Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009
11 Seiten, Note: 1,2
Zusammensetzung des Bundestags
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Problematik von Wahlprüfungsbeschwerden im Kontext des deutschen Bundestagswahlrechts, insbesondere im Hinblick auf das Überhangmandatsystem und die Grundsätze der Wahlgleichheit und Unmittelbarkeit.
Die strikte rechtliche Regelung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung. Die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können. Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folgt für das Wahlgesetz, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.
Dieser Maßstab wirkt sich in den Systemen der Mehrheits- und der Verhältniswahl unterschiedlich aus. Dem Zweck der Mehrheitswahl entspricht es, dass nur die für den Mehrheitskandidaten abgegebenen Stimmen zur Mandatszuteilung führen. Die auf den Minderheitskandidaten entfallenden Stimmen bleiben hingegen bei der Vergabe der Mandate unberücksichtigt. Die Wahlgleichheit fordert hier über den gleichen Zählwert aller Stimmen hinaus nur, dass bei der Wahl alle Wähler auf der Grundlage möglichst gleich großer Wahlkreise und von daher mit annähernd gleichem Stimmgewicht am Kreationsvorgang teilnehmen können.
Zusammensetzung des Bundestags: Dieses Kapitel erörtert die rechtlichen Grundlagen und verfassungsrechtlichen Streitfragen zur Zusammensetzung des deutschen Bundestages, inklusive der Problematik von Überhangmandaten und des negativen Stimmgewichts.
Bundestagswahl, Wahlprüfungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Wahlgleichheit, Überhangmandate, Negatives Stimmgewicht, Unmittelbarkeit der Wahl, Grundgesetz, Verhältniswahl, Personenwahl, Wahlrecht, Normenkontrolle, Wahlrechtsgrundsätze, Demokratieprinzip, Mandatsverteilung
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung des Bundestagswahlrechts, insbesondere im Hinblick auf den Einspruch gegen die Gültigkeit von Wahlen und die Vereinbarkeit spezifischer Wahlverfahren mit den Grundsätzen des Grundgesetzes.
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung des Wahlsystems (Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl), die Auswirkungen von Überhangmandaten auf die Stimmengleichheit und die Anforderungen an eine zulässige Wahlprüfungsbeschwerde.
Das Ziel ist die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Parameter für Wahlen in Deutschland und die Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht in Wahlprüfungsverfahren eingreift.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger staatsrechtlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil analysiert die Mechanismen der Stimmenverrechnung, die Problematik der "Berliner Zweitstimmen", das Phänomen des negativen Stimmgewichts und die Rolle des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Wahlrechts.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bundestagswahl, Wahlgleichheit, Überhangmandate, Normenkontrolle und Wahlprüfungsbeschwerde charakterisiert.
Der Autor betont, dass der Bürger ein Recht darauf hat, das Wahlrecht ohne die Hilfe von Experten verstehen zu können, und kritisiert die Komplexität des geltenden Systems als Beeinträchtigung der Integrationsfunktion der Wahl.
Nein, der Autor stellt fest, dass der Bundesgesetzgeber bei der Wahl zum Bundestag als unitarischem Verfassungsorgan nicht verpflichtet ist, föderative Gesichtspunkte (wie die proportionale Repräsentation der Länder) zu berücksichtigen.
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