Diplomarbeit, 2005
84 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
2. Derzeitige tschechische Ertragsteuerrechtslage
2.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
2.2. Formen unternehmerischer Tätigkeit
2.2.1. Offene Handelsgesellschaft
2.2.2. Kommanditgesellschaft
2.2.3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.2.4. Aktiengesellschaft
2.3. Das tschechische Ertragsteuerrecht
2.3.1. Einkommensteuer natürlicher Personen
2.3.1.1. Persönliche Steuerpflicht
2.3.1.2. Sachliche Steuerpflicht
2.3.1.3. Steuerfreie Einkünfte
2.3.1.4. Ermittlung der Steuerschuld und Verlustausgleich
2.3.1.5. Erhebungsvorschriften
2.3.1.5.1. Steuersatz
2.3.1.5.2. Besteuerungszeitraum
2.3.1.5.3. Steuererklärungspflicht
2.3.2. Einkommensteuer juristischer Personen (Körperschaftssteuer)
2.3.2.1. Steuerpflicht
2.3.2.2. Sachliche Steuerpflicht
2.3.2.3. Gewinnausschüttung
2.3.2.4. Ermittlung der Steuerschuld und Geltendmachung von Betriebsausgaben
2.3.2.4.1. Abzugsfähige Aufwendungen
2.3.2.4.2. Nicht abzugsfähige Aufwendungen
2.3.2.4.3. Steuerermäßigungen
2.3.2.5. Erhebungsvorschriften
2.3.2.5.1. Besteuerungszeitraum
2.3.2.5.2. Steuersatz
2.3.2.5.3. Steuererklärungspflicht
3. Steuerliche Behandlung eines österreichischen Unternehmers in der Tschechischen Republik
3.1. Gründung einer juristischen Person
3.1.1. Besteuerung juristischer Personen
3.1.1.1. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3.1.1.2. Offene Handelsgesellschaft
3.1.1.3. Kommanditgesellschaft
3.1.1.4. Besteuerung der Unternehmensgewinne und Dividenden laut DBA
3.1.2. Besteuerung natürlicher Personen
3.1.2.1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Dienstbezüge
3.1.2.1.1. Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut DBA
3.1.2.2. Einkünfte aus unternehmerischer und sonstiger selbständiger Erwerbstätigkeit
3.1.2.2.1. Pauschalsteuer für Kleinunternehmer
3.1.2.2.2. Steuerevidenz
3.1.2.2.3. Mindeststeuerbemessungsgrundlage
3.1.2.2.4. Besteuerung der Einkünfte aus unternehmerischer und sonstiger selbständiger Erwerbstätigkeit laut DBA
3.1.2.3. Einkünfte aus Kapitalvermögen
3.1.2.3.1. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen laut DBA
3.1.2.4. Einkünfte aus der Vermietung
3.1.2.4.1. Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung laut DBA
3.1.2.5. Sonstige Einkünfte
3.2. Gründung einer Zweigstelle
3.3. Unternehmenserwerb
3.3.1. Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes und Asset Deals
3.3.2. Übertragung des Betriebs oder Teilbetriebs auf eine andere Gesellschaft
3.3.3. Anteilserwerb (Share Deal)
3.3.4. Die ertragsteuerliche Belastung
3.3.4.1. Asset Deal
3.3.4.1.1. Behandlung beim Übertragenden
3.3.4.1.2. Behandlung beim Übernehmenden
3.3.4.2. Übertragung des Betriebs oder Teilbetriebs auf eine andere Gesellschaft
3.3.4.3. Share Deal
3.3.4.3.1. Besteuerung bei Übertragung eines Anteils an Personengesellschaften
3.3.4.3.1.1. Behandlung beim Übertragenden
3.3.4.3.1.2. Behandlung beim Übernehmenden
3.3.4.3.2. Besteuerung bei Übertragung eines Anteils an Kapitalgesellschaften
4. Steuerliche Behandlung eines tschechischen Unternehmers in Österreich
4.1. Gründung einer juristischen Person
4.1.1. Besteuerung juristischer Personen
4.1.1.1. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4.1.1.2. Personengesellschaften
4.1.1.3. Ermittlung der Steuerschuld und Geltendmachung von Betriebsausgaben
4.1.1.3.1. Abzugsfähige Aufwendungen
4.1.1.3.2. Nicht abzugsfähige Aufwendungen
4.1.1.3.4. Sonderausgaben
4.1.1.3.5. Mindestkörperschaftssteuer
4.1.2. Besteuerung natürlicher Personen
