Doktorarbeit / Dissertation, 2017
197 Seiten, Note: Gut
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Teil A: Problemstellung
I. Vorwort und Problemaufriss
II. Grundstruktur der Arbeit
Teil B: Argumentum
I. Eugen Ehrlichs „Grundlegung der Rechtssoziologie“
a. Einleitung
b. „Sein Hauptwerk „Grundlegung der Soziologie des Rechts“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
c. „Recht und Leben“, Gesammelte Schriften zur Rechtstatsachenforschung und zur Freirechtslehre
iii. Erheben von Schwerpunkten
iv. Würdigung und Stellungnahme
d. Inaugurationsrede vom 02. Dezember 1906 in Czernowitz: „Die Tatsachen des Gewohnheitsrechts“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
e. Kritik an Ehrlichs Thesen und Werk
II. Émil Durkheim und „die Physik der Sitten und des Rechts“
a. Einleitung
b. „Soziologie und Philosophie“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
c. „Erziehung, Moral und Gesellschaft“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
d. „Physik der Sitten und des Rechts“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
e. Kritik an Durkheims Konzepten und Theoremen
f. Durkheim und Weber: Zwei Soziologen wie Tag und Nacht?
III. Max Webers „Wirtschaft und Gesellschaft“
a. Einleitung
b. „Erster Teil, Kapitel I. Soziologische Grundbegriffe“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
c. „Zweiter Teil, Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
d. „Zweiter Teil, Kapitel IV. Ethnische Gemeinschaften“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
e. „Zweiter Teil, Kapitel VII. Rechtssoziologie“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
f. „Zweiter Teil, Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
g. Kritik an Webers Konzepten und Theoremen
h. Schlußwort zur methodologischen Konzeption
IV. Pitirim Sorokin
a. Einleitung
b. „Die Krise unserer Zeit“
c. „Kulturkrise und Gesellschaftsphilosophie“
d. Kritik an Sorokin Konzepten und Theoremen
V. Robert K. Merton
a. Einleitung
b. Wichtige soziologische Analysen
c. Wichtige soziologische Konzepte
d. Kritik an Mertons Konzepten und Theoremen
VI. Weitere ausgewählte Stellungnahmen und Beiträge zum Thema
a. Manfred Rehbinder zum „Rechtsgefühl“ und Ernst Hirsch „zur Steuerung von menschlichem Verhalten“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
b. Talcott Parsons, „Das System moderner Gesellschaften“
c. Das Verhältnis zwischen Talcott Parsons und Robert K. Merton
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
d. Gerhard Struck, „Rechtssoziologie“
i. Erheben von Schwerpunkten
ii. Würdigung und Stellungnahme
e. Franz Bydlinskis „Fundamentale Rechtsgrundsätze“
i. Die wesentlichen Theoreme
ii. Reflexion
Teil C: Schlussfolgerungen
a. Ein gemeinsamer roter Faden?
b. Vorbemerkungen
c. Das „Organische“ im Spiegel der Rechtssoziologie
d. Der Kommunitarismus als Antwort auf den Liberalismus?
e. Die Provokation als Ausblick: Leo Strauss und das Projekt der Moderne
f. Das „Lob der Differenz“
Die Arbeit untersucht das menschliche Bedürfnis nach Gemeinschaft ("Gruppenkohäsion") im Spannungsverhältnis zwischen faktischem sozialen Zusammenhalt und rechtlichen Normen. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, nach welchen Mechanismen soziale Gruppen entstehen, bestehen bleiben und wie sie durch rechtliche sowie soziologische Faktoren stabilisiert oder destabilisiert werden, um daraus Erkenntnisse für aktuelle Integrationsdebatten abzuleiten.
I. Vorwort und Problemaufriss
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat“
Diese Aussagen, in ihrer verkürzten Version besser bekannt als das „Böckenförde-Diktum“, verursachen ein gewisses Unbehagen. Denn sogar der Staat, ausgestattet mit seinen zahllosen Machtinstrumenten, ist demgemäß von Vorbedingungen abhängig, die er selbst nicht kontrollieren kann, und welche daher auch wieder wegfallen können. Der Verlust seiner Grundlagen würde wohl nicht im Zuge eines einzigen, plötzlichen Ereignisses passieren, doch ist es in Zeiten radikaler Werteverschiebungen nicht nur theoretisch denkbar, sondern eben praktisch möglich, dass der - sogar verfassungskonform bleibende - Staat seiner Substanz beraubt wird.
