Masterarbeit, 2008
60 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung
I. Interessen des Arbeitgebers an einer Mitarbeiterkontrolle
II. Offene und verdeckte Maßnahmen
III. Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung
1. Tor- und Taschenkontrollen
2. Überwachung durch Detektive
3. Elektronische Zeiterfassung und Zugangskontrollsysteme
4. Telefonüberwachung
5. Computerüberwachung
6. Videoüberwachung
C. Rechtliche Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberwachung
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Geltung der Grundrechte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
2. Grundrechtlich geschützte Interessen der Arbeitnehmer
a) Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 GG
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG
c) Das Gleichheitsgebot gemäß Artikel 3 Abs. 1 GG
3. Grundrechtlich geschützte Interessen der Arbeitgeber
a) Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 GG
b) Das Recht auf Eigentum gemäß Artikel 14 GG
II. Interessenabwägung
III. Zulässigkeit der einzelnen Überwachungsarten
1. Tor- und Taschenkontrollen
2. Überwachung durch Detektive
3. Elektronische Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsysteme
a) Rechtliche Schranken
b) Mitbestimmungsrechte
4. Telefonüberwachung
a) Telefondatenerfassung
b) Verborgenes Mithören und Aufzeichnen von Telefonaten
c) Offenes Mithören von Telefonaten
d) Mitbestimmung
5. Computerüberwachung
a) Überwachung der E-Mailkommunikation
b) Überwachung dienstlicher E-Mails
c) Überwachung privater E-Mails
d) Überwachung der Internetnutzung
aa) Internetüberwachung bei privatem Nutzungsverbot
bb) Kontrolle zulässiger privater Internetnutzung
e) Mitbestimmungsrechte
6. Videoüberwachung
a) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
b) Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume
c) Mitbestimmung
D. Verwertbarkeit von rechtswidrig erlangten Beweisen
E. Fazit
Diese Masterarbeit untersucht die rechtlichen Zulässigkeitsgrenzen von Überwachungsmaßnahmen durch Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten. Dabei steht die Abwägung zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers an Effizienz und Schutz seines Eigentums und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer im Fokus.
1. Tor- und Taschenkontrollen
Torkontrollen dienen sowohl der Anwesenheitserfassung als auch der Zeiterfassung. Die Torkontrollen reichen von einer reinen visuellen Erkennung durch eine kontrollierende Person, über einen speziellen Ausweis bis hin zu mitgeführten Chipkarten, die durch entsprechende Lesegeräte ausgewertet werden. Weitere technische Möglichkeiten sind Zugangskontrollen anhand der Biometrik. Bei diesen Verfahren können biologische Charakteristika mittels Messungen einzelnen Personen zugeordnet werden. Entscheidend für dieses Verfahren ist die Universalität des Charakteristikums. Das bedeutet, nur wenn möglichst alle Menschen über das entsprechende Charakteristikum verfügen, kann eine Kontrollvorrichtung effektiv eingesetzt werden. Gleichzeitig muss der Messwert bei möglichst einer Vielzahl von Personen unterschiedlich sein, um eine genaue Identifizierung zu zulassen. Daneben sollte sich der Messwert im Laufe der Zeit nicht verändern. Dies würde ansonsten dazu führen, dass sich die Mitarbeiter vermehrt autorisieren müssten.
Taschenkontrollen und Durchsuchungen sind erweiterte Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers. Sie dienen dem Arbeitgeber als „Abschreckungsinstrument“ vor strafbaren Handlungen z.B. Diebstahl oder zur konkreten Aufdeckung von strafbaren Handlungen. Dabei geht es nicht nur um Warendiebstähle, sondern auch um den Schutz von Betriebsgeheimnissen. Hierzu gehören Datenträger oder Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, und das Unternehmen nicht verlassen dürfen.
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die zunehmende Überwachung von Arbeitnehmern durch globalen Wettbewerbsdruck und technologischen Fortschritt und definiert den Rahmen der Arbeit.
B. Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung: Dieses Kapitel stellt verschiedene Methoden der Mitarbeiterkontrolle, von einfachen Anwesenheitslisten bis zur komplexen technischen Überwachung, vor und erläutert die Arbeitgeberinteressen.
C. Rechtliche Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberwachung: Der Hauptteil analysiert die verfassungsrechtlichen Schranken und die Zulässigkeit spezifischer Überwachungstechniken unter Berücksichtigung von Datenschutz- und Mitbestimmungsrechten.
D. Verwertbarkeit von rechtswidrig erlangten Beweisen: Hier wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen von Überwachung gewonnenes Beweismaterial in gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen Arbeitnehmer verwendet werden darf.
E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Überwachung nur bei berechtigtem Zweck und als mildestes Mittel zulässig ist, und betont die Bedeutung des Betriebsrats als Kontrollinstanz.
Arbeitnehmerüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Videoüberwachung, Computerüberwachung, Telefonüberwachung, Verhältnismäßigkeit, Beweisverwertungsverbot, Grundgesetz, BDSG, BetrVG, Privatsphäre, Arbeitsverhältnis.
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen von Kontrollmaßnahmen, die Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern am Arbeitsplatz einsetzen.
Die zentralen Felder sind die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Unternehmensinteressen und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sowie die spezifischen Regelungen zu Video-, Computer- und Telefonüberwachung.
Das Ziel ist es zu klären, inwieweit Überwachungsmaßnahmen im Einzelnen zulässig sind und wie dabei die Interessen der Arbeitnehmer geschützt werden.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze (GG, BDSG, BetrVG) sowie die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der verschiedenen technischen Überwachungsmethoden und deren detaillierte rechtliche Prüfung unter Berücksichtigung von Datenschutzaspekten und Mitbestimmungsrechten.
Wichtige Begriffe sind Arbeitnehmerüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Mitbestimmungsrecht, Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Der Betriebsrat hat bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können, ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Die heimliche Überwachung ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und ist nur als ultima ratio bei einem hinreichenden Verdacht auf schwere Straftaten oder Vertragsverletzungen ausnahmsweise zulässig.
Dies ist rechtlich hoch umstritten. Während dienstliche Kommunikation unter Einschränkungen kontrolliert werden darf, ist bei privater E-Mail-Nutzung (sofern gestattet) die Überwachung durch das Fernmeldegeheimnis stark eingeschränkt oder untersagt.
Rechtswidrig erlangte Beweise führen in der Regel zu einem Verwertungsverbot vor Gericht, es sei denn, es liegt eine notstandsähnliche Situation bei besonders schwerwiegenden Straftaten vor, die eine Ausnahme rechtfertigt.
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