Magisterarbeit, 2009
93 Seiten, Note: 14 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Einleitung
2. Die Geschichte Sierra Leones
2.1 Historische Entwicklung und Bürgerkrieg
2.2 Ursachen und Folgen des Bürgerkrieges
3. Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung
4. Der Sondergerichtshof für Sierra Leone
4.1 Rechtsgrundlage und Zielsetzungen des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
4.2 Rechtsnatur und Status des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
4.3 Die Organe des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
4.3.1 Das Management Komitee
4.3.2 Die Richter
4.3.3 Die Anklagebehörde
4.3.4 Die Strafverteidigung
4.3.5 Die Gerichtskanzlei
4.4 Die Zuständigkeit des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
4.4.1 Die zeitliche Zuständigkeit
4.4.2 Die örtliche Zuständigkeit
4.4.3 Die persönliche Zuständigkeit
4.4.4 Die sachliche Zuständigkeit
4.5 Die Verfahren vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone
4.5.1 Verfahrensrechtliche Fragen im Vorverfahren
4.5.2 Materiellrechtliche Fragen im Vorverfahren
4.5.3 Die Hauptverfahren
4.6 Der Fall Charles Taylor
4.7 Weitere mögliche Verfahren
4.8 Das Vermächtnis des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
4.9 Fazit
5. Die Amnestien
5.1 Die Amnestieregelungen im Friedensabkommen von Lomé und im Statut des Sondergerichtshofes für Sierra Leone
5.2 Die Entscheidungen des Sondergerichtshofes für Sierra Leone bezüglich der Amnestieregelungen
5.3 Fazit
6. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
6.1 Struktur und Mandat der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
6.2 Die Arbeit der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
6.3 Die Ergebnisse der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
6.4 Die Empfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
6.5 Fazit
7. Das Verhältnis zwischen dem Sondergerichtshof für Sierra Leone und der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
7.1 Status und Zuständigkeiten des Sondergerichtshofes für Sierra Leone und der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone – ein Vergleich
7.2 Die Kooperation zwischen dem Sondergerichtshof für Sierra Leone und der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone
7.2.1 Der Fall Sam Hinga Norman
7.2.2 Die Vertraulichkeit der Aussagen
7.3 Fazit
8. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die rechtliche Aufarbeitung des Bürgerkriegs in Sierra Leone durch das komplementäre Zusammenspiel dreier Transitional-Justice-Instrumente: den Sondergerichtshof für Sierra Leone, Amnestieregelungen und die Wahrheits- und Versöhnungskommission. Zentral ist die Frage, wie diese Mechanismen, insbesondere der Sondergerichtshof und die Kommission, trotz unterschiedlicher Mandate und Ressourcen kooperieren können, um Gerechtigkeit, Versöhnung und rechtsstaatliche Stabilität zu fördern.
4.3.1 Das Management Komitee
Das Management Komitee stellt eine Besonderheit des SCSL gegenüber anderen internationalen Strafgerichtshöfen dar. Warum gerade im Fall von Sierra Leone ein derartiges Organ benötigt wird, soll in diesem Abschnitt geklärt werden.
Eine der schwierigsten und am heftigsten diskutierten Fragen bei den Vertragsverhandlungen zur Gründung des Sondergerichtshofes war, wie sich dessen Finanzierung gestalten sollte. Diese Kontroverse ist darauf zurück zu führen, dass sich der SCSL, anders als ICTY und ICTR, die die für ihre Arbeit benötigten Gelder direkt aus dem VN Budget erhalten, selbst um die Erlangung der finanziellen Mittel kümmern muss.101 Der Generalsekretär plädierte dafür, auch den SCSL durch Zuwendungen aus dem VN Haushalt zu unterstützen, um so einen auf hohem Niveau arbeitenden Gerichtshof zu gewährleisten.102 Der Sicherheitsrat hingegen beharrte auf seiner Konzeption der freiwilligen Beitragszahlungen, da viele Mitgliedstaaten die Gründung des SCSL nur unter der Bedingung, keine finanziellen Verpflichtungen übernehmen zu müssen, befürworteten.103 Um den Bedenken, dass eine unsichere Finanzierung die Arbeit des Gerichtshofes behindern oder gar vollständig blockieren könnte, zu begegnen, schlug der Sicherheitsrat vor, ein Komitee einzusetzen, welches unter anderem dafür Sorge tragen sollte, dass ein ausreichendes Budget zur Verfügung steht.104 Nach einigen Missverständnissen und Verzögerungen während der Verhandlungen einigten sich die Beteiligten darauf, ein Management Komitee zur Beschaffung und Überwachung der Finanzmittel einzurichten.105 Als informelle Institution, deren Entscheidungen für den Gerichtshof jedoch verbindlich sind, setzt sich das Management Komitee aus den Hauptgeberstaaten sowie Vertretern der VN und der sierra-leonischen Regierung zusammen.
1. Einleitung: Stellt den historischen und sozialen Kontext Sierra Leones sowie die Fragestellung zur Wirksamkeit verschiedener Instrumente der Vergangenheitsbewältigung dar.
2. Die Geschichte Sierra Leones: Analysiert die historische Entwicklung, die Ursachen des Bürgerkriegs und die sozio-politische Situation des Landes.
3. Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung: Führt in das Konzept der „Transitional Justice“ ein und erläutert die Mechanismen von Strafverfahren, Wahrheitskommissionen und Amnestien.
4. Der Sondergerichtshof für Sierra Leone: Untersucht detailliert Struktur, Organe, Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und das Vermächtnis des Sondergerichtshofes.
5. Die Amnestien: Analysiert die im Lomé-Abkommen vereinbarten Amnestien und die Rechtsprechung des Sondergerichtshofes zu deren Gültigkeit.
6. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone: Beschreibt Mandat, Arbeit, Ergebnisse und Empfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission.
7. Das Verhältnis zwischen dem Sondergerichtshof für Sierra Leone und der Wahrheits- und Versöhnungskommission für Sierra Leone: Vergleicht die beiden Institutionen und bewertet deren Kooperation sowie die daraus resultierenden Herausforderungen.
8. Schlussbetrachtung: Führt die Analyse zusammen und bewertet den Erfolg der angewandten Transitional-Justice-Instrumente bei der Friedenssicherung und Aufarbeitung.
Sierra Leone, Sondergerichtshof, Transitional Justice, Bürgerkrieg, Wahrheits- und Versöhnungskommission, Amnestie, Friedensabkommen von Lomé, Völkerstrafrecht, Menschenrechtsverletzungen, Kindersoldaten, Straflosigkeit, Friedensprozess, Rechtsstaatlichkeit, Charles Taylor, Versöhnung
Die Arbeit analysiert, wie Sierra Leone den Bürgerkrieg und die damit verbundenen schweren Menschenrechtsverletzungen mittels einer Kombination aus drei verschiedenen Instrumenten der „Transitional Justice“ – einem Sondergerichtshof, Amnestieregelungen und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission – aufgearbeitet hat.
Im Zentrum stehen die Struktur und Zuständigkeit des Sondergerichtshofes, die völkerrechtliche Zulässigkeit von Amnestien für Kriegsverbrechen, die Arbeit der Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie das komplexe Verhältnis und die Zusammenarbeit dieser Institutionen untereinander.
Das Hauptziel besteht darin zu untersuchen, ob und wie sich diese unterschiedlichen Instrumente der Vergangenheitsbewältigung miteinander vereinbaren lassen, welche positiven und negativen Folgen der gewählte Weg hatte und welchen Beitrag diese Maßnahmen zur Aufarbeitung des Bürgerkriegs, zu dauerhaftem Frieden und zur rechtsstaatlichen Entwicklung des Landes leisten konnten.
Die Autorin wählt einen rechtswissenschaftlichen Ansatz, der den Fall Sierra Leone detailliert analysiert, indem sie Gründungsdokumente (Verträge, Statuten) untersucht, die Rechtsprechung des Sondergerichtshofes auswertet und die Berichte der Wahrheits- und Versöhnungskommission bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung des Sondergerichtshofes (Organe, Zuständigkeit, Verfahren), die Analyse der Amnestieregelungen im Kontext des Lomé-Abkommens, die Untersuchung der Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie eine abschließende Bewertung der Kooperation zwischen Gericht und Kommission.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Transitional Justice, hybrides Strafgericht, Völkerrechtsverbrechen, Straflosigkeit, Friedenssicherung und nationale Aussöhnung.
Er wird als hybride Institution eingestuft, da er sowohl nationale als auch internationale Elemente vereint. Er beruht auf einem bilateralen Vertrag zwischen Sierra Leone und den Vereinten Nationen und zeichnet sich durch eine gemischt nationale und internationale Besetzung seiner Organe aus.
Sie bewertet die Kooperation als verbesserungswürdig. Trotz der theoretischen Chance einer komplementären Ergänzung verhinderten Rivalitäten um Ressourcen, mangelnde Koordination und das Fehlen verbindlicher Regelungen eine optimale Zusammenarbeit, was zu unbefriedigenden Situationen, etwa im Umgang mit Angeklagten, führte.
Sie kommt zu dem Schluss, dass Generalamnestien für schwerste Völkerrechtsverbrechen dem Anspruch der internationalen Gemeinschaft auf Strafverfolgung entgegenstehen und daher unzulässig sind, wobei sie die detaillierte Argumentation der Richter des Sondergerichtshofes zu dieser Frage kritisch hinterfragt.
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