Eugen Ehrlichs „Grundlegung der Rechtssoziologie“: Kapitel zur Pionierarbeit Ehrlichs, der die soziologische Untersuchung von "lebendem Recht" in die Rechtswissenschaft einführte, um das Zusammenleben in Verbänden empirisch zu erfassen.
Émil Durkheim und „die Physik der Sitten und des Rechts“: Analyse von Durkheims soziologischem Ansatz, der die Gesellschaft als ein System kollektiver Vorstellungen und moralischer Disziplin begreift, die notwendig für sozialen Zusammenhalt ist.
Max Webers „Wirtschaft und Gesellschaft“: Untersuchung der soziologischen Grundbegriffe Webers mit Fokus auf das soziale Handeln, die Bedeutung von Sinnzusammenhängen und die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft.
Pitirim Sorokin: Darstellung von Sorokins Theorie der sozialen Zyklen und des Wandels von ideationellen zu sensoriellen Kulturphasen sowie deren Einfluss auf Recht und Moral.
Robert K. Merton: Fokus auf Mertons soziologische Analysen, insbesondere die Anomietheorie, Rollen-Sets sowie Konzepte wie die selbsterfüllende Prophezeiung und der Matthäus-Effekt.
Weitere ausgewählte Stellungnahmen und Beiträge zum Thema: Übergreifende Diskussion weiterer zentraler Denker wie Rehbinder, Hirsch, Parsons, Struck und Bydlinski zur Ergänzung und Präzisierung der Thematik.
Rechtssoziologie, Gruppenkohäsion, Gemeinschaft, Gesellschaft, Soziales Handeln, Recht, Integration, Moral, Normen, Eugen Ehrlich, Émile Durkheim, Max Weber, Robert K. Merton, Individualismus, Sozialstruktur.
Die Dissertation untersucht das menschliche Bedürfnis nach Gruppenbildung und den dauerhaften Zusammenhalt ("Gruppenkohäsion") von Gesellschaften aus rechtshistorischer und soziologischer Sicht.
Zentral sind die theoretischen Grundlagen des Zusammenlebens, die Begriffe Gemeinschaft und Gesellschaft sowie die Rolle, die Recht, Moral und soziale Normen bei der Stabilisierung von Gruppen spielen.
Die Arbeit fragt nach den Regeln und Mechanismen, durch die innerer Zusammenhalt in menschlichen Gruppen entsteht und bestehen bleibt, besonders im Kontext von Integration und Stabilität europäischer Gesellschaften.
Es wird eine rechtshistorische und reflexiv-hermeneutische Methode genutzt, um die Theorien bedeutender Soziologen kritisch zu analysieren und auf ihre Bedeutung für das gegenwärtige Zusammenleben hin zu interpretieren.
Der Hauptteil widmet sich einer detaillierten Auseinandersetzung mit den Werken von Eugen Ehrlich, Émile Durkheim, Max Weber, Pitirim Sorokin und Robert K. Merton sowie weiteren Beiträgen von Denkern wie Parsons, Struck und Bydlinski.
Schlüsselbegriffe sind Rechtssoziologie, Gruppenkohäsion, Gemeinschaft, Gesellschaft, soziales Handeln, Recht, Moral, Normen und Integration.
Weber liefert durch seine soziologischen Grundbegriffe die theoretischen Werkzeuge, um "Sinn" und "Regelmäßigkeit" im sozialen Handeln zu verstehen, was entscheidend für die Analyse ist, wie Gruppen zusammenfinden und Ordnung stiften.
Der Kommunitarismus dient als moderne philosophische Antwort auf den Liberalismus, wobei die Arbeit aufzeigt, dass heute ein "Sowohl-als-auch" zwischen liberalen Freiheitsrechten und gemeinschaftsbildenden Bindungen notwendig ist.
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