Bachelorarbeit, 2022
48 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG
1. Schutzbereiche
a) Persönlicher Schutzbereich
b) Sachlicher Schutzbereich
2. Eingriff
3. Schranken
II. Das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen
1. Die Föderalismusreform
2. Die Entwicklung der Gesetzentwürfe
3. Kritische Analyse der § 2 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 S. 1 VersG NRW
a) Versammlungsbegriff i.S.d. § 2 Abs. 3 VersG NRW
b) Anwendbarkeit des Polizeirechts i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 VersG NRW
C. Fazit
Die vorliegende Bachelorthesis untersucht die rechtlichen Anforderungen an die polizeiliche Bearbeitung von Versammlungen unter Berücksichtigung des neuen Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) im Verhältnis zum bestehenden Polizeirecht und Verfassungsrecht.
a) Persönlicher Schutzbereich
Wie bereits im Kapitel B. I. 1. genannt, umfasst der persönliche Grundrechtsschutzbereich die persönlichen Voraussetzungen eines Grundrechtsbetroffenen, welche jedoch durch das jeweilige Grundrecht vorgegeben sind. Der persönliche Grundrechtsschutzbereich des Art. 8 GG lautet „Alle Deutschen“. Somit steht das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG deutschen Staatsbürgern zu. Dürfen sich Nicht-Deutsche demnach nicht versammeln?
Nicht-Deutsche besitzen ebenso wie Deutsche das Recht, sich zu versammeln. Sie können sich lediglich nicht auf Art. 8 GG berufen, da dieses Grundrecht, wie o.g., ausschließlich Deutschen zusteht. Nicht-Deutsche können sich im Falle einer Versammlung verfassungsrechtlich auf Art. 2 Abs. 1 GG (Die allgemeine Handlungsfreiheit/Verhaltensfreiheit) berufen. Zudem macht sowohl das VersG als auch das VersG NRW keinen Unterschied zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen.
Dasselbe (Nicht-Deutschen-Versammlungsrecht) gilt auch für EU-Ausländer. Das VG Hamburg äußerte sich in einem Urteil vom 05.06.2018 mit folgenden Worten: „Es spricht Gewichtiges dafür, den durch Art. 8 Abs. 1 GG gewährten Schutz der Versammlungsfreiheit in unmittelbarer Anwendung auf Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zu erstrecken. Jedenfalls genießt ein solcher Ausländer diesbezüglich verfassungsrechtlichen Schutz über Art. 2 Abs. 1 GG.“ Die herrschende Meinung plädiert jedoch darauf, dass das Versammlungsrecht bei EU-Ausländern auf Art. 2 Abs. 1 GG beruht, keinesfalls auf Art. 8 GG. Dies sei dem eindeutigen Wortlaut des Grundrechtes und der Deutschenrechte zu entnehmen.
A. Einleitung: Die Einleitung verortet die Versammlungsfreiheit im verfassungsrechtlichen Kontext und erläutert die Relevanz der Gesetzgebungskompetenz der Länder sowie die Forschungsfragen der Arbeit.
B. Hauptteil: Der Hauptteil gliedert sich in die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Versammlungsfreiheit und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Entstehungsprozess sowie den kritischen Aspekten des Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Analyseergebnisse zusammen und bewertet die Auswirkungen der Neuregelungen, insbesondere hinsichtlich der Mindestteilnehmerzahl und der polizeilichen Eingriffsbefugnisse im Versammlungsgeschehen.
Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, Versammlungsgesetz NRW, VersG NRW, Versammlungsbegriff, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Eingriffsbefugnis, Mindestteilnehmerzahl, Grundrechtsschutz, Versammlungsgeschehen, Föderalismusreform, Spontanversammlung, Anmeldepflicht, Rechtsklarheit.
Die Arbeit analysiert die verfassungs- und polizeirechtlichen Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Versammlungen in Nordrhein-Westfalen unter dem Fokus des neuen Versammlungsgesetzes.
Zu den Schwerpunkten gehören der persönliche und sachliche Schutzbereich des Art. 8 GG, die historische Entwicklung der Versammlungsgesetzgebung der Länder sowie die praktische Anwendung polizeilicher Befugnisse bei Versammlungen.
Das Ziel ist die kritische Evaluation der neuen gesetzlichen Regelungen in NRW, insbesondere die Auswirkung der angehobenen Mindestteilnehmerzahl und die Klärung der Anwendbarkeit des Polizeigesetzes im Versammlungskontext.
Die Arbeit stützt sich auf eine Kombination aus Literaturrecherche, der qualitativen/quantitativen Inhaltsanalyse sowie einer historischen Auslegung der gesetzgeberischen Intention.
Der Hauptteil behandelt neben den grundlegenden Schutzbereichen des Art. 8 GG intensiv die Entstehungsgeschichte des VersG NRW sowie eine kritische Analyse der §§ 2 Abs. 3 und 9 Abs. 1 S. 1 VersG NRW.
Zentral sind Begriffe wie "Versammlungsbegriff", "Polizeifestigkeit", "Eingriffsschwelle", "Anzeigepflicht" und "Rechtsklarheit" im Kontext des nordrhein-westfälischen Versammlungsrechts.
Die Arbeit kritisiert die Anhebung der Mindestteilnehmerzahl auf drei Personen, da dies zwar die Anzeigepflicht entfallen lässt, aber gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Schutzstatus für Zusammenkünfte von zwei Personen schwächt.
Durch § 9 Abs. 1 S. 1 VersG NRW wird nun ausdrücklich geregelt, unter welchen Bedingungen das allgemeine Polizeirecht bei Versammlungen subsidiär Anwendung finden kann, was zuvor stark umstritten war.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