4.1.2.1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
4.1.2.2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
4.1.2.3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4.1.2.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
4.1.2.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.1.2.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
4.1.2.7. Sonstige Einkünfte
4.1.2.8. Spekulationsgeschäfte
4.1.2.9. Veräußerung von Beteiligungen
4.1.2.10. Subsidiarität
4.1.2.11. Einkommensermittlung
4.1.2.11.1. Verlustausgleich und Verlustvortrag
4.1.2.11.2. Sonderausgaben
4.1.2.11.3. Außergewöhnliche Belastungen
4.1.2.11.4. Freibeträge
4.1.2.11.5. Ermittlung der Steuerschuld
4.1.2.11.5.1. Steuersatz
4.1.2.11.5.2. Konstante Einkommensteuer
4.1.2.11.5.3. Endbesteuerung durch Kapitalertragsteuer
4.1.2.11.6. Progressionsermäßigung
4.1.2.11.6.1. Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 3 Jahre
4.1.2.11.6.2. Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 5 Jahre
4.1.2.11.6.3. Hälftesteuersatz
4.1.2.11.7. Veranlagung und Steuererklärungspflicht
4.2. Gründung einer Zweigstelle
4.3. Unternehmenserwerb
4.3.1. Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal)
4.3.2. Anteilskauf (Share Deal)
4.3.3. Die ertragsteuerliche Belastung
4.3.3.1. Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge sowie von Anteilen an Personengesellschaften (Asset Deal)
4.3.3.1.1. Behandlung beim Übertragenden
4.3.3.1.2. Behandlung beim Übernehmenden
4.3.3.2. Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Share Deal)
4.3.3.2.1. Behandlung beim Übertragenden
4.3.3.2.1.1. Zugehörigkeit der Beteiligung zum Betriebsvermögen
4.3.3.2.1.2. Zugehörigkeit der Beteiligung zum Privatvermögen
4.3.3.2.2. Behandlung beim Übernehmenden
5. Doppelbesteuerungsabkommen
5.1. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
5.2. Geltungsbereich
5.3. Betriebstätte
6. Zusammenfassende Betrachtungen und Ausblick
Die Arbeit untersucht den tschechisch-österreichischen Vergleich bezüglich der Steuerbelastung bei Investitionen und Unternehmensgründungen. Ziel ist es, Unternehmern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Investitionsstandorts zu bieten, indem die verschiedenen Steuerarten, Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und rechtliche Rahmenbedingungen beider Staaten analysiert werden.
1. Einleitung
„Až naprší a uschne!“ – diese Anwort kriegte man noch vor fünf Jahren von vielen Tsche chen zu hören, wenn man sie um ihre subjektive Einschätzung des wahrscheinlichen Bei trittszeitpunkts ihres Landes zur Europäischen Union bat. Eine solch pessimistische Sicht weise des politischen Geschehens im eigenen Land ist wohl keinem fremd, der regelmäßig die Zeitungskolumne „Innenpolitik“ aufschlägt, um den Pflichten als Bürger nachzukom men. Die Bedeutung dieser Redewendung wäre im deutschen Sprachgebrauch mit Äuße rungen wie „wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen“ oder „wenn Esel fliegen“ vergleichbar. Wie wir aber wissen, ist es den tschechischen Politikern doch noch geglückt, die zweifelnde Bevölkerung von der Vorteilhaftigkeit der EU-Mitgliedschaft zu überzeu gen.
Heute befindet sich Tschechien in der Rolle eines frischen EU-Mitglieds auf dem Weg zu einer noch tieferen Integration in den europäischen Wirtschaftsraum. Es ist nahe liegend, dass sich dieser Einbindungsprozess außer auf der fast globalen Ebene vor allem im Be reich der Klein- und Mittelbetriebe abspielt, die sich dank der geografischen Erweiterung ihres Wirkungsgebiets neuen und viel versprechenden Investitionsmöglichkeiten entgegen sehen.
