Masterarbeit
61 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
I. Einführung in den Gegenstand der Untersuchung
II. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit und Problemstellung
III. Darstellung der Vorgehensweise
B. Internationales Schuldrecht der Europäischen Union im Überblick
I. Europäisches Internationales Schuldvertragsrecht
1. Rechtsquelle
2. Anwendungsbereich der Rom I-VO
a) Sachlicher Anwendungsbereich
b) Räumlicher Anwendungsbereich und die Reichweite der Verordnung
c) Zeitlicher Anwendungsbereich
II. Europäisches Internationales Außervertragliches Schuldrecht
1. Rechtsquelle
2. Anwendungsbereich der Rom II-VO
a) Sachlicher Anwendungsbereich
b) Räumlicher Anwendungsbereich
c) Zeitlicher Anwendungsbereich
C. Kollisionsrechtliche Anknüpfung von vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen im Europäischen IPR - Ermittlung des anwendbaren Rechts nach der Rom I- und II-VO
I. Die kollisionsrechtlichen Anknüpfungsregeln nach der Rom I-VO
1. Freie Rechtswahl der Parteien
a) Der Grundsatz der Parteiautonomie im Unionskollisionsrecht - Allgemeines
b) Subjektive Anknüpfung im Europäischen Internationalen Schuldvertragsrecht
c) Grenzen der freien Rechtswahlbefugnis gemäß Art. 3 III, IV Rom I-VO
2. Einschränkungen der kollisionsrechtlichen Rechtswahlfreiheit durch die Sonderanknüpfungen für einzelne Vertragsarten in Art. 5-8 Rom I-VO
3. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht - Allgemeine Vertragskollisionsnorm
II. Kollisionsrechtliches Anknüpfungssystem der Rom II-VO
1. Freie Rechtswahlbefugnis der Parteien
2. Anwendbares Recht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung
a) Sonderkollisionsnormen für die objektive Anknüpfung spezieller Deliktstypen
b) Allgemeine Deliktskollisionsnorm
3. Die kollisionsrechtlichen Anknüpfungsregeln für andere als deliktische gesetzliche Schuldverhältnisse
D. Eine vergleichende Würdigung der Beschränkungen der Rechtswahlmöglichkeiten zum Schutz der schwächeren Partei in der Rom I und II-VO
I. Die Ausgestaltung des kollisionsrechtlichen Schwächerenschutzes durch die Sonderanknüpfungen in den jeweiligen europäischen Schuldrechtsverordnungen
1. Unerlässlichkeit des Schutzes der schwächeren Partei auf den Gebieten des Europäischen Internationalen Rechts der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse
2. Der persönliche Anwendungsbereich der einzelnen spezifischen Schutzregelungen für die einzelnen Personengruppen der Rom I-VO
a) Die schwächere Partei im Europäischen Internationalen Transportvertragsrecht gemäß Art. 5 Abs. 2 Rom I-VO
b) Der schutzwürdige Personenkreis im Europäischen Internationalen Verbrauchervertragsrecht nach Art. 6 Rom I-VO
c) Die schutzbedürftige Gruppe von Personen im Europäischen Internationalen Versicherungsvertragsrecht laut Art. 7 Rom I-VO
d) Die schwächere Partei im Europäischen Internationalen Recht der Individualarbeitsverträge nach Art. 8 Rom I-VO
3. Der Schwächere im Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse nach der Rom II-VO
4. Die spezifischen Anknüpfungsregeln der jeweiligen rechtswahlbeschränkenden Kollisionsnormen der Rom I-VO
a) Art. 5 Abs. 2 Unterabsatz 2 lit. a) bis e) Rom I-VO
b) Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rom I-VO
c) Art. 7 Abs. 3 Unterabsatz 1 lit. a) bis e) Rom I-VO
d) Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO
5. Die Anknüpfungsregeln der rechtswahlbeschränkenden Kollisionsnorm des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 lit. b) Rom II-VO
II. Eine Auswertung der spezifischen Anknüpfungsregeln der individualschützenden Spezialkollisionsnormen der Rom I- und II-VO in Bezug auf denkbare Unvereinbarkeiten
E. Bedarf das Europäische Kollisionsrecht der Schuldverhältnisse einer Reform? - Herausarbeitung von Regelungs- und Verbesserungsvorschlägen zwecks Auflösung möglicher Diskrepanzen in der Rom I- und II-VO betreffend den Schutz des Schwächeren
F. Fazit
Die Arbeit analysiert vergleichend das europäische Kollisionsrecht für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der schwächeren Partei. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob die rechtswahlbeschränkenden Bestimmungen der Rom I- und Rom II-VO in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung einen effektiven Schutz gewährleisten oder ob hier Reformbedarf besteht.
