
4 VERLUSTE IM RAHMEN WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEBE: Dieses Kapitel behandelt die Problematik von Verlusten und stellt verschiedene Ausnahmeregelungen dar, unter denen diese nicht den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.
5 AUSLAGERUNG VON WIRTSCHAFTLICHEN GESCHÄFTSBETRIEBEN: Hier werden die zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Wege sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Konsequenzen einer Auslagerung von Geschäftsbetrieben auf Tochterkapitalgesellschaften untersucht.
6 ZUORDNUNG VON BETEILIGUNGEN AN PERSONEN- UND KAPITALGESELLSCHAFTEN: Das Kapitel befasst sich mit der Frage, ob Beteiligungserträge der steuerfreien Vermögensverwaltung oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.
7 STEUERLICHE EINORDNUNG DES SPONSORINGS: Hier wird die komplexe steuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen für den Sponsor sowie den Empfänger unter Berücksichtigung von Ertrag- und Umsatzsteuer dargestellt.
8 AUSWIRKUNGEN EINER INSOLVENZ AUF DEN GEMEINNÜTZIGKEITSSTATUS: Das Kapitel untersucht, inwiefern eine Insolvenz den gemeinnützigen Status beeinflusst und unter welchen Bedingungen dieser erhalten bleiben kann.
9 ANERKENNUNG DER UNTERNEHMERGESELLSCHAFT ALS GEMEINNÜTZIGE KÖRPERSCHAFT: Hier wird geklärt, ob die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft trotz gesetzlicher Thesaurierungspflicht gemeinnützig anerkannt werden kann.
10 KONKURRENTENKLAGE BEI ZU UNRECHT GEWÄHRTER STEUERBEFREIUNG: Dieses Kapitel erläutert den Rechtschutz für private Konkurrenten gegen die steuerbegünstigte Behandlung von Mitbewerbern mittels Konkurrentenklage.
11 ZUSAMMENFASSUNG: Dieses Kapitel liefert eine abschließende Synopse der zentralen Ergebnisse der gesamten Arbeit.
Gemeinnützigkeit, Sphärentheorie, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Geprägetheorie, steuerliche Auslagerung, Verlustausgleich, Sponsoring, Unternehmergesellschaft, Konkurrentenklage, Finanzverwaltung, Abgabenordnung, Mittelverwendung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den komplexen steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Herausforderungen, denen gemeinnützige Körperschaften gegenüberstehen, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen.
Die Themen umfassen die Sphärentheorie, die Grenzziehung zwischen zulässiger wirtschaftlicher Betätigung und Gemeinnützigkeit, den Umgang mit Verlusten, Auslagerungsmöglichkeiten auf Tochtergesellschaften sowie die steuerliche Einordnung von Sponsoring.
Das Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tätige gemeinnützige Körperschaften zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese unternehmerische Tätigkeiten gestalten können, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Es handelt sich um eine juristisch-steuerrechtliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, der höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere BFH und EuGH) sowie der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Problemfelder: von der Strukturierung der Einkommenssphären über die Zulässigkeit von Verlusten und Ausgründungen bis hin zur prozessualen Rechtsdurchsetzung mittels Konkurrentenklagen.
Wichtige Begriffe sind unter anderem das Vier-Sphären-Modell, die Geprägetheorie, das Ausschließlichkeitsgebot, die Betriebsaufspaltung sowie das Mittelverwendungsgebot.
Eine Insolvenz führt grundsätzlich zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sofern der steuerbegünstigte Zweck durch die Abwicklung entfällt. Die Rechtsprechung (BFH) erlaubt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine "Auslaufphase", in der der Status trotz Abwicklung erhalten bleiben kann.
Ja, eine Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft ist möglich, sofern durch eine individuelle Satzung sichergestellt ist, dass die steuerlichen Anforderungen – insbesondere das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung – trotz der gesetzlichen Rücklagenbildung gewahrt bleiben.
Da gemeinnützige Einrichtungen durch das Zweckbetriebsprivileg steuerliche Vorteile genießen, können steuerpflichtige private Unternehmen bei Wettbewerbsverzerrungen durch diese Klageart gerichtlich prüfen lassen, ob die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung durch den Konkurrenten rechtmäßig ist.
Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, ob ein Leistungsaustausch stattfindet. Während Spenden dem ideellen Bereich zugeordnet werden, führen aktive Werbeleistungen des Gesponserten zu steuerpflichtigen Umsätzen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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