Diplomarbeit, 2023
52 Seiten, Note: 11 Rangpunkte
1 Einleitung
2 Der Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
2.1 Entstehungsgeschichte und Ratio
2.2 Regelungsgehalt des § 217 Abs. 1 StGB a. F.
2.2.1 Objektiver Tatbestand
2.2.1.1 Tathandlung
2.2.1.2 Geschäftsmäßigkeit
2.2.1.3 Begehung durch Unterlassen
2.2.2 Subjektiver Tatbestand
2.2.2.1 Vorsatz
2.2.2.2 Förderungsabsicht
2.2.3 Rechtswidrigkeit
2.2.3.1 Rechtfertigende Einwilligung
2.2.3.2 Rechtfertigender Notstand
2.2.4 Schuld
2.3 § 217 Abs. 2 StGB a. F. als Strafausschließungsgrund
3 Die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a. F.
3.1 Wissenschaftliche Kritik im Vorfeld des Urteils
3.1.1 Kriminalpolitische Bedenken
3.1.2 Wertungswidersprüche
3.1.3 Verfassungsrechtliche Bedenken
3.1.3.1 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
3.1.3.1.1 Legitimer Zweck
3.1.3.1.2 Erforderlichkeit
3.1.3.1.3 Bestimmtheitsgrundsatz
3.1.4 Flucht in die private Suizidhilfe
3.1.5 Fehlende Systemimmanenz
3.1.6 Zwischenergebnis
3.2 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
3.2.1 Hintergrund
3.2.1.1 Entscheidungsgründe
3.2.1.2 Statuierung eines Grundrechts auf Suizid
3.2.1.3 § 217 StGB a. F. als mittelbar-faktischer Grundrechtseingriff
3.2.1.4 Zwischenergebnis und kritische Würdigung
4 Gesetzgeberischer Regelungsauftrag
4.1 Beibehaltung des status quo
4.2 Erfordernis einer strafrechtlichen Regelung
4.3 Konkrete Anforderungen
5 Novellierungsvorschläge
5.1 Die einzelnen Vorschläge
5.1.1 Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
5.1.2 Entwurf der Abgeordneten Helling-Plahr et al.
5.1.3 Entwurf der Abgeordneten Künast et. al.
5.1.4 Lindners Vorschlag
5.1.5 Werbeverbot
5.2 Stellungnahme
6 Resümee
Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen und strafrechtlichen Dimensionen der Sterbehilfe in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des ehemaligen § 217 StGB. Das Ziel ist es, unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu klären, wie eine verfassungsgemäße Neuregelung der Sterbehilfe unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und gleichzeitiger Prävention vor Suizidkultur gestaltet werden kann.
2.2.1.2 Geschäftsmäßigkeit
Ein zentrales Tatbestandsmerkmal des § 217 Abs. 1 StGB a. F., über das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens unermüdlich gestritten wurde und das im Regierungsentwurf noch gefehlt hatte, war die Geschäftsmäßigkeit der Förderung.
Erfüllt war das Tatbestandsmerkmal dann, wenn die Tathandlung zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil der Förderungstätigkeit gemacht wurde. Mithin genügte eine Förderungshandlung in einem Einzelfall in aller Regel gerade nicht zur Tatbestandsverwirklichung. Allerdings konnte die Geschäftsmäßigkeit ausnahmsweise auch schon der erstmaligen Tatbegehung immanent sein, sofern sich anhand bestimmter Anhaltspunkte erkennen ließ, dass diese den Beginn einer auf Fortsetzung gerichteten Tätigkeit markieren sollte. Damit bildete die Geschäftsmäßigkeit ein objektiv-subjektives Mischmerkmal. Eine Gewinnerzielungsabsicht der Täterin oder des Täters war, anders als bei gewerbsmäßigem Handeln, nicht erforderlich. Überhaupt bedurfte es keines wirtschaftlichen oder beruflichen Zusammenhangs, anderenfalls wären ehrenamtliche Sterbehelferinnen und Sterbehelfer nicht erfasst gewesen.
Der Strafrechtswissenschaftler Prof. Dr. Saliger fasste die Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals wie folgt zusammen: „[Es handelt derjenige] geschäftsmäßig […], wer die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit macht, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht und unabhängig von einem Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit.“
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die ethische und rechtliche Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland und führt in die Fragestellung der Arbeit ein.
2 Der Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung, den Regelungsgehalt und die Tatbestandsmerkmale des ehemaligen § 217 StGB.
3 Die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a. F.: Hier wird die wissenschaftliche Kritik sowie die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Norm detailliert analysiert.
4 Gesetzgeberischer Regelungsauftrag: Das Kapitel befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Gesetzgeber für eine Neuregelung der Sterbehilfe.
5 Novellierungsvorschläge: Es werden verschiedene Ansätze und Entwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.
6 Resümee: Das Resümee fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und beantwortet die in der Einleitung aufgeworfenen Thesen.
Sterbehilfe, Suizidassistenz, § 217 StGB, Bundesverfassungsgericht, Selbstbestimmungsrecht, Menschenwürde, geschäftsmäßige Förderung, Strafrecht, Gesetzgebungsauftrag, Verfassungswidrigkeit, Suizidkultur, Sterbehilfevereine, ärztliche Suizidbegleitung, Grundrechte, Novellierung.
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland, insbesondere mit der Analyse des mittlerweile nichtigen § 217 StGB und der Suche nach einer verfassungskonformen Neuregelung.
Zentral sind die Untersuchung des ehemaligen Straftatbestands, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Rechtslage sowie die verschiedenen gesetzgeberischen Ansätze für eine zukünftige Neuregelung unter Beachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze.
Die Arbeit untersucht, wie eine verfassungsgemäße Neuregelung der Sterbehilfe beschaffen sein muss, die sowohl das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben wahrt als auch einer unerwünschten Suizidkultur entgegenwirkt.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzgebung, verfassungsrechtlicher Urteile, rechtswissenschaftlicher Fachliteratur und verschiedener Gesetzesentwürfe basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des ehemaligen Straftatbestands der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, die kritische Würdigung der Verfassungswidrigkeit dieser Norm, die Ableitung eines gesetzgeberischen Regelungsauftrags und eine ausführliche Prüfung diverser Novellierungsvorschläge aus Fachwelt und Politik.
Sterbehilfe, § 217 StGB, Bundesverfassungsgericht, Selbstbestimmung, Verfassungsrecht und gesetzgeberischer Regelungsauftrag.
Die Geschäftsmäßigkeit war das zentrale, aber umstrittene Tatbestandsmerkmal, welches altruistische Hilfe von organisierter Förderung abgrenzen sollte und letztlich einen der Hauptangriffspunkte für die Kritik und die spätere Nichtigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht bildete.
Lindners Modell wird als überzeugend hervorgehoben, da es eine verhältnismäßige Lösung zwischen der behördlichen Zulassung von Sterbehilfe und der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen schafft, ohne eine rein starre strafrechtliche Kriminalisierung vorzugeben.
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