Doktorarbeit / Dissertation, 2009
234 Seiten, Note: 1 (magna cum laude)
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Kurzfassung
2. Vorwort
3. Einleitung
3.1. Krankenhausrechtliche Organisationspflichten
3.2. Rechtsfolgen bei Organisationsverschulden
3.3. Begriffsbestimmungen des AGG
3.4. Europarechtliche Entwicklung des Diskriminierungsschutzes
3.5. Umsetzung EU-RL in nationales Recht
3.6. Diskriminierungsrechtliche Organisationspflichten
3.7. Rechtsfolgen bei Diskriminierung
4. Problemstellung/-beschreibung
4.1. Präventive Schutzmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 AGG
4.2. Schulungsmaßnahmen nach § 12 Abs. 2 AGG
4.3. Repressive Maßnahmen nach § 12 Abs. 3 AGG
4.4. Zuständige Stelle (Beschwerdestelle) nach § 13 Abs. 1 AGG
4.5. Haftungsbegrenzung/Kollektivvereinbarung nach § 15 Abs. 3 AGG
5. Stand der Forschung
5.1. Präventive Schutzmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 AGG
5.2. Schulungsmaßnahmen nach § 12 Abs. 2 AGG
5.3. Repressive Maßnahmen nach § 12 Abs. 3 AGG
5.4. Zuständige Stelle (Beschwerdestelle) nach § 13 Abs. 1 AGG
5.5. Überblick über den Stand der Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 AGG
6. Forschungsfragen
7. Zielsetzung
8. Methoden
9. Ergebnispräsentation
9.1. Präventive Maßnahmen nach § 12 Abs. 1 AGG
9.1.1. Sachverhalts-Aufklärungs-Pflicht
9.1.2. Ethikrichtlinien als Präventivmaßnahme
9.1.3. Betriebsvereinbarungen als Präventivmaßnahme
9.1.4. Sonstige Schutzmaßnahmen
9.1.5. Betriebsratsbeteiligung bei sonstigen Schutzmaßnahmen
9.2. Schulungsmaßnahmen nach § 12 Abs. 2 AGG
9.2.1. Inhalt einer AGG-Schulung
9.2.2. Die „geeignete Schulung“ i. S. d. AGG
9.2.3. Zeitliche Aspekte einer AGG-Schulung
9.2.4. Adressatenkreis der AGG-Schulungen
9.2.5. Formen der AGG-Schulung / Zertifizierung
9.2.6. Betriebsratsbeteiligung bei AGG-Schulungen
9.2.7. Rechtsfolgen der Schulung - Reichweite der Fiktion
9.3. Repressive Maßnahmen nach § 12 Abs. 3 AGG
9.3.1. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
9.3.2. Abmahnung
9.3.3. Umsetzung/Versetzung
9.3.4. Kündigung
9.3.5. Ausgewähltes Beispiel: Verdacht sexueller Belästigung
9.3.6. Rechtsschutz der benachteiligenden Beschäftigten
9.3.7. Rechtsfolgen bei Organisationspflichtverletzung
9.4. Zuständige Stelle (Beschwerdestelle) nach § 13 Abs. 1 AGG
9.4.1. Diskussionsstand in der Literatur zur Mitbestimmung
9.4.2. Rechtsprechungsübersicht zur Mitbestimmung
10. Resümee / Ausblick
13. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die vorliegende Dissertation zielt darauf ab, die Rechtsnormen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für privat geführte Krankenhausträger zu operationalisieren, in die betriebliche Praxis zu integrieren und dadurch das Haftungsrisiko für diese Einrichtungen zu minimieren.
