Diplomarbeit, 2009
64 Seiten, Note: 1
1 Einführung
1.1 Internet, das neue Medium am Arbeitsplatz
1.2 Statistiken zur Internetnutzung am Arbeitsplatz
2 Regelungsmöglichkeiten im Arbeits- oder Dienstverhältnis
2.1 Tarifvertragliche Regelungen
2.2 Beschränkung auf die dienstliche Nutzung von Internet und E-Mail
2.3 Ausnahmen der Beschränkung auf die dienstliche Nutzung
2.4 Gestattung der privaten Nutzung von Internet und E-Mail
2.4.1 Betriebliche Übung
2.4.2 Bestimmung des Nutzungsumfangs
2.5 Regelung durch Dienstvereinbarung
2.6 Rücknahme der Gestattung
2.7 Keine Regelung wird getroffen
3 Maßnahmen bei Verstößen
3.1 Rechte der Personalvertretungen
3.1.1 Mitbestimmungsrechte
3.1.2 Mitbestimmungsfrei
3.2 Verwertbarkeit von Beweisen und Kontrolle der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Grundlagen
3.2.1 Bundesdatenschutzgesetz
3.2.2 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg
3.2.3 Telekommunikationsgesetz
3.2.4 Telemediengesetz
3.2.5 Telekommunikations-Überwachungsverordnung
3.3 Schadensersatzanspruch des Arbeitsgebers
3.4 Abmahnung
3.5 Ordentliche Kündigung
3.6 Außerordentliche Kündigung
Exkurs: Onlinesucht
3.7 Krankheitsbedingte Kündigung
3.8 Disziplinarverfahren
4 Private Nutzung des Internets als Motivationsfaktor
5 Fazit und Ausblick
Die Diplomarbeit untersucht die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Ziel ist es zu klären, wie Arbeitgeber diese Nutzung regeln, kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren können, unter Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen.
2.4.1 Betriebliche Übung
Während alle anderen Formen recht eindeutig hergeben, ob eine private Nutzung gestattet ist, so herrscht jedoch Unsicherheit wenn es darum geht zu bestimmen, ob die private Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet wurde. Ob eine betriebliche Übung vorliegt ist regelmäßig vom Beschäftigten zu beweisen. Als möglichen Beweis könnte man die erlaubte private Nutzung des Telefons heranzuführen. Dies ist in der Literatur strittig.
Ein Teil der Literatur sieht eine E-Mail als „eine Fixierung des Gedankeninhalts (...) [welcher] eher mit einer Postkarte zu vergleichen ist“ und sieht durch den Austausch von E-Mails weitere Gefahrenquellen für das System des Arbeitgebers, wodurch eine konkludente Erlaubnis aufgrund erlaubten privaten Telefonierens abzulehnen ist.
Der andere Teil meint, dass solange die Kosten des Telefonats und der E-Mail in etwa gleichem Rahmen sind, eine private Nutzung von E-Mails durchaus gestattet ist. Eine höhere Virusgefahr wird verneint, da die Virus-Gefahr bereits durch den Empfang von dienstlichen E-Mails ausreichend gegeben sei.
Hinsichtlich der Virusgefahr kann der zweiten Auffassung gefolgt werden, da durch jeglichen E-Mail-Verkehr die Virusgefahr erheblich gesteigert wird. Ein entsprechend programmierter Virus kann sich selbst weiter verbreiten und an jeder E-Mail angehängt sein, auch an E-Mails die von einem bekannten dienstlichen Absender kommt. In Bezug auf die Erlaubnis der privaten E-Mail-Nutzung bei erlaubten privaten Telefonaten ist die erste Auffassung nicht tiefreichend genug und der zweiten Auffassung nicht zu folgen. Ihr ist nicht zu folgen, weil sie einen wichtigen Punkt nicht beachtet. Eine Erlaubnis der privaten Nutzung von E-Mails wirkt sich wesentlich weiter aus als bei privaten Telefonaten. Bei Telefonaten ist lediglich das gesprochene Wort als Informationsaustausch vorhanden, welches von einem Arbeitgeber normalerweise nicht nachträglich kontrolliert werden kann. Bei einem schriftlich vorliegenden Informationsaustausch als E-Mail hat der Arbeitgeber jedoch eine weit höhere Sensibilität zu bewahren im Hinblick auf den Datenschutz, sowie größere Einbußen in seinen Kontrollbefugnissen als Arbeitgeber. Eine private Nutzung kann sich aufgrund dieser Argumente nicht konkludent aus der erlaubten privaten Nutzung des Telefons ergeben.
1 Einführung: Die Arbeit führt in die Bedeutung des Internets am Arbeitsplatz ein und erläutert die Relevanz der Untersuchung im Hinblick auf technische und rechtliche Entwicklungen.
2 Regelungsmöglichkeiten im Arbeits- oder Dienstverhältnis: Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Formen der Regelung privater Internetnutzung, von Tarifverträgen über Weisungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen, und deren Vor- und Nachteile.
3 Maßnahmen bei Verstößen: Es wird analysiert, welche arbeitsrechtlichen Sanktionen (Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz) bei Pflichtverstößen greifen und welche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen dabei zu beachten sind.
4 Private Nutzung des Internets als Motivationsfaktor: Dieses Kapitel betrachtet die Möglichkeit, die private Internetnutzung als positives Instrument zur Mitarbeitermotivation einzusetzen.
5 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung der Internetnutzung und notwendige Regelungsansätze für Unternehmen und Behörden.
Private Internetnutzung, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Datenschutz, Mitbestimmung, Personalvertretung, Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz, E-Mail, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz, Onlineabhängigkeit, Motivationsfaktor, Betriebsvereinbarung.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und den Gestaltungsmöglichkeiten der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz durch Beschäftigte in Unternehmen und Behörden.
Zu den zentralen Themen gehören die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten (z.B. Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung), die Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen entsprechende Regelungen.
Das Ziel ist es, Arbeitgebern aufzuzeigen, wie sie klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Internetnutzung schaffen können, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und gleichzeitig die Sicherheit ihrer Netzwerke und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die aktuelle arbeitsrechtliche Gesetze, Rechtsprechung und Fachliteratur unter Berücksichtigung neuerer Entwicklungen wie des Telemediengesetzes auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in Regelungsmöglichkeiten, Maßnahmen bei Verstößen (einschließlich Mitbestimmungsrechte und Beweisverwertung) und die Betrachtung der Internetnutzung als Motivationsinstrument.
Die Arbeit lässt sich vor allem über Begriffe wie Arbeitsrecht, Datenschutz, Mitbestimmung, private Internetnutzung und arbeitsrechtliche Sanktionen definieren.
Weil die Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwachen können, nach dem Betriebsverfassungsgesetz zwingend der Mitbestimmung unterliegt, um Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen.
Ja, der Autor setzt sich in einem Exkurs mit der Problematik der Onlineabhängigkeit auseinander und prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen diese im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung relevant sein kann, wobei er auf die schwierige Nachweisbarkeit und fehlende wissenschaftliche Standards hinweist.
Weil das Telemediengesetz die Anforderungen an den Datenschutz bei der Bereitstellung von Telemedien regelt und der Arbeitgeber als Diensteanbieter spezifische Pflichten zur Information und technischen Absicherung hat, sofern er eine private Nutzung gestattet.
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