Wissenschaftliche Studie, 2009
78 Seiten
1 Einleitung
1.1 Ausgangsthesen und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Vorgehensweise
2 Der kommunale Gesamtabschluss
2.1 Ausgliederung und Privatisierung in Kommunen
2.2 Bedeutung des kommunalen Gesamtabschlusses
2.3 Gesamtabschluss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
2.3.1 Voraussetzungen für den kommunalen Gesamtabschluss
2.3.2 Problemaspekte der Erstellung
2.4 Konzernbegriff/Einheitstheorie – Konzernkommune
2.5 rechtliche Rahmenbedingungen
2.5.1 Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Brandenburg
2.5.2 Handelsrecht
3 Konsolidierung des Gesamtabschlusses in Kommunen
3.1 Konsolidierungsgrundsätze
3.2 Bestimmung des Konsolidierungskreises
3.3 Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen
3.3.1 Vereinheitlichung der Stichtage und Grundlagen der Vorbereitung
3.3.2 Vereinheitlichung des Ausweises
3.3.3 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung
3.4 Vollkonsolidierung
3.4.1 Kapitalkonsolidierung
3.4.2 Schuldenkonsolidierung
3.4.3 Zwischenergebniseliminierung
3.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
3.5 Eigenkapitalmethode (Equity-Verfahren)
4 Problem der Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse im Detail
4.1 Auswirkungen des § 301 HGB auf die Konsolidierung
4.1.1 Unterscheide zwischen kommunal- und handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
4.1.2 Abgrenzung stiller Reserven und Lasten
4.2 Vereinheitlichung von Ansatz- und Bewertung
4.2.1 Anlagevermögen
4.2.2 Umlaufvermögen
4.2.3 Eigenkapital
4.2.4 Sonderposten
4.2.5 Rückstellungen
4.2.6 Verbindlichkeiten
4.3 Aufdeckung stiller Reserven und Lasten
5 Skizzierung einer Konsolidierungsrichtlinie
5.1 Aufbau der Konsolidierungsrichtlinie
5.2 Grundlagen der Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses
5.2.1 rechtliche Grundlagen für die Erstellung
5.2.2 Konsolidierungsgrundsätze
5.2.3 Konsolidierungskreis
5.3 Vorbereitung der Konsolidierung
5.3.1 Anpassung der Stichtage
5.3.2 Anpassung des Ausweises
5.3.3 Anpassung von Ansatzes und Bewertung
5.3.4 Behandlung stiller Reserven und Lasten
5.4 Durchführung der Konsolidierung
5.4.1 Durchführung der Vollkonsolidierung
5.4.2 Durchführung der Eigenkapitalmethode (Equity-Verfahren)
6 Diskussion der Ausgangsthesen
7 Fazit
Ziel dieser Arbeit ist es, die Notwendigkeit der Erstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vor dem Hintergrund zunehmender Ausgliederungen und Privatisierungen aufzuzeigen und eine methodische Grundlage für deren Erstellung im Land Brandenburg zu schaffen. Dabei steht insbesondere die Überwindung der Segmentierung des kommunalen Rechnungswesens im Vordergrund, um ein tatsächliches Bild der wirtschaftlichen Lage der Gesamtorganisation zu ermöglichen.
3.4.1 Kapitalkonsolidierung
Im Sinne der Einheitstheorie werden die einzubeziehenden Tochterunternehmen nicht als selbständige Einheiten betrachtet. Interne Beteiligungsverhältnisse die durch Queraddition der Einzelabschlüsse (Handelsbilanzen II) in der Summenbilanz entstanden sind, müssen daher mit Hilfe der Kapitalkonsolidierung eliminiert werden. Alle Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens werden zunächst in die Gesamtbilanz übernommen. Das anteilige Eigenkapital des Tochterunternehmens und der bei der Kommune geführte Beteiligungsbuchwert sind dagegen zu verrechnen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt auf Grundlage der Erwerbsmethode, die der so genannten Fiktion des Einzelerwerbes folgt. Die Übernahme der Bilanzpositionen des Tochterunternehmens wird bei der Erstkonsolidierung dazu entsprechend eines Erwerbs aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag vorgenommen. Der Stichtag der Erstkonsolidierung ist entscheidend für die Bestimmung der einzubeziehenden Wertansätze.
