Diplomarbeit, 2016
69 Seiten, Note: 1
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
2 Einleitung
3 Grundzüge der Entwicklung der R2P
3.1 Der gerechte Krieg im Wandel der Zeit
3.2 Die Staatssouveränität im Wandel: Der Völkermord in Ruanda und Kosovo
3.3 Der ICISS Report 2001
3.3.1 Ziele
3.3.2 Ergebnis: Die R2P als Folge der Staatssouveränität
3.4 Annahme durch die UN: Der Weltgipfel 2005
4 Die Schutzverantwortung im Detail
4.1 Die atrocity crimes: Anwendungsbereich der R2P
4.2 Responsibility to Prevent
4.2.1 Grundlegendes
4.2.2 Klassifizierung der Strategien
1. a) Strukturelle Prävention
2. b) Direkte Prävention
4.3 Responsibility to React
4.3.1 Soft Measures
4.3.2 Hard Measures
4.4 Responsibility to Rebuild
4.5 Die Frage nach der Legitimation
4.6 Unterschiede zwischen dem Bericht der ICISS und dem WSOD
5 Offene Fragen und Kritik
5.1 Der rechtliche Status
5.1.1 Das internationale Recht und die R2P
5.1.2 Aus dem WSOD hervorgehende Verpflichtungen
5.1.3 R2P als soft law?
5.1.4 Die Debatte um die R2P als emerging norm
1. a) Pro
2. b) Contra
5.2 Der Missbrauch von Interventionen
5.2.1 Ein realpolitisches Konzept im Spannungsfeld
5.2.2 Fördert die R2P das Durchsetzten von Eigeninteressen?
5.2.3 Eine zynische Rechtfertigung von Eigeninteressen?
5.3 Die R2P als eine Willensanmassung...
5.3.1 … der westlichen Welt?
5.3.2 … der Starken auf die Schwachen?
5.4 Die praktische Umsetzbarkeit der R2P
5.4.1 Das Veto im UNSC
5.4.2 Die afrikanischen Staaten und das Erbe des Kolonialismus
5.4.3 Weitere offene Fragen
6 Fazit
Die Arbeit untersucht das Konzept der Responsibility to Protect (R2P) im Hinblick auf seine moralische Rechtfertigung, seine praktische Umsetzbarkeit sowie die damit verbundene Kritik, insbesondere bezüglich Souveränität und Legