Masterarbeit, 2021
95 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Forschungsstand
3. Rechtsdefinition
3.1. Kinder- und Jugendbegriff im Recht
3.2. Das Jugendstrafrecht
3.3. Der Erziehungsgedanke im JGG
3.4. Reife und Persönlichkeit
3.5. Strafmaßnahmen nach dem Jugendstrafrecht
3.6. Legitimation eines Falles
4. Methode und Daten
4.1. Methodisches Vorgehen
4.2. Fallaktenanalyse
4.3. Datenkorpus
4.4. Datenanalyse
5. Ergebnisse und Auswertung
6. Schlussfolgerung
7. Literaturverzeichnis
8. Anhang
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz (JGG) kritisch zu hinterfragen und zu untersuchen, wie dieser in der gerichtlichen Praxis, insbesondere in Urteilsbegründungen, in Erscheinung tritt und das Urteil beeinflusst. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern die theoretische Intention des Erziehungsgedankens in realen Strafverfahren zur Anwendung kommt und welche Auswirkungen dies auf die jugendlichen Angeklagten hat.
1. Einleitung
„Der Mensch kommt als kriminelles, d.h. sozial nicht angepasstes Wesen auf die Welt. Während es dem ‚Normalen‘ gelingt, seine kriminellen Triebregungen teils zu verdrängen, teils im Sinne der Gesellschaft umzuwandeln (zu sublimieren), missglückt dem Kriminellen dieser Anpassungsvorgang. Kriminalität ist nach dieser Auffassung - von Ausnahmefällen abgesehen - kein ‚Geburtsfehler‘, sondern ein Erziehungsdefekt, ein Domestikationsdefekt.“ (Schneider 2014, S. 57)
„Bis heute ist die Erziehung eine wichtige Denkfigur und ein entscheidendes Argument in den Diskussionen um Jugendstrafrecht, Jugendhilfe und den Kinder- und Jugendschutz“ (Wapler und Schumann 2017, S. 26).
In vielen Bereichen der Jugendforschung spielt die Erziehung eine große Rolle. Somit auch im Jugendstrafrecht. Hier ist Erziehung eine der wichtigsten Maßnahmen, um Jugendkriminalität zu bekämpfen. Aus diesen Gründen ist die Hauptfunktion des Jugendstrafrechts die Erziehung jugendlicher Straftäter*innen. „Erziehung wird als probates Mittel im Umgang mit Jugendkriminalität - oder gar als ‚Waffe‘ im ‚Kampf‘ gegen sie - seit mindestens 100 Jahre empfohlen“ (Walter 1990, S. 51). Der Erziehungsgedanke wurde schon sehr früh in dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Im Jahr 1923 bekam das JGG seinen gesetzlichen Zweck zur Erziehung (Wolff 1990, S. 95).
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische und theoretische Relevanz des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sowie die damit verbundene Forschungsfrage.
2. Forschungsstand: Hier wird der fachliche Diskurs zum Erziehungsgedanken präsentiert und aufgezeigt, dass dieser keine feste Definition besitzt, was Spielraum für Interpretationen bietet.
3. Rechtsdefinition: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Kind und Jugendlicher, erläutert die Grundlagen des Jugendstrafrechts sowie das Prinzip des Erziehungsgedankens und die Legitimation von Gerichtsentscheidungen.
4. Methode und Daten: Die Methodik der Arbeit, basierend auf einer qualitativen Dokumentenanalyse von Gerichtsurteilen, wird hier dargelegt.
5. Ergebnisse und Auswertung: Die Analyseergebnisse werden zusammengeführt, um zu veranschaulichen, wie der Erziehungsgedanke in der gerichtlichen Praxis konkret in Erscheinung tritt.
6. Schlussfolgerung: Das Fazit fasst die Kernerkenntnisse der Arbeit zusammen und kritisiert die Notwendigkeit einer präziseren Ausgestaltung des erzieherischen Prinzips im Jugendstrafrecht.
Erziehungsgedanke, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Jugendkriminalität, Spezialprävention, Resozialisierung, Urteilsbegründung, Strafermessung, Schädliche Neigungen, Erziehung statt Strafe, Reife, Persönlichkeit, Dokumentenanalyse, Straffälligkeit, Heranwachsende.
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und praktische Anwendung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht und dessen Einfluss auf gerichtliche Urteile.
Hierzu zählen die theoretische Einordnung des Erziehungsgedankens, die rechtliche Definition von Altersstufen im Strafrecht sowie die empirische Analyse von Gerichtsurteilen aus der Perspektive des Jugendstrafrechts.
Das Ziel ist es, zu ergründen, wie der Erziehungsgedanke konkret in den Urteilen des Jugendstrafrechts in Erscheinung tritt und welche Auswirkungen dies auf die Urteilsfindungen hat.
Die Arbeit stützt sich auf eine qualitative Dokumentenanalyse von Gerichtsurteilen, die über Online-Datenbanken bezogen wurden.
Im Hauptteil werden rechtliche Definitionen, die Bedeutung des Erziehungsgedankens innerhalb des JGG, der Einfluss der Täterpersönlichkeit und die Analyse von Fallbeispielen und Urteilsbegründungen ausführlich diskutiert.
Zu den Kernbegriffen gehören Erziehungsgedanke, Jugendstrafrecht, Spezialprävention, Resozialisierung und Urteilsbegründung.
Reife bezieht sich auf die „seelische, geistige und charakterliche Eigenart“. Sie ist entscheidend, um zu beurteilen, ob ein Täter für seine Tat strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.
Er dient als primäres Leitprinzip, das vorrangig spezialpräventive und erzieherische Ziele verfolgt, anstatt vergeltende Bestrafung in den Vordergrund zu stellen.
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