Im Zuge der Eliminierung innerkonzernlicher Beteiligungsverhältnisse sind sowohl bei der Buchwert- als auch in der Neubewertungsmethode stille Reserven und Lasten aufzudecken. Stille Reserven entstehen beispielweise als Differenz zwischen dem bilanziellen Buchwert und einem höheren Zeitwert von Vermögenswerten. Dagegen stellen stille Lasten die Differenz zwischen dem bilanziellen Buchwert und einem niedrigeren Zeitwert eines Vermögenswertes dar. Entgegen der Systematik der Buchwertmethode werden bei der Neubewertungsmethode stille Reserven und Lasten bereits in der Handelsbilanz II vollständig den Vermögensgegenständen und Schulden zugeordnet. Die vorab um stille Reserven und Lasten bereinigte Handelsbilanz II wird daher auch als Handelsbilanz III bezeichnet.
1 Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Reform des kommunalen Rechnungswesens in Brandenburg und begründet die Notwendigkeit, kommunale Unternehmen in die Rechnungslegung einzubeziehen.
2 Der kommunale Gesamtabschluss: Das Kapitel erläutert die Bedeutung der Ausgliederung von Aufgaben sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze für den Gesamtabschluss in Brandenburg.
3 Konsolidierung des Gesamtabschlusses in Kommunen: Dieses Kapitel behandelt detailliert die Grundsätze, den Konsolidierungskreis sowie die Vorbereitungsmaßnahmen und die verschiedenen Konsolidierungsmethoden.
4 Problem der Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse im Detail: Hier werden die Herausforderungen bei der Anpassung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten analysiert.
5 Skizzierung einer Konsolidierungsrichtlinie: Dieses Kapitel liefert eine strukturierte Anleitung für den Aufbau und die Durchführung einer Konsolidierungsrichtlinie für Kommunen.
6 Diskussion der Ausgangsthesen: Die zu Beginn aufgestellten Thesen zur Notwendigkeit und zum Aufwand der Gesamtabschlusserstellung werden hier kritisch reflektiert.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit von Konsolidierungsrichtlinien zur sachgerechten Abbildung der wirtschaftlichen Lage.
Kommunaler Gesamtabschluss, Konsolidierung, Haushaltsrecht, Handelsrecht, BilMoG, Kapitalkonsolidierung, Eigenkapitalmethode, Stille Reserven, Vermögensdarstellung, Rechnungswesen, Brandenburg, Tochterunternehmen, Ausgliederung, Privatisierung, Konzernbilanz.
Die Arbeit untersucht die methodischen Anforderungen an die Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse unter Berücksichtigung der Reform des kommunalen Rechnungswesens im Land Brandenburg.
Im Zentrum stehen die konsolidierungsvorbereitenden Maßnahmen, die Angleichung unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften zwischen Kommune und Unternehmen sowie die Durchführung der Konsolidierung selbst.
Das Ziel ist es, den Bedarf für Gesamtabschlüsse zu belegen und eine praktische Skizze für eine Konsolidierungsrichtlinie zu entwickeln, die Kommunen bei der Aufstellung unterstützt.
Es werden eine theoretische Analyse der Rechtsnormen, die Auswertung von Fachliteratur sowie ein praktisches Leitfadengespräch mit einer brandenburgischen Kommune verwendet.
Der Hauptteil befasst sich mit der Bestimmung des Konsolidierungskreises, den Grundsätzen der Kapitalkonsolidierung und der Vereinheitlichung von Ansatz- und Bewertungsmethoden.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie kommunale Doppik, Gesamtabschluss, Konsolidierung, HGB, BilMoG und die speziellen Anpassungen im kommunalen Haushaltswesen.
Die Handelsbilanz III ist notwendig, um bei Anwendung der Neubewertungsmethode stille Reserven und Lasten explizit abzubilden, was für eine korrekte Kapitalkonsolidierung unabdingbar ist.
Während bei der Vollkonsolidierung sämtliche Vermögens- und Schuldpositionen des Unternehmens in den Abschluss einbezogen werden, bildet die Eigenkapitalmethode lediglich einen direkten Wertansatz der Beteiligung ab.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt erhebliche Änderungen für die Konsolidierungsmethoden mit sich, die direkt auf die kommunale Praxis in Brandenburg einwirken.
Die Gemeinde berichtet von Umstellungsschwierigkeiten bei der Buchungssystematik, Schnittstellenproblemen in der EDV sowie einem hohen Aufwand bei der Anpassung der Abschlüsse ihrer Tochterunternehmen.
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