Die Unterscheidung zwischen vertraglichen Schuldverhältnissen (Rom I-Verordnung) und außervertraglichen Schuldverhältnissen (Rom II-Verordnung) im Europäischen IPR
Aufgrund stetig intensiverer Entwicklung des grenzüberschreitenden Austausches mit Waren und Dienstleistungen und der mitgliedstaatenübergreifenden Mobilität im Europäischen Binnenmarkt sowie fortschreitender Europäisierung und Globalisierung der wirtschaftlichen Märkte wird das Problem der kollisionsrechtlichen Bestimmung des auf internationale vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbaren Rechts deutlicher und drängender.
Bei der Lösung eines schuldrechtlichen Sachverhaltes mit Auslandsberührung wird oft die Frage aufgeworfen, nach welcher der in Betracht kommenden Rechtsordnungen die zu beurteilende - bereits bestehende oder zukünftig vorliegende - Streitsache zu entscheiden ist, falls die Parteien eines Rechtsverhältnisses ihre vertraglichen - und beziehungsweise oder - gesetzlichen Ansprüche geltend machen wollen. Zur Beantwortung dieser Fragestellung sind die hier einschlägigen europäischen Schuldrechtsverordnungen Rom I und Rom II heranzuziehen, welche die Regelungen hinsichtlich der Anknüpfung von Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug enthalten.
Die sich in den beiden Rom-Schwesterverordnungen befindenden kollisionsrechtlichen Anknüpfungsregeln, insbesondere die Bestimmungen der subjektiven Anknüpfung, welche an die Eigenschaften bestimmter Personengruppen anknüpfen und damit als Schranken der Parteiautonomie zu Gunsten von eine besondere Schutzbedürftigkeit aufzeigenden Parteien fungieren, weisen jedoch möglicherweise Unterschiede in ihren Ansätzen auf, obwohl sie faktisch die gleiche Frage der Rechtswahl(-beschränkung) betreffen.
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Arbeit ein, definiert deren Zielsetzung und erläutert die methodische Vorgehensweise.
B. Internationales Schuldrecht der Europäischen Union im Überblick: Das Kapitel bietet eine Übersicht über die relevanten Rechtsquellen der Rom I- und Rom II-VO sowie deren jeweilige Anwendungsbereiche.
C. Kollisionsrechtliche Anknüpfung von vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen im Europäischen IPR - Ermittlung des anwendbaren Rechts nach der Rom I- und II-VO: Hier werden die Anknüpfungsregeln für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse detailliert erläutert.
D. Eine vergleichende Würdigung der Beschränkungen der Rechtswahlmöglichkeiten zum Schutz der schwächeren Partei in der Rom I und II-VO: Dieses Kapitel analysiert kritisch die Ausgestaltung des Schwächerenschutzes durch spezifische Anknüpfungen.
E. Bedarf das Europäische Kollisionsrecht der Schuldverhältnisse einer Reform? - Herausarbeitung von Regelungs- und Verbesserungsvorschlägen zwecks Auflösung möglicher Diskrepanzen in der Rom I- und II-VO betreffend den Schutz des Schwächeren: Das Kapitel entwickelt auf Basis der vorangegangenen Analyse konstruktive Vorschläge zur Optimierung des Rechtsrahmens.
F. Fazit: Das Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen.
Europäisches Internationales Privatrecht, Rom I-VO, Rom II-VO, Parteiautonomie, Rechtswahl, Kollisionsrecht, Schuldverhältnisse, Schwächerenschutz, Verbraucherschutz, Arbeitsvertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Anknüpfungsregeln, Rechtsangleichung, Europäischer Binnenmarkt, grenzüberschreitender Schutz.
Die Masterarbeit befasst sich mit dem europäischen Internationalen Privatrecht (IPR), speziell mit der Ermittlung des anwendbaren Rechts bei vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen unter Berücksichtigung der Rom I- und Rom II-Verordnung.
Zentrale Themen sind die Rechtswahlfreiheit der Parteien, die Einschränkungen dieser Freiheit zum Schutz schwächerer Parteien (wie Verbraucher, Arbeitnehmer oder Versicherungsnehmer) sowie die kollisionsrechtliche Systematik der beiden Verordnungen.
Das primäre Ziel ist ein Vergleich der rechtswahlbeschränkenden Bestimmungen, um potenzielle Diskrepanzen zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge für ein kohärenteres System zum Schutz schwächerer Parteien zu erarbeiten.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode zur Untersuchung der bestehenden kollisionsrechtlichen Anknüpfungssysteme und der darin enthaltenen Schutzmechanismen.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anknüpfungsregeln, die spezifischen Schutzvorgaben für besondere Personengruppen sowie die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Normen in der europäischen Rechtspraxis.
Die wichtigsten Schlagworte sind Europäisches IPR, Rom I-VO, Rom II-VO, Parteiautonomie, Kollisionsnormen und Schwächerenschutz.
Die Arbeit betrachtet die Parteiautonomie als fundamentales Rechtsprinzip im IPR, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit ihrer Beschränkung dort, wo strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Vertragsparteien bestehen.
Der Autor argumentiert, dass eine Harmonisierung der teils divergierenden Rechtswahlmöglichkeiten sinnvoll wäre, um ein widerspruchsfreies und effizientes System zum Schutz der als schwächer eingestuften Parteien zu etablieren.
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