Doktorarbeit / Dissertation, 2009
272 Seiten, Note: 1,0
1 PROBLEMSTELLUNG, GRUNDLAGEN UND GANG DER UNTERSUCHUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Eingrenzung des Themas
1.2.1 Festlegung auf die Rechtsform der Kapitalgesellschaft
1.2.2 Festlegung auf deutsches Recht nach dem Stand vom 31.12.2008
1.3 Gang der Untersuchung
1.4 Wesentliche Inhalte der Insolvenzordnung, rechtliche Grundlagen
1.4.1 Verletzung des Rechtsguts “Schutz der Insolvenzmasse“
1.4.1.1 Bankrotthandlungen in Form von abstrakten Gefährdungsdelikten
1.4.1.2 Bankrotthandlungen in Form von Erfolgsdelikten
1.4.2 Kapital als Gegenstand und Indikator wirtschaftlicher Krisen
1.5 Unterscheidung von Wirtschafts-, Bilanz und Insolvenzdelikten
1.5.1 Wirtschaftskriminalität
1.5.2 Bilanzdelikte
1.5.3 Insolvenzdelikte
1.6 Tatbestandsstruktur
1.7 Vorsatz und fahrlässige Unkenntnis
1.8 Strafrechtliche Erkenntnisrisiken
1.8.1 Der Täter
1.8.2 Die Staatsanwaltschaften und Gerichte
1.8.3 Juristischer Vermögensbegriff
1.8.4 Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
2 ENTWICKLUNG DER FORSCHUNG UND RECHTSPRECHUNG ZU DEN INSOLVENZSTRAFRECHTLICHEN BEGRIFFEN ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ÜBERSCHULDUNG
2.1 Untersuchung von Bittmann
2.1.1 Zahlungsunfähigkeit
2.1.1.1 Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung
2.1.1.2 Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.1.3 Überschuldung
2.2 Untersuchung von Budde / Förschle / Winkeljohann
2.2.1 Zahlungsunfähigkeit
2.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.2.3 Überschuldung
2.2.3.1 Definition der Überschuldung
2.2.3.2 Gliederung, Inventar und Stichtag des Überschuldungsstatus
2.2.3.3 Ansatz und Bewertung im Überschuldungsstatus
2.2.3.4 Einzelposten im Überschuldungsstatus
2.3 Untersuchung von Drukarczyk
2.3.1 Zahlungsunfähigkeit
2.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.3.3 Überschuldung
2.4 Untersuchung von Müller - Gugenberger / Bieneck
2.4.1 Zahlungsunfähigkeit
2.4.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.4.2.1 Liquiditätskrise
2.4.2.2 Feststellungsmethoden
2.4.2.3 Abgrenzung der Zahlungsstockung von der Zahlungsunfähigkeit
2.4.2.4 Kriminalistische Häufung von Warnzeichen
2.4.2.5 Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
2.4.3 Überschuldung
2.5 Untersuchung von Tröndle / Fischer
2.5.1 Zahlungsunfähigkeit
2.5.2 Drohende Zahlungsfähigkeit
2.5.3 Überschuldung
2.6 Untersuchung von Wabnitz / Janovsky
2.6.1 Zahlungsunfähigkeit
2.6.1.1 Kriminalitätsfeld GmbH
2.6.1.2 Drei Eskalationsstufen
2.6.1.3 Insolvenzauslöser
2.6.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.6.3 Überschuldung
3 SYSTEMATISCHE EINORDNUNG DER INSOLVENZSTRAFTATEN
3.1 Übersicht über die einzelnen Tatbestände und Verfahrensablauf
3.1.1 § 283 Abs. 1 Nr. 1 STGB (beiseite schaffen, verheimlichen, zerstören, unbrauchbar machen)
3.1.2 § 283 Abs. 1 Nr. 2 STGB (Spekulationsgeschäfte, unwirtschaftliche Ausgaben)
3.1.3 § 283 Abs. 1 Nr. 3 STGB (Waren- und Wertpapierverschleuderungen)
3.1.4 § 283 Abs. 1 Nr. 4 STGB (Rechte Dritter vortäuschen)
3.1.5 § 283 Abs. 1 Nr. 5 bis Nr. 7 STGB (Bilanz- und Buchführungsdelikte)
3.1.6 § 283 Abs. 1 Nr. 8 STGB (Vermögen verringern, verheimlichen, verschleiern)
3.1.7 § 283 Abs. 2 STGB (Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit herbeiführen)
3.1.8 § 283 Abs. 3 STGB (Versuch des Bankrotts)
3.1.9 § 283 Abs. 4, 5 STGB (Fahrlässigkeitstatbestände)
3.2 Verfahrensablauf
4 QUALITATIVE BESTIMMUNG DER KRISE
4.1 Vorsatz des Täters
