Masterarbeit, 2022
75 Seiten, Note: 1,0
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Darstellung
B. Die rechtsdogmatische Entwicklung der GbR bis 2001
I. Gesetzliche Ausgangssituation und „traditionelle Lehre“
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
a) Vermögensordnung
b) Haftung
3. Entwicklung der „traditionellen Lehre“
II. Moderne Gruppenlehre
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
a) Doppelverpflichtungstheorie
b) Akzessorietätstheorie
3. Entwicklung der modernen Gruppenlehre
III. BGH ARGE Weißes Ross als vorläufiger Schlusspunkt
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
C. Zwischenbilanz: Offene Fragen im geltenden Recht
I. Zur Rechtsfähigkeit
II. Zur Haftungsverfassung
D. Die Reformvorschläge
I. Zur Rechtsfähigkeit
1. Der Begriff „beschränkte Rechtsfähigkeit“
a) Problemstellung
b) Begriffsdefinition des II. Zivilsenats
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
2. Personenrechtliche Einordnung der (Außen-)GbR
a) Abschaffung des gesellschaftsrechtlichen Dualismus
b) Fortbestand des gesellschaftsrechtlichen Dualismus
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
3. Anwendungsbereich und Grenzen der Rechtsfähigkeit
a) Außen- und Innengesellschaft
b) Ausdifferenzierung der Außen-GbR
aa) Einheitslösung
ab) Theorie einer besonderen Rechtfertigung
ac) Rechtsfähigkeit nach österreichischem Vorbild
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
II. Zur Haftungsverfassung
1. Die Bestimmung des Gesamthandsprinzips
a) Gesamthandsprinzip im geltenden Recht
aa) Personenrechtliche Gesamthand
ab) Organisationsrechtliche Gesamthand
ac) Vermögensrechtliche Gesamthand
(1) Ausgangspunkt
(2) Vermögensrechtliche Gesamthand im geltenden Recht
(3) Gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens
(a) Weiterhin gesamthänderische Bindung
(b) Keine weitere gesamthänderische Bindung
(c) Stellungnahme
ad) Zwischenfazit
b) Mauracher Entwurf
c) Stellungnahme
2. Umsetzung der Akzessorietätstheorie
a) Ausgangspunkt: Analoge Anwendung von §§ 128 ff. HGB
b) Einzelfragen
aa) Haftung der Gesellschafter für deliktische Verbindlichkeiten
(1) Persönliche Haftung für Delikte der Mitgesellschafter
(2) Keine persönliche Haftung für Delikte der Mitgesellschafter
(3) Mauracher Entwurf
(4) Stellungnahme
ab) Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten
(1) Haftung analog zu § 130 HGB
(2) Keine Haftung analog zu § 130 HGB
(3) Mauracher Entwurf
(4) Stellungnahme
c) Ausnahmen von der Akzessorietätstheorie
aa) Das geltende Recht
(1) Einseitige Haftungsausschlüsse allgemein
(2) Ausnahmen für bestimmte Gesellschaftstypen
ab) Mauracher Entwurf
ac) Stellungnahme
E. Fazit und Ausblick
Die Masterthesis untersucht die rechtliche Konzeption der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rechtsfähigkeit, der Gesamthandslehre und der Haftungsverfassung. Das primäre Ziel ist es, in einer Analyse des Mauracher Entwurfs und der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH (insb. ARGE Weißes Ross) zu evaluieren, ob die durch die Gruppenlehre entstandenen Spannungen im geltenden Recht durch die geplante Kodifizierung in systemkonformer Weise aufgelöst werden können.
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Darstellung
Der wissenschaftliche Diskurs zum Phänomen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Die Veränderungen, die sich kurz darauf durch zwei richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) anbahnen sollten, nahmen allmählich konkrete Formen an. Im Jahr 1999 erteilte der II. Zivilsenat der lange herrschenden Doppelverpflichtungslehre eine Absage. Mit seinem Grundsatzurteil „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Weißes Ross“ vom 29. Januar 2001 erklärte er die Außen-GbR schließlich für rechtsfähig. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass auf die Grundsatzurteile weitere Jahrzehnte kontroverser Diskussionen folgten.
Die Koalition bzw. die aktuelle Regierung bereitet sich darauf vor, ihren Äußerungen – konkret im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 unter der Überschrift „Rechtsfolgen der Digitalisierung“ verschwiegenen Ankündigung – nachzugehen, um das Personengesellschaftsrecht zu modernisieren. Am 20. April 2020 legte eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Expertenkommission den Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vor. Der Ausgangspunkt für die Modernisierung war die Diskrepanz zwischen geltendem und geschriebenem Recht, da nach rund 20 Jahren mitunter Zweifel an der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips und der Kodifikationsidee begründet wurden. Auf die Empfehlungen des 71. Deutschen Juristentages (DJT) 2016 hin hat die Expertenkommission sich entsprechend dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zum Ziel gesetzt, die teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden gesetzlichen Vorschriften des Personengesellschaftsrechts „an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens an[zu]passen“.
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Darstellung: Einleitung in die historische Entwicklung der Diskussion um die GbR und die Zielsetzung der Arbeit im Hinblick auf den Mauracher Entwurf.
B. Die rechtsdogmatische Entwicklung der GbR bis 2001: Aufarbeitung der traditionellen Sichtweise sowie des Einflusses der modernen Gruppenlehre als Vorläufer der BGH-Rechtsprechung.
III. BGH ARGE Weißes Ross als vorläufiger Schlusspunkt: Analyse der grundlegenden Weichenstellung durch den Bundesgerichtshof bezüglich der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR.
C. Zwischenbilanz: Offene Fragen im geltenden Recht: Identifikation der verbleibenden dogmatischen Lücken nach der Anerkennung der Rechtsfähigkeit.
D. Die Reformvorschläge: Detaillierte Untersuchung des Mauracher Entwurfs zur Neuregelung der Rechtsfähigkeit und der Haftungsverfassung inklusive kritischer Stellungnahme.
E. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der erreichten Kodifizierung und der zukünftigen Entwicklungslinien für die GbR.
GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rechtsfähigkeit, Außen-GbR, Gesamthandsprinzip, Haftungsverfassung, Mauracher Entwurf, ARGE Weißes Ross, Akzessorietätstheorie, Personengesellschaftsrecht, Doppelverpflichtungstheorie, BGB-Gesellschaft, Kodifizierung, Haftung, Mitgesellschafterhaftung.
Die Masterthesis behandelt die dogmatische Neuausrichtung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Kontext der Modernisierungsvorschläge und der wegweisenden BGH-Rechtsprechung.
Zentrale Themen sind die Rechtsfähigkeit der GbR, die dogmatische Bedeutung der Gesamthand für das Vermögen sowie die Ausgestaltung der Gesellschafterhaftung.
Die Arbeit untersucht, ob der Mauracher Entwurf die durch die Rechtsprechung (insb. ARGE Weißes Ross) entstandenen Widersprüche zwischen gesetzlicher Normierung und praktischer Interpretation der GbR konsistent lösen kann.
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, historische Entwicklungslinien der Rechtsprechung und aktuelle Reformvorschläge in einen systematischen Zusammenhang bringt.
Im Hauptteil werden zunächst die historische Entwicklung und die modernen Lehren dargestellt, bevor die spezifischen Reformvorschläge des Mauracher Entwurfs detailliert auf ihre Praktikabilität und dogmatische Stimmigkeit geprüft werden.
Die maßgeblichen Begriffe sind Rechtsfähigkeit, Gesamthandsprinzip, Haftungsverfassung, GbR und der Mauracher Entwurf.
Der Entwurf nimmt eine explizite Unterscheidung vor, wobei er die Außen-GbR als rechtsfähige Einheit unter das neue Leitbild der "Dauersellschaft" stellt, während die Innengesellschaft weiterhin nicht vermögensfähig bleibt.
Die Akzessorietätstheorie bildet den Bezugspunkt für die Haftungsregeln. Der Entwurf versucht, die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaftsystematisch an Modelle wie die OHG anzulehnen, um Transparenz und Kreditwürdigkeit zu sichern.
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