Bachelorarbeit, 2020
39 Seiten, Note: 1,2
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Einordnung des Themas
1.3 Zielsetzung
1.4 Aufbau der Bachelorarbeit
2. Grundlagen
2.1 Europäisches und deutsches Kartellrecht
2.2 Begriffsbestimmung Wettbewerb
2.2.1 Wettbewerbsverbot
2.2.2 Marktbeherrschende Stellung
2.2.3 Horizontale und vertikale Vereinbarungen
2.2.4 Marktabgrenzung
3. Selektiver Vertrieb
3. 1. Formen des Selektiven Vertriebs
3.1.1 Rein qualitative Selektive Vertriebssysteme
3.1.2 Qualifizierte qualitatives Vertriebssystem
3.1.3 Quantitatives Selektivvertriebssystem
3. 2. Zulässige selektive Vertriebssysteme nach Art. 101 AEUV
3. 3. Freistellung durch die Vertikal-GVO
3. 4. Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs.3 AEUV
4. Internetvertrieb
4. 1. Einschränkungen des Internetvertriebes
4. 2. Qualitätsanforderungen für den Online Vertrieb
5. Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen
5. 1. Begriffsbestimmung Drittplattform
5. 2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Plattformverboten
5. 3. Verbot von Drittplattformen durch den Hersteller
5. 4. Anwendung der Vertikal GVO 330/2010
6. Drittplattformverbote im Lichte der aktuellen EuGH
6. 1. Der Fall Coty vom 06.12.2017 C-230/16
6. 2. Der Fall Pierre Fabre vom 13.10.2011 - C-439/09
Diese Bachelorarbeit analysiert die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von sogenannten Drittplattformverboten in selektiven Vertriebssystemen im Kontext des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts, wobei insbesondere die Auswirkungen aktueller EuGH-Rechtsprechung beleuchtet werden.
5. 2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Plattformverboten
In der Coty-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde zu Recht festgestellt, dass das Verbot der externen Anerkennung von Plattformen Dritter im selektiven Vertriebssystem von Luxusgütern objektiv gerechtfertigt ist und daher folgendes nicht einschränken soll: Wettbewerbsbeschränkungen. Der EuGH verfolgt drei Rechtfertigungsmethoden: Erstens ist er daran interessiert, zu verhindern, dass Außenstehende den selektiven Vertrieb von Luxusgütern verletzen, da der Firmenname der Plattform für den Warenvertrieb verwendet wird. Zweitens kann der Anbieter bei Plattformen von Drittanbietern aufgrund fehlender Vertragsbeziehungen keine Maßnahmen ergreifen, um die Nichteinhaltung von Qualitätsstandards zu beheben. Schließlich kann das Verbot der Verwendung von Plattformen von Drittanbietern das Image des Unternehmens gefährden, da Plattformen von Drittanbietern häufig ein negatives Image aufweisen. Es ist noch unklar, ob es Gründe für das Verbot von Plattformen von Drittanbietern für Produkte außerhalb des Luxusmarktsegments geben sollte.
Selektive Vertriebssysteme schränken den Wettbewerb grundlegend ein, da sie den Wettbewerbsraum für Händler beim Verkauf von Vertragsprodukten einschränken und damit den markeninternen Wettbewerb einschränken. Nach der Rechtsprechung von dem Urteil vom 1. September 2003-2 U 8/09 mit der Firma Scout, ist der entscheidende Faktor für die Zulässigkeit der Ausnahme des selektiven Vertriebssystems die Tatsache, dass ein solches System die Verteilung von Waren anpassen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in gewissem Maße von der jeweiligen Form der Verteilung abhängt.
1. Einleitung: Stellt das Problemfeld dar, dass im Zuge des Online-Booms Drittplattformverbote zunehmend an Bedeutung für Markenhersteller gewinnen, und führt in die Fragestellung ein.
2. Grundlagen: Erläutert die theoretischen Fundamente des europäischen und deutschen Kartellrechts sowie grundlegende Wettbewerbsbegriffe und -abgrenzungen.
3. Selektiver Vertrieb: Definiert die verschiedenen Formen des selektiven Vertriebs und erörtert deren Freistellungsmöglichkeiten nach Art. 101 AEUV und der Vertikal-GVO.
4. Internetvertrieb: Analysiert die Herausforderungen des Online-Handels für Händlernetze sowie die Anforderungen an die Zulässigkeit von Beschränkungen im Internetvertrieb.
5. Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen: Untersucht die kartellrechtliche Beurteilung, Begriffsbestimmung und Anwendung der Vertikal-GVO auf Verbote von Drittplattformen durch Hersteller.
6. Drittplattformverbote im Lichte der aktuellen EuGH: Diskutiert die richtungsweisenden Gerichtsurteile Coty und Pierre Fabre in Hinblick auf die Zulässigkeit von Plattformverboten.
Selektiver Vertrieb, Drittplattformverbot, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Vertikal-GVO, Online-Handel, Luxusgüter, Preisvergleich, EuGH, Coty-Entscheidung, Wettbewerbsbeschränkung, Markenhersteller, Einzelhandel, Internetverkauf, Drittanbieter.
Die Bachelorarbeit setzt sich mit der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verboten auseinander, mit denen Hersteller ihren Vertragshändlern den Verkauf von Produkten über Drittplattformen wie Amazon oder eBay untersagen.
Die zentralen Themen umfassen die Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts, verschiedene Formen selektiver Vertriebssysteme, Anforderungen an den Internetvertrieb und die Auswirkungen aktueller EuGH-Urteile auf Plattformverbote.
Die zentrale Forschungsfrage lautet: Sind Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen nach deutschem Recht zulässig?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Erkenntnisse aus einschlägiger Literatur, Kartellverordnungen sowie Urteilen von Oberlandesgerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) heranzieht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und vertriebsrechtliche Einordnung selektiver Systeme, die spezifischen Herausforderungen des Internethandels, die rechtliche Beurteilung von Plattformverboten und die detaillierte Analyse der EuGH-Rechtsprechung.
Wichtige Begriffe sind insbesondere der selektive Vertrieb, die Vertikal-GVO, Kartellrechtsschutz, Drittplattformverbote und die Unterscheidung zwischen qualitativen und quantitativen Vertriebskriterien.
Die Coty-Entscheidung des EuGH ist zentral, da sie klargestellt hat, dass das Verbot der Nutzung von Drittplattformen im selektiven Vertrieb von Luxusgütern zulässig sein kann, sofern es dem Schutz des Luxusimages dient und objektive qualitative Kriterien anwendet.
Der Fall Pierre Fabre verdeutlichte, dass ein absolutes Verbot des Internetverkaufs im selektiven Vertriebssystem grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme darstellt, die nur unter sehr engen Bedingungen rechtfertigungsfähig ist.
Hersteller wollen dadurch verhindern, dass ihre Markenprodukte "verramscht" werden, und sicherstellen, dass die Anforderungen an die Produktpräsentation, Beratung und das Markenimage, die in selektiven Vertriebssystemen gefordert sind, gewahrt bleiben.
Nein, das bloße Bestreben, ein prestigeträchtiges Image zu schützen, reicht laut Rechtsprechung nicht aus, um die Einführung eines selektiven Vertriebssystems zu rechtfertigen; dieses erfordert zwingend objektive, qualitative Kriterien, die den Vertrieb der Ware betreffen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