4.1.1 Positives Wissen des Täters von der objektiven Krise
4.1.2 Positives Wissen des Täters vom Zeitpunkt der Krise bezüglich des § 283 Abs. 1, 2 STGB
4.1.3 Nicht vom Vorsatz erfasst
4.1.4 Pflichten der Verantwortlichen im Vorfeld der Krise
4.1.4.1 Pflichten der Geschäftsführer
4.1.4.2 Pflichten der Gesellschafter
4.2 Strafzumessung
4.3 Konkurrenzen innerhalb und außerhalb des Insolvenzstrafrechts
5 QUANTITATIVE BESTIMMUNG DER KRISE
5.1 Prüfung der rechnerischen und der materiellen Liquidität und der Zahlungsfähigkeit
5.1.1 Rechnerische Liquiditätskennzahlen
5.1.2 Entwicklung und Inanspruchnahme von Kreditlinien
5.1.3 Entwicklung der Zahlungsziele von Kunden
5.1.4 Entwicklung der Zahlungsziele von Lieferanten
5.1.5 Kriminalistische Indikatoren der drohenden Zahlungsunfähigkeit
5.2 Materielle Überschuldungsmessung
5.3 Problem der Fortführungsprognose
5.4 Handelsbilanz als Grundlage der Überschuldungsprüfung
5.5 Funktionen und Bewertungsgrundsätze der Handelsbilanz
5.6 Problembereiche einer handelsrechtlichen Überschuldungsbilanz
5.6.1 Voraussetzungen einer Fortbestehensprognose
5.6.2 Ableitung der Fortbestehensprognose
5.7 Vereinbarkeit der Bewertungsgrundsätze
5.8 Antagonismen bei ausgewählten Bilanzpositionen
5.8.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
5.8.2 Bilanzierungshilfen
5.8.3 Firmenwert
5.8.3.1 Firmenwert im Handelsrecht
5.8.3.2 Firmenwert im Steuerrecht
5.8.3.3 Firmenwert im Überschuldungsstatus
5.8.4 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
5.8.4.1 Dingliche Rechte
5.8.4.2 Quasi - dingliche - Rechte
5.8.4.3 Schuldrechtlich gesicherte Positionen
5.8.4.4 Rein wirtschaftliche Güter
5.8.4.5 Ansatz und Bewertung in der Überschuldungsbilanz
5.8.5 Sachanlagen
5.8.5.1 Anschaffungskosten
5.8.5.2 Herstellungskosten
5.8.5.3 Planmäßige Abschreibungen
5.8.5.4 Außerplanmäßige Abschreibungen
5.8.5.5 Niedrigerer beizulegender Wert
5.8.5.6 Dauernde Wertminderung
5.8.5.7 Vorübergehende Wertminderung
5.8.5.8 Ermessensabschreibungen
5.8.5.9 Steuerrechtliche Mehrabschreibungen
5.8.5.10 Zuschreibungen
5.8.5.11 Sachanlagen im Überschuldungsstatus
5.8.6 Finanzanlagen
5.8.6.1 Ertragswertverfahren
5.8.6.2 Discounted - Cashflow - Verfahren
5.8.6.3 Methode der gewogenen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC)
5.8.6.4 Methode des angepassten Barwerts (Adjusted Present Value - APV)
5.8.6.5 Methode der direkten Ermittlung des Wertes des Eigenkapitals (Equity - Ansatz)
5.8.7 Vorratsvermögen
5.8.7.1 Ansatz
5.8.7.2 Bewertung der Vorräte nach HGB
5.8.7.3 Abschreibungspflichten/-möglichkeiten der Vorräte
5.8.7.4 Vereinfachte Einzel- und Gruppenbewertungsverfahren
5.8.7.5 Steuerlicher Sonderfall der retrograden Wertermittlung
5.8.7.6 Herstellungskosten des Vorratsvermögens
5.8.7.7 Bestandsnachweise
5.8.8 Kurzfristige Forderungen,sonstige Vermögensgegenstände
5.8.8.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
5.8.8.2 Forderungen zwischen finanziell verflochtenen Unternehmen
5.8.8.3 Sonstige Vermögensgegenstände
5.8.8.4 Bewertung
5.8.9 Wertpapiere des Umlaufvermögens und flüssige Mittel
5.8.10 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
5.8.11 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
5.8.12 Passiva
5.8.13 Gezeichnetes Kapital
5.8.14 Sonderposten mit Rücklageanteil
5.8.15 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
5.8.15.1 Mit förmlicher Rangrücktrittsvereinbarung
5.8.15.2 Ohne förmliche Rangrücktrittsvereinbarung
5.8.16 Hybride Finanzierungsformen
5.8.17 Stille Beteiligungen
