Masterarbeit, 2023
57 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Einführung in die Cum-Ex Geschäfte
2.1 Varianten der Cum-Ex Geschäfte
3 Blick in die Vergangenheit: Der Cum-Ex Skandal in Deutschland in den Jahren 1999 – 2007
3.1 Die steuerrechtliche Sichtweise der Cum-Ex Geschäfte in den Jahren 1999 – 2007
3.2 Die strafrechtliche Sichtweise der Cum-Ex Geschäfte in den Jahren 1999 – 2007
4 Die geltenden gesetzlichen Regelungen rund um die Cum-Ex Geschäfte und deren Regelungslücken in den Jahren 2007 – 2012
4.1 Die neuere geltende Rechtsprechung von 2007 – 2012
4.2 Fallbeispiele mit der geltenden Rechtsprechung von 2007-2012
5 Neue Rechtsprechung zur Vermeidung der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex Geschäfte und die Einschätzung des BGHs dahingehend
5.1 Die Tatbestände des §370 AO und seine Rechtsfolgen im Zusammenhang der Cum-Ex Geschäfte
5.2 Die Tatbestände des § 370 AO und seine Rechtsfolgen im Zusammenhang mit den Beteiligten bei den Cum-Ex Geschäften
5.3 Analyse der neuen Rechtsprechung hinsichtlich der Regelung der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex Geschäfte
6 Fazit und Ausblick
Ziel dieser Arbeit ist die detaillierte Analyse der Cum-Ex-Geschäfte, um deren Funktionsweise, das zugrundeliegende steuerliche Problem und die rechtliche Einordnung als Steuerhinterziehung statt als bloße Ausnutzung einer Regelungslücke aufzuzeigen.
Die steuerrechtliche Sichtweise der Cum-Ex Geschäfte in den Jahren 1999 – 2007
Seit der Entscheidung des BFHs von 1999 bestand die Möglichkeit sich die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten zu lassen. Möglich war dies durch die Entscheidung, die lautete, dass eine Aktie auch mehrere wirtschaftliche Eigentümer haben kann. Diese Entscheidung bereitete dem Fiskus einen geschätzten Milliardenschaden. Dies geht aus einem Beitrag des deutschen Bundestags hervor.
Welche steuerrechtlichen Auswirkungen dies hatte, wird im Folgenden analysiert. Eine wichtige steuerrechtliche Beurteilung stellt die Steuerrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer dar. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Steuerrechnung nicht nur bis zum Jahr 2007 relevant war, sondern auch noch darüber hinaus.
Die Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer ist grundsätzlich in § 36 EStG geregelt, somit auch die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer.
Für die Cum-Ex Geschäfte ist § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG von Bedeutung, da sich hier mit der Anrechnung auf die Einkommensteuer beschäftigt wird. Aus der Norm ist zu entnehmen, dass für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer (des Leerverkäufers) bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die erste Voraussetzung erfordert, dass Einkünfte aus Dividenden oder einer Dividendenkompensation nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt worden sind. Als zweite Voraussetzung muss die Einkommensteuer auf die Einkünfte erhoben worden sein. Als dritte Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung nach § 45a Abs. 2 oder Abs. 3 EStG bei dem zuständigen Finanzamt erforderlich.
Die Vorlage der Bescheinigungen wurde bei den Cum-Ex Geschäften nicht als Problem angesehen, da diese durch die Geschäfte erlangt werden konnten. Wie sich die steuerliche Wirkung bei den zwei anderen Voraussetzungen verhält, ist im Folgenden zu prüfen.
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der Steuerhinterziehung und die Relevanz der Cum-Ex-Geschäfte als deutscher Steuerskandal.
2 Einführung in die Cum-Ex Geschäfte: Erläuterung der Komplexität sowie der steuerlichen Problematik bei Kapitalerträgen um den Dividendenstichtag.
3 Blick in die Vergangenheit: Der Cum-Ex Skandal in Deutschland in den Jahren 1999 – 2007: Analyse der Entstehung dieser Geschäfte und der Sichtweisen des BFH zur wirtschaftlichen Eigentümerstellung.
4 Die geltenden gesetzlichen Regelungen rund um die Cum-Ex Geschäfte und deren Regelungslücken in den Jahren 2007 – 2012: Untersuchung der Gesetzesänderungen 2007 und deren Wirkung auf inländische Banken.
5 Neue Rechtsprechung zur Vermeidung der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex Geschäfte und die Einschätzung des BGHs dahingehend: Detaillierte Prüfung, warum Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO zu werten sind.
6 Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Betrachtung der Geschehnisse und Analyse der staatlichen Reaktionen zur Verhinderung zukünftiger Straftaten.
Cum-Ex-Geschäfte, Steuerhinterziehung, Kapitalertragsteuer, Leerverkäufe, Dividendenstichtag, BGH, Finanzamt, § 370 AO, Steuerskandal, Steuererstattung, wirtschaftliches Eigentum, Einkommensteuer, Depotbank, Gesetzgebung, Urteilsanalyse.
Die Arbeit untersucht die steuerrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, die in Deutschland zu einem massiven Steuerschaden geführt haben.
Zu den zentralen Themen gehören die Systematik der Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, die Ausnutzung von Regelungslücken sowie die gesellschafts- und steuerrechtliche Einordnung der Akteure.
Ziel ist es, die Funktionsweise der Geschäfte aufzuklären und zu belegen, dass diese Aktivitäten nicht auf einer Gesetzeslücke beruhten, sondern den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse anhand von Gesetzesgrundlagen, Kommentaren, Fachbeiträgen sowie der Auswertung wegweisender Urteile des BGH und BFH.
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Betrachtung der Geschäfte (1999–2007), die gesetzlichen Regelungen ab 2007 sowie die detaillierte strafrechtliche Würdigung der Tatbestände gemäß § 370 AO.
Die wesentlichen Begriffe sind Cum-Ex, Kapitalertragsteuer, Leerverkauf, Steuerhinterziehung, wirtschaftliches Eigentum und § 370 AO.
Am Dividendenstichtag entsteht der Anspruch auf die Dividendenzahlung; die Ausnutzung dieses Termins in Kombination mit Leerverkäufen ermöglichte die Erlangung doppelter Steuerbescheinigungen für eine einzige gezahlte Steuer.
Die Gerichte, insbesondere der BGH, werten das Handeln als vorsätzliche Steuerhinterziehung, was zu mehrjährigen Freiheitsstrafen für die Hauptakteure geführt hat.
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