Examensarbeit, 2022
35 Seiten, Note: 10,4
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese wissenschaftliche Prüfungsarbeit befasst sich mit dem Phänomen des Shareholder Activism und beleuchtet dessen Möglichkeiten und Grenzen im Kontext von Nachhaltigkeit. Der Fokus liegt dabei auf den aktienrechtlichen Rahmenbedingungen und den Möglichkeiten, die Aktionär:innen haben, um ihre Interessen in Bezug auf Nachhaltigkeit im Unternehmen zu vertreten.
Die Einleitung führt in die Thematik des Shareholder Activism und der Nachhaltigkeit ein. Sie definiert die Begriffe und erläutert die Zielstellung der Arbeit.
Kapitel B analysiert die aktienrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten des Shareholder Activism. Es werden die verschiedenen gesetzlich verankerten Aktionär:innenrechte im Aktiengesetz betrachtet, wie beispielsweise das Teilnahmerecht, das Stimm-, Frage- und Rederecht sowie das Auskunftsrecht. Darüber hinaus werden Sonderrechte wie die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung oder die Bestellung eines Sonderprüfers behandelt.
Kapitel II beleuchtet die Bedeutung von „Engagements“, Öffentlichkeitsarbeit und Shareholder Ligitation für das effektive Durchsetzen von Nachhaltigkeitsinteressen durch Aktionär:innen.
In Kapitel III werden allgemeine Grenzen des Shareholder Activism, wie Rechtsmissbrauch, Schädigungsverbot und die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, diskutiert.
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Shareholder Activism, Nachhaltigkeit, Aktienrecht, Unternehmensrecht, Aktionär:innenrechte, Stimmrecht, Rederecht, Auskunftsrecht, „Engagements“, Öffentlichkeitsarbeit, Shareholder Ligitation, Rechtsmissbrauch, Schädigungsverbot, Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, Corporate Social Responsibility, ESG-Kriterien.
Shareholder Activism bezeichnet die aktive Ausübung von Aktionärsrechten, um Einfluss auf die Strategie und Führung eines Unternehmens zu nehmen, oft mit Fokus auf Nachhaltigkeit.
Dazu gehören das Stimmrecht, das Rederecht, das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie Sonderrechte wie das Verlangen nach einer außerordentlichen Hauptversammlung.
Aktionäre können Fragen zum Jahresabschluss stellen, Gegenanträge zu Beschlüssen der Verwaltung einreichen oder die Entlastung des Vorstands kritisch hinterfragen.
Die Grenzen werden durch das Verbot des Rechtsmissbrauchs, das Schädigungsverbot (§ 117 AktG) und die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gesetzt.
Es bezeichnet das Mitspracherecht der Aktionäre bei der Vorstandsvergütung, wobei zunehmend gefordert wird, diese an Nachhaltigkeitsziele (ESG-Kriterien) zu koppeln.
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