5.8.18 Sonstige Rückstellungen
5.8.18.1 Passivierungspflicht
5.8.18.2 Passivierungswahlrecht
5.8.18.3 Ansatz und Bewertung im Überschuldungsstatus
5.8.19 Pensionsrückstellungen
5.8.20 Steuerrückstellungen
5.8.21 Verbindlichkeiten
5.8.22 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
5.8.23 Haftungsverhältnisse - Eventualverpflichtungen
5.8.24 Einfluss von Steuern und Steuerlatenzen
6 CHRONOLOGISCHE BESTIMMUNG DER KRISE
6.1 Feststellung des Zeitpunktes der Überschuldung
6.2 Feststellung des Zeitpunktes der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit
6.3 Feststellung des Zeitpunktes der drohenden Zahlungsunfähigkeit
7 KRISEN IM LEBENSZYKLUS EINES UNTERNEHMENS
7.1 Grundlagen zu den Entwicklungsstufen von Unternehmenskrisen
7.2 Verlauf von Unternehmenskrisen
7.2.1 Sanierungsfähigkeit
7.2.2 Sanierungswürdigkeit
7.2.3 Kapitalschutz vs. Gläubigerschutz
7.2.4 Corporate Governance
7.3 Erkennungs- und Abwehrinstrumente für Unternehmenskrisen
7.3.1 Risikomanagementsysteme zur Vermeidung von dolosen Handlungen und Insolvenzstraftaten
7.3.2 Risikoevaluierung versus Chancenevaluierung
7.3.3 Risikobeurteilung
7.3.4 Risikocontrolling zur Risikobewältigung
7.3.5 Compliance Management
7.4 Insolvenzrechtiche Unternehmenskrise
7.4.1 Fortführung und Beendigung des Unternehmens
7.4.2 Informationsasymmetrien und Risiken der Gläubiger und Lieferanten
7.4.3 Kriminogene Wirkung der Krise
8 INTERESSENGEGENSÄTZE DER BETEILIGTEN
8.1 Kapitalschutz und Gläubigerschutz
8.2 Schutz der Arbeitnehmer
8.3 Dilemma der Akteure
8.3.1 Gesetzgeber
8.3.2 Justiz, Staatsanwaltschaften und Gerichte
8.3.3 Organe der Kapitalgesellschaften
9 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE
Die vorliegende Dissertation untersucht die komplexen ökonomischen und rechtlichen Voraussetzungen für Insolvenzstraftaten nach § 283 StGB in Deutschland. Das primäre Ziel der Arbeit ist es, die Diskrepanz zwischen der hohen Anzahl an Unternehmenszusammenbrüchen und der vergleichsweise geringen Anzahl an strafrechtlichen Verurteilungen zu analysieren und praktische Methoden für die frühzeitige Identifikation von insolvenzrelevanten Krisen sowie zur Compliance-Sicherung aufzuzeigen.
1.1 Problemstellung
Spektakuläre staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenbrüchen sind an der Tagesordnung. Jede Insolvenzakte der Amtsgerichte wird zwecks einer diesbezüglichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Feststellung, dass Insolvenz und Strafrecht eng zusammengehören, trifft ohne Abstriche auch für das seit dem 1.1.1999 geltende neue Insolvenzrecht zu, welches das bis dahin bestehende alte Konkursrecht abgelöst hat. Unverändert dürften bei 80 bis 90 % aller Firmenpleiten Straftaten begangen worden sein. Betrachtet man jedoch z. B. die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahre 2003 mit 39.470 und vergleicht diese mit der vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Statistik zu den Insolvenzstraftaten mit 6.569 erfassten Fällen, so ergibt sich gerade ein Anteil von 16,6 % der Unternehmensinsolvenzen, die mit Insolvenzstraftaten in Verbindung gebracht werden können. Folgt man der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung, so müsste die Insolvenzstraftatenanzahl etwa 80 bis 90 % von 39.470 betragen, also etwa 31.576 bis 35.523 Fälle. Es erhebt sich aus dieser Datenlage die Frage, wieso nur eine geringe Anzahl von Insolvenzstraftaten den Gerichten bekannt wird und der überwiegende Anteil ungeahndet bleibt.