3.1 Krankenhausrechtliche Organisationspflichten
Einen Krankenhausträger treffen zahlreiche Organisationspflichten, die er im Rahmen seiner internen Organisationshoheit sicher zu stellen hat. Hierbei handelt es sich u.a. um Rechtspflichten, die sich aus dem Medizinrecht bzw. dem Arzthaftungsrecht entwickelt haben. „Die Verrechtlichung des Arztberufes ist im 20. Jahrhundert ständig fortgeschritten. Das zeigt sich nicht allein an der Arzthaftung, aber an ihr besonders augenfällig.“
Aus der Haftung des Arztes hat sich somit im Laufe des 20. Jahrhunderts eine Haftung des Krankenhausträgers entwickelt. Die resultiert insbesondere aus der Organhaftung des § 31 sowie aus der Haftung des Krankenhausträgers für eigenes Organisationsverschulden und dem pflichtwidrigen Verhalten des Krankenhauspersonals als „Verrichtungsgehilfen“ nach § 823 oder § 831 BGB. Pflichtwidrig handelt das Krankenhauspersonal bereits dann, wenn der Patient „im Organisationsbereich des Krankenhauses“ einen Schaden erlitten hat. Wird beispielsweise beim Patiententransport oder der Verwendung defekter Medizinapparatetechnik ein Schaden auf Seiten des Patienten verursacht, so wird, vergleichbar dem Produkthaftungsrecht, von einem objektiven Mangel oder einem nachweisbaren verkehrswidrigen Zustand auf ein pflichtwidriges Verhalten auf Seiten des Krankenhausträgers geschlossen werden können.
1. Kurzfassung: Zusammenfassung der Ausgangslage, der Ziele der Arbeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhausträger durch das AGG.
2. Vorwort: Persönliche Einordnung des Verfassers und Danksagungen im Rahmen des Promotionsvorhabens.
3. Einleitung: Darstellung der krankenhausrechtlichen Organisationspflichten, ihrer Herkunft aus dem Medizin- und Arzthaftungsrecht sowie der europäischen und nationalen Rechtsentwicklung zum Diskriminierungsschutz.
4. Problemstellung/-beschreibung: Analyse der mit dem AGG verbundenen Anforderungen an präventive Schutzmaßnahmen, Schulungen, repressive Maßnahmen und die Einrichtung einer Beschwerdestelle.
5. Stand der Forschung: Überblick über die bestehende Literatur und Forschung zu den einzelnen Organisationspflichten des AGG.
6. Forschungsfragen: Auflistung der zentralen Fragen, die in der Arbeit untersucht werden.
7. Zielsetzung: Definition der Ziele der Dissertation, um Krankenhausträgern Handlungssicherheit bei der AGG-Umsetzung zu geben.
8. Methoden: Übersicht der angewandten juristischen Arbeitsmethoden.
AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Krankenhausträger, Organisationspflichten, Arzthaftung, Diskriminierungsschutz, Organisationsverschulden, Beschwerdestelle, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Präventivmaßnahmen, Schulungspflicht, Training Defense, Haftungsrisiko, Arbeitsrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der Operationalisierung der Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für privat geführte Krankenhausträger.
Zentral sind die präventiven und repressiven Organisationspflichten des Arbeitgebers sowie die Anforderungen an Schulungen und die Einrichtung von Beschwerdestellen im Krankenhausbetrieb.
Das Ziel ist es, Krankenhausträgern konkrete Ansätze zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zu liefern, um Haftungsrisiken zu minimieren und ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen.
Die Arbeit nutzt vorrangig juristische Methoden wie die teleologische und begriffliche Gesetzesauslegung, die Rechtsdogmatik sowie die Auswertung von Rechtsprechung und Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Organisationspflichten nach §§ 12, 13 AGG, die Anforderungen an Schulungen sowie die Rolle des Betriebsrats in diesem Kontext.
Krankenhausträger, AGG, Organisationspflichten, Haftung und Mitbestimmung sind die prägenden Begriffe der Arbeit.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass nach herrschender Meinung kein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Errichtung der Beschwerdestelle besteht, betont jedoch die Bedeutung einer einvernehmlichen Regelung.
Der Autor empfiehlt, alle Mitarbeiter zu schulen und Schulungsmaßnahmen sowie den Zugang zu Richtlinien exakt zu dokumentieren, um sich auf die „training defense“ berufen zu können.
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