Examensarbeit, 2003
13 Seiten, Note: 5.75
Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)
1. Einleitung
2. Skizze des ethischen Relativismus nach Richard Brandt
3. Kleine Analyse von Günther Patzigs „Unzulänglichkeits-Einwand“
3.1 Der „Unzulänglichkeits-Einwand“ gegen den ethischen Relativismus
3.2 Überprüfung der Stichhaltigkeit des „Unzulänglichkeits-Einwandes“
4. Abschliessende Bemerkungen
Diese Arbeit untersucht die Stichhaltigkeit des sogenannten „Unzulänglichkeits-Einwandes“ von Günther Patzig gegenüber dem ethischen Relativismus. Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der Einwand auf einem grundlegenden Missverständnis der metaethischen Position des ethischen Relativismus beruht und somit nicht gegen diesen ins Feld geführt werden kann.
3.1 Der „Unzulänglichkeits-Einwand“ gegen den ethischen Relativismus
In seinem Aufsatz über „Relativismus und Objektivität moralischer Normen“ geht Patzig von der Frage nach der Möglichkeit einer objektiven Begründung moralischer Normen aus. Er sieht es als offenkundig an, dass die durch Erziehung und Ausbildung verinnerlichten moralischen Konventionen („man erlebt sie als Stimme des Gewissens“³) nicht per se begründet sind, da sie nicht diesen präskriptiven Charakter haben, den wir mit moralischen Normen im Normalfall verbinden. Es sei dies ersichtlich aus dem alltäglichen Verhalten von Personen, die sowohl unbegründet geglaubten moralischen Regeln Folge leisten können, als auch gegen begründet geglaubte verstossen. Unser menschliches Verlangen treibt uns aber, eine eineindeutige Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung aufzufinden, um in sämtlichen Lebenslagen unbezweifelbare Wahrheiten zur Verfügung zu haben. Durch die verschiedenen Resultate solcher Untersuchungen entstand allerdings Uneinigkeit über die Möglichkeit einer objektiven Begründung moralischer Normen, die Patzig nun aus dem Wege räumen will.
Patzig will zuerst zeigen, dass die Argumente gegen die Möglichkeit einer vernünftigen Begründung moralischer Normen nicht stichhaltig genug sind, um den Anspruch auf Objektivität moralischer Normen zu widerlegen. Die moralischen Urteile bestehen für ihn aus drei Komponenten:
I. Derjenige, der ein moralisches Urteil äussert, drückt seine persönliche Abneigung gegen gewisse Verhaltensweisen aus.
II. Derjenige, der ein moralisches Urteil äussert, weist implizit darauf hin, dass diese Ablehnung in der Gesellschaft, in der er lebt, verbreitet ist.
III. Derjenige, der ein moralisches Urteil äussert, gibt zu erkennen, dass ihm eine solche Ablehnung begründbar scheint, so dass jede völlig rationale Person in Kenntnis aller Umstände zu der gleichen Ablehnung kommt.
1. Einleitung: Hinführung zum Thema und Skizzierung der Argumentationsstruktur zur kritischen Prüfung des Unzulänglichkeits-Einwandes.
2. Skizze des ethischen Relativismus nach Richard Brandt: Erläuterung der drei Thesen des ethischen Relativismus, insbesondere der kulturellen Differenz und der relativen Wahrheitsbehauptung.
3. Kleine Analyse von Günther Patzigs „Unzulänglichkeits-Einwand“: Darstellung von Patzigs Kritik am Relativismus und die systematische Einordnung seiner Argumentation.
3.1 Der „Unzulänglichkeits-Einwand“ gegen den ethischen Relativismus: Detaillierte Betrachtung der von Patzig identifizierten Komponenten moralischer Urteile.
3.2 Überprüfung der Stichhaltigkeit des „Unzulänglichkeits-Einwandes“: Nachweis, dass der Einwand den Relativismus aufgrund eines Missverständnisses der metaethischen Ebene nicht trifft.
4. Abschliessende Bemerkungen: Fazit zur Unstichhaltigkeit des Einwandes und Ausblick auf weiterführende Fragen zur Begründungsmethodik.
Ethischer Relativismus, Normbegründung, Unzulänglichkeits-Einwand, Günther Patzig, Richard Brandt, Metaethik, Moralische Normen, Enkulturation, Kulturelle Differenz, Objektivität, Werturteil, Wahrheitswert, Moralische Axiome, Handlungsanleitung, Begründbarkeit.
Die Arbeit analysiert kritisch den sogenannten „Unzulänglichkeits-Einwand“ des Philosophen Günther Patzig gegen die Theorie des ethischen Relativismus.
Im Zentrum stehen die metaethischen Grundlagen des ethischen Relativismus, das Problem der objektiven Normbegründung sowie die Rolle von Erziehung und Enkulturation für moralische Überzeugungen.
Das Ziel ist der Nachweis, dass Patzigs Einwand auf einem grundlegenden Missverständnis beruht und den ethischen Relativismus daher inhaltlich nicht widerlegen kann.
Es handelt sich um eine analytische Untersuchung, die auf der kritischen Interpretation und Auseinandersetzung mit den Texten von Richard Brandt und Günther Patzig basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der drei Thesen Brandts und die anschließende, detaillierte Widerlegung der Argumentation Patzigs durch den Autor.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie ethischer Relativismus, Normbegründung, metaethische Theorie und Enkulturation maßgeblich bestimmt.
Patzig verlangt eine universelle, trans-kulturelle Begründbarkeit moralischer Normen, während der ethische Relativismus Moral als abhängig von kulturellen Kontexten und spezifischen Enkulturationsprozessen betrachtet.
Damit ist der Prozess gemeint, durch den Individuen innerhalb einer Kultur durch Erziehung und gesellschaftliche Konventionen moralische Überzeugungen verinnerlichen.
Weil der Einwand erstens den Geltungsbereich des ethischen Relativismus verfehlt und zweitens den Relativismus fälschlicherweise als eine einfache ethische Theorie statt als metaethische Reflexion missversteht.
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