Wie ich als eine im Grenzgebiet lebende Person erfahren durfte, wird die grenzüberschrei tende Investitionsfreudigkeit natürlich je schneller in Taten umgesetzt je näher man an der Grenze zum Nachbarland ansässig ist. Tatsächlich werden unternehmerisch Tätige wohl den größten Nutzen aus dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union ziehen können. Nur – welchen Hindernissen stehen sie dabei gegenüber? Besser gefragt – welche Überle gungen werden Unternehmer anstellen müssen um objektiv richtig entscheiden zu können, ob sie den „Investitionsstandort Nachbarland“ ihrem bisherigen vorziehen? Der Kernfaktor liegt klar auf der Hand und das Stichwort dazu lautet: höhere Gewinnerzielung. Zweifellos spielt diesbezüglich die Gesamtbelastung durch Steuern und Personalkosten die größte Rol le. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch administrative Aspekte der Unternehmens-
1. Einleitung: Beschreibt die historische Situation Tschechiens als frisches EU-Mitglied und die Relevanz grenzüberschreitender Investitionen für Unternehmen im Grenzgebiet.
2. Derzeitige tschechische Ertragsteuerrechtslage: Analysiert die rechtlichen Grundlagen für Gesellschaften in Tschechien, inklusive Steuersätze und Ermittlungsvorschriften für natürliche und juristische Personen.
3. Steuerliche Behandlung eines österreichischen Unternehmers in der Tschechischen Republik: Erläutert die Möglichkeiten für österreichische Investoren in Tschechien, von der Gründung bis zur steuerlichen Behandlung von Gewinnen laut DBA.
4. Steuerliche Behandlung eines tschechischen Unternehmers in Österreich: Spiegelt die steuerlichen Aspekte wider, wenn tschechische Unternehmer in Österreich tätig werden, unter Berücksichtigung der spezifischen österreichischen Gesetze.
5. Doppelbesteuerungsabkommen: Erläutert die Mechanismen und Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Tschechien.
6. Zusammenfassende Betrachtungen und Ausblick: Zieht ein Fazit über die steuerlichen Unterschiede und administrativen Herausforderungen in beiden Ländern und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Ertragsteuer, Unternehmensgründung, Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Asset Deal, Share Deal, Steuerbelastung, Tschechien, Österreich, Betriebsstätte, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Investitionstätigkeit, Steuereffizienz
Die Arbeit analysiert die grenzüberschreitende Investitionstätigkeit zwischen Österreich und Tschechien und deren spezifische ertragsteuerliche Behandlung in den jeweiligen Staaten.
Zu den Schwerpunkten gehören das Gesellschafts- und Steuerrecht, die Besteuerung von verschiedenen Unternehmensformen, die Abwicklung von Unternehmenskäufen (M&A) sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Das Ziel ist ein detaillierter Vergleich der Steuerbelastung, um Unternehmern bei der Standortwahl zwischen Tschechien und Österreich als fundierte Entscheidungshilfe zu dienen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechts- und steuervergleichenden Analyse der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen sowie internationaler Abkommen (DBA).
Der Hauptteil gliedert sich in die tschechische Ertragsteuerrechtslage, die steuerliche Behandlung österreichischer Unternehmer in Tschechien, die steuerliche Behandlung tschechischer Unternehmer in Österreich und die Methodik der Doppelbesteuerungsvermeidung.
Ertragsteuer, Unternehmensgründung, Doppelbesteuerungsabkommen, Asset Deal, Share Deal, Standortvergleich, Steuerbelastung und Investitionsrecht.
Tschechien hat, insbesondere durch das Transparenzprinzip bei Personengesellschaften, in jüngster Zeit administrativen Aufwand und Unsicherheiten erzeugt, während in Österreich eine klarere Differenzierung zwischen Kapital- und Personengesellschaften (Trennungs- vs. Durchgriffsprinzip) besteht.
Ein Vorteil ist, dass keine Einlage ins Stammkapital nötig ist, jedoch sind die Haftungsrisiken und die Notwendigkeit der Rechteübertragung einzeln zu bewerten.
Dividenden unterliegen in der Regel einem Quellensteuersatz, der durch das DBA reduziert werden kann, wobei die Anrechnungsmethode Anwendung findet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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