Masterarbeit
61 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Unterscheidung zwischen vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen im Europäischen Internationalen Privatrecht (IPR). Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch die Rom I- und II-Verordnung geschaffen werden, um die Kollisionsnormen für die jeweilige Rechtswahl zu bestimmen. Das Ziel der Arbeit ist es, die Anknüpfungspunkte für die jeweilige Rechtswahl zu ermitteln und die Regulierungsansätze der beiden Verordnungen zu vergleichen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen des Europäischen Internationalen Privatrechts, insbesondere mit den Kollisionsnormen für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse. Die Schwerpunkte liegen auf den Rechtswahlmöglichkeiten, dem Schutz der schwächeren Partei, den Sonderanknüpfungen für bestimmte Vertragsarten und der Notwendigkeit einer möglichen Reform des Europäischen Kollisionsrechts der Schuldverhältnisse. Zu den wichtigsten Begriffen und Konzepten gehören Rom I-Verordnung, Rom II-Verordnung, Parteiautonomie, Kollisionsrecht, Anknüpfungspunkt, Schutz des Schwächeren, Sonderanknüpfungen, Verbrauchervertragsrecht, Transportvertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht.
Die Rom I-Verordnung bestimmt das auf vertragliche Schuldverhältnisse (Verträge) anzuwendende Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU.
Die Rom II-Verordnung regelt das anwendbare Recht für außervertragliche Schuldverhältnisse, wie zum Beispiel Ansprüche aus unerlaubter Handlung (Delikte) oder Schadensersatz.
Als schutzwürdig gelten insbesondere Verbraucher, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer und Passagiere im Transportrecht, für die Sonderanknüpfungen bestehen.
Zum Schutz der schwächeren Partei darf eine Rechtswahl nicht dazu führen, dass zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem die schwächere Partei ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, umgangen werden.
Die Arbeit untersucht potenzielle Inkohärenzen und Wertungswidersprüche zwischen Rom I und II und schlägt Verbesserungen vor, um den Schwächerenschutz zeitgemäßer zu gestalten.
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