Bachelorarbeit, 2009
48 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Änderungen bezüglich der Gründung
2.1 Musterprotokolle
2.2 Beschleunigte Handelsregisteranmeldung
2.2.1 Staatliche Genehmigungen
2.2.2 Sicherheitsleistungen bei Einpersonengesellschaften
2.2.3 Nachweise zur Gründungsprüfung durch das Gericht
2.3 Flexibilisierung der Geschäftsanteile
2.3.1 Aufwertung des Begriffs „Geschäftsanteil“
2.3.2 Mindeststammkapital
2.3.3 Mindesteinlage und Teilbarkeit
2.3.4 Übernahme mehrerer Geschäftsanteile
2.4 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.4.1 Rechtsform und Firmierung
2.4.2 Mindeststammkapital
2.4.3 Gesetzliche Gewinnrücklage
2.4.4 Einberufung der Gesellschafterversammlung
2.4.5 Fazit
2.5 Verwaltungssitz im Ausland
3 Änderungen bezüglich der Kapitalaufbringung und -erhaltung
3.1 Verdeckte Sacheinlage
3.2 „Hin- und Herzahlen“
3.3 Genehmigtes Kapital
3.4 Upstream-Darlehen und Cash-Pooling
3.5 Gesellschafterdarlehen
4 Änderungen bezüglich der Übertragung von Geschäftsanteilen
4.1 Aufwertung der Gesellschafterliste
4.1.1 Alte Rechtslage
4.1.2 Neue Rechtslage
4.2 Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen
4.2.1 Alte Rechtslage
4.2.2 Neue Rechtslage
5 Missbrauchsbekämpfung
5.1 Erweiterung der Ausschlussgründe für Geschäftsführer
5.2 Haftung der Gesellschafter für inhabile Geschäftsführer
5.3 Pflicht zur Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift
5.4 Empfangsvertretung der führungslosen Gesellschaft
5.5 Erweiterung der Insolvenzantragspflichten
5.6 Erweiterung der Geschäftsführerhaftung (§ 64 GmbHG)
6 Fazit
Die Arbeit analysiert die umfassenden Änderungen durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) mit dem Ziel, die GmbH international wettbewerbsfähiger zu gestalten und gleichzeitig den Schutz vor Missbrauchsfällen, etwa durch Firmenbestattungen, nachhaltig zu erhöhen.
3.1 Verdeckte Sacheinlage
Im Gegensatz zur Geldeinlage müssen die Gesellschafter bei einer Sachgründung einen Sachgründungsbericht, sowie Unterlagen über den geeigneten Wert der Sacheinlage, beim Handelsregister einreichen. Zudem führten die Registergerichte oftmals eine ausführliche Prüfung bei der Bewertung der Sacheinlagen durch, die sehr zeit- und kostenaufwändig war (vgl. Kapitel 2.2.3). Dieser zusätzliche Aufwand einer Sacheinlage führt in der Praxis seit jeher zu Umgehungsversuchen der jeweiligen Vorschriften. Einen Hauptfall der Umgehungsgeschäfte stellt die verdeckte Sacheinlage dar (vgl. Haack/Campos Nave 2008, S. 19).
Diese Fallgruppe ist fortan im neu eingeführten § 19 Abs. 4 GmbHG geregelt, der durch einen Verweis in § 56 Abs. 2 GmbHG n. F. ebenso bei der Kapitalerhöhung anzuwenden ist. Die Legaldefinition der verdeckten Sacheinlage in § 19 Abs. 4 S. 1 GmbHG n. F. nimmt die allgemeinen Kriterien der bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze auf. Folglich bleiben die Tatbestandsmerkmale einer verdeckten Sacheinlage unverändert (vgl. Gündel/Katzorke 2008, S. 58 f.). Erfasst werden die Fälle, in denen der Gesellschafter zwar formell eine Geldeinlage vereinbart und erbracht hat, nach Eintragung in das Handelsregister der geleistete Geldbetrag jedoch als Kaufpreis für die Einbringung einer Sache an den Gesellschafter zurückfließt. Folglich erhält die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung, anstatt der vereinbarten Barmittel, einen Sachwert, ohne dass die Sacheinlagevorschriften des GmbH-Gesetzes eingehalten werden (vgl. Haack/Campos Nave 2008, S. 20). Eine verdeckte Sacheinlage liegt bspw. vor, wenn der Gesellschafter eine Geldeinlage leistet und die Gesellschaft mit diesem Betrag kurze Zeit später das Auto des Gesellschafters erwirbt (vgl. Gündel/Katzorke 2008, S. 57).
1 Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Beweggründe der GmbH-Reform 2008 durch das MoMiG, insbesondere zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Missbrauchsbekämpfung.
2 Änderungen bezüglich der Gründung: Dieses Kapitel behandelt die Vereinfachungen des Gründungsprozesses durch Musterprotokolle, beschleunigte Registrierungen und die Einführung der Unternehmergesellschaft.
3 Änderungen bezüglich der Kapitalaufbringung und -erhaltung: Hier werden neue gesetzliche Regelungen für komplexe Finanzierungskonstrukte wie verdeckte Sacheinlagen, „Hin- und Herzahlen“ sowie Upstream-Darlehen erläutert.
4 Änderungen bezüglich der Übertragung von Geschäftsanteilen: Dieses Kapitel thematisiert die Aufwertung der Gesellschafterliste und die Einführung des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
5 Missbrauchsbekämpfung: Der Fokus liegt hier auf verschärften Regeln für Geschäftsführer, der inländischen Geschäftsanschrift und erweiterten Insolvenzantragspflichten.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Auswirkungen der Reform zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die GmbH durch das MoMiG modernisiert und deutlich widerstandsfähiger gegen Missbrauch gemacht wurde.
MoMiG, GmbH, Unternehmergesellschaft, Haftung, Kapitalerhaltung, Kapitalaufbringung, Gesellschafterliste, gutgläubiger Erwerb, Geschäftsführer, Insolvenzverschleppung, Missbrauchsbekämpfung, Musterprotokoll, Sitzverlegung, Gläubigerschutz, Reform.
Die Arbeit befasst sich mit dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) und dessen Auswirkungen auf die Struktur und Handhabung der GmbH in Deutschland.
Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Gründungserleichterungen, Kapitalaufbringung und -erhaltung, Änderungen bei der Übertragung von Anteilen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen.
Ziel ist es, die Modernisierungsbemühungen des Gesetzgebers zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der GmbH und die Reduzierung bürokratischer Hürden.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Neuregelungen des GmbHG im Kontext der Reformbemühungen sowie einer Auswertung relevanter Fachliteratur und Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in vier inhaltliche Blöcke, die von der Gründung über das Kapitalsystem und die Übertragung von Anteilen bis hin zu verschärften Haftungs- und Missbrauchsregeln reichen.
Wesentliche Begriffe sind MoMiG, GmbH, Unternehmergesellschaft, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterliste, Gläubigerschutz und Insolvenzantragspflicht.
Die Unternehmergesellschaft ermöglicht eine GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro und dient somit als Konkurrenzmodell zur britischen Limited, um Existenzgründungen zu erleichtern.
Durch die Aufwertung der Gesellschafterliste zum Rechtsscheinträger wird erstmals ein gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen ermöglicht, was die Rechtssicherheit im Rechtsverkehr signifikant erhöht.
Die Bekämpfung erfolgt durch erweiterte Bestellungshindernisse für Geschäftsführer, die Pflicht zur Angabe einer inländischen Geschäftsadresse sowie die Übertragung der Insolvenzantragspflicht auf Gesellschafter bei führungslosen Gesellschaften.
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