Die Ermittlungsverfahren sind langwierig, schwerfällig und scheitern oftmals an der prekären Beweislage sowie am Dickicht der in derartigen Ermittlungsverfahren zu beachtenden Normen, die über das Strafrecht hinaus tief in das Handels- und Wirtschaftsrecht und selbstverständlich in das Insolvenzrecht reichen. Das strafrechtsdogmatische Rechtsgut “Wirtschaftskriminologie“ ist in der wirtschaftsstrafrechtlichen Forschung nicht eindeutig definiert, und die Auslegung der strafrechtlichen Normen der Insolvenzstraftaten gestaltet sich demzufolge entsprechend komplex.
1 PROBLEMSTELLUNG, GRUNDLAGEN UND GANG DER UNTERSUCHUNG: Einführung in die Problematik der geringen Aufklärungsquote bei Insolvenzstraftaten und methodischer Überblick über die Arbeit.
2 ENTWICKLUNG DER FORSCHUNG UND RECHTSPRECHUNG ZU DEN INSOLVENZSTRAFRECHTLICHEN BEGRIFFEN ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ÜBERSCHULDUNG: Dokumentation der unterschiedlichen Auffassungen renommierter Wirtschaftsstrafrechtswissenschaftler und Betriebswirte zu den zentralen Insolvenzgründen.
3 SYSTEMATISCHE EINORDNUNG DER INSOLVENZSTRAFTATEN: Übersicht und Erläuterung der verschiedenen Straftatbestände nach dem StGB sowie des typischen Verfahrensablaufs.
4 QUALITATIVE BESTIMMUNG DER KRISE: Untersuchung der Vorsatzproblematik des Täters sowie der spezifischen Pflichten für Geschäftsführer und Gesellschafter.
5 QUANTITATIVE BESTIMMUNG DER KRISE: Analyse von Kennzahlen, Finanzplanungsmethoden und Bewertungsansätzen zur Identifikation von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
6 CHRONOLOGISCHE BESTIMMUNG DER KRISE: Darstellung der Herausforderungen bei der zeitgenauen Identifikation der kritischen Insolvenzreife.
7 KRISEN IM LEBENSZYKLUS EINES UNTERNEHMENS: Erläuterung von Krisenverläufen und Abwehrmechanismen wie Risikomanagement und Compliance.
8 INTERESSENGEGENSÄTZE DER BETEILIGTEN: Diskussion der Zielkonflikte zwischen Sanierung, Gläubigerschutz und der persönlichen Haftung der Akteure.
9 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE: Zusammenfassende Handlungsempfehlungen zur Prophylaxe von Insolvenzstraftaten durch ordnungsgemäße Dokumentation und Früherkennung.
Insolvenzstraftaten, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzordnung, Bankrott, Sanierung, Finanzplanung, Risikomanagement, Compliance-Management, Bilanzanalyse, Geschäftsführung, Gläubigerschutz, Krisenfrüherkennung, Strafrecht, Unternehmenskrise
Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen bei der Feststellung der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) als Basis für die Verfolgung von Insolvenzstraftaten nach § 283 StGB.
Die zentralen Themen sind das Insolvenzstrafrecht, die betriebswirtschaftliche Bilanzierung im Krisenfall, die Risikoprüfung sowie die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern.
Das Ziel ist es, die Lücke zwischen der hohen tatsächlichen Anzahl an Insolvenzstraftaten und der geringen gerichtlichen Aufklärungsquote zu schließen, indem praktische Instrumente zur besseren Beweisbarkeit und Krisenfrüherkennung aufgezeigt werden.
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse der wirtschaftsstrafrechtlichen Forschung, die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung (insb. BGH) sowie betriebswirtschaftliche Standards und Bilanzierungsrichtlinien.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Tatbestände, die qualitative und quantitative Krisenbestimmung mittels Finanzkennzahlen sowie die Darstellung von Instrumenten wie dem Überschuldungsstatus und der Fortführungsprognose.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Bankrott", "Insolvenzreife", "Liquidation", "Sanierungsfähigkeit" und "Risikomanagement" geprägt.
Die Abgrenzung ist kritisch, da eine Zahlungsstockung nur temporär ist und keine Insolvenzreife darstellt, während die Zahlungsunfähigkeit die strafrechtlich relevante Krise einleitet, die innerhalb einer dreiwöchigen Frist zum Insolvenzantrag führen muss.
Diese Systeme dienen als Frühwarninstrumente. Durch die lückenlose und zeitnahe Erfassung betriebswirtschaftlicher Daten können Krisen früh erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden, die den Vorwurf eines vorsätzlichen oder leichtfertigen Handelns im Insolvenzverfahren entkräften.
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