Diplomarbeit, 2009
29 Seiten, Note: 1-
1. Einleitung
1.1 Historische Entwicklung des Waffengesetzes
1.2 Allgemeines zum Waffengesetz
2. Rechtliche Grundlagen: Das Waffen- und Bundesjagdgesetz
3. Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht
3.1 Der Begriff der absoluten Unzuverlässigkeit
3.2 Der Begriff der Regelunzuverlässigkeit
3.3 Verlust der Zuverlässigkeit durch mehrere Verurteilungen unterhalb von 60 Tagessätzen
3.4 Annahme der Unzuverlässigkeit ohne Verurteilung
3.5 Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Ziffer 2, 3, 4 und 5
3.6 Frist zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit bei Regelverstößen
4. Rücknahme und Widerruf der Waffenbesitzkarte
4.1 Rücknahme der Waffenbesitzkarte
4.2 Widerruf der Waffenbesitzkarte
4.3 Weitere Maßnahmen im verwaltungsrechtlichen Verfahren
5. Fazit
6. Abbildungen
Die Arbeit untersucht die waffen- und jagdrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung sowie den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse, mit besonderem Fokus auf das Konzept der Zuverlässigkeit des Antragstellers nach dem Waffengesetz. Ziel ist es, die systematische Unterscheidung zwischen absoluter und regelmäßiger Unzuverlässigkeit darzulegen und die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen aufzuzeigen.
3.1 Der Begriff der absoluten Unzuverlässigkeit
Im Jahr 2003 wurde die in § 5 Abs. 1 WaffG geregelte absolute Unzuverlässigkeit eingeführt und den bisher geltenden Regelungen zur Unzuverlässigkeit als Verschärfung vorangestellt. § 5 Abs. 1 WaffG Ziffer 1 lautet wie folgt: § 5 (1) Ziffer 1 WaffG Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
Liegt eine der in § 5 Abs. 1 Ziffer 1 WaffG genannten Verurteilungen vor, so hat die Waffen- oder Jagdbehörde keinen Ermessensspielraum, es handelt sich also um die sog. absolute Unzuverlässigkeit.
Die absolute Unzuverlässigkeit hat zur Folge, dass ab dem Eintritt der Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidung, also dem Urteil, die Zuverlässigkeit für insgesamt 10 Jahre abzuerkennen ist. Eine Entlastung ist hier nicht möglich. Nimmt das Gericht bspw. einen minderschweren Fall an und verurteilt den Betroffenen zu einer Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen, was nach § 5 Abs. 2 WaffG nicht zum Verlust der Zuverlässigkeit führen würde, so ist trotzdem die Regelung des § 5 Abs. 1 WaffG anzuwenden, da es sich immer noch um ein Verbrechen handelt.
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Waffengesetzes in Deutschland nach 1945 bis zur Neuregelung im Jahr 2002.
2. Rechtliche Grundlagen: Das Waffen- und Bundesjagdgesetz: Dieses Kapitel erläutert die allgemeinen Voraussetzungen wie Lebensalter, Sachkunde und Bedürfnis, die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich sind.
3. Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht: Der Hauptteil analysiert die Kriterien für absolute und regelmäßige Unzuverlässigkeit sowie die Auswirkungen von Straftaten und Verstößen auf den Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis.
4. Rücknahme und Widerruf der Waffenbesitzkarte: Hier werden die behördlichen Befugnisse zur Rücknahme oder zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen nach § 46 WaffG behandelt.
5. Fazit: Das Kapitel schließt mit einer kritischen Betrachtung der aktuellen Sicherheitslage, der Notwendigkeit eines zentralen Waffenregisters und der Debatte über unangekündigte Kontrollen.
6. Abbildungen: Darstellung von Mustern der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins zur Veranschaulichung der Praxis.
Waffengesetz, Zuverlässigkeit, Waffenbesitzkarte, Jagdschein, absolute Unzuverlässigkeit, Regelunzuverlässigkeit, Widerruf, Rücknahme, Waffenrecht, Bundesjagdgesetz, Sicherstellung, Strafverfahren, Verurteilung, behördliches Ermessen, Gefährdungsprognose
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und Jägern im deutschen Waffen- und Jagdrecht.
Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Stufen der Unzuverlässigkeit (absolut vs. regelmäßig), die Voraussetzungen für den Widerruf von Erlaubnissen und die behördlichen Eingriffsmöglichkeiten.
Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitskriterien und deren Anwendung durch Behörden bei Gesetzesverstößen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Paragraphen des Waffengesetzes sowie der Auswertung von BGH-Rechtsprechung und Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Zuverlässigkeitsbegriffe, die Konsequenzen von strafrechtlichen Verurteilungen und die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bei Wegfall der Voraussetzungen.
Zu den zentralen Begriffen gehören Waffengesetz, Zuverlässigkeit, Unzuverlässigkeit, Widerruf, Waffenbesitzkarte und behördliches Ermessen.
Da es sich nach § 5 Abs. 1 WaffG um eine sogenannte absolute Unzuverlässigkeit handelt, ist der Behörde kein Ermessensspielraum gegeben; selbst bei einer minderschweren Einstufung bleibt die Tat rechtlich ein Verbrechen.
Ja, auch Einstellungen von Strafverfahren gegen Auflagen oder mehrfache Ordnungswidrigkeiten können als Indiz für einen sorglosen Umgang gewertet werden und ein Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit auslösen.
Seit der Reform ist nicht mehr zwingend ein direkter Bezug zum Umgang mit Waffen erforderlich; auch Delikte wie Trunkenheitsfahrten oder Steuerhinterziehung können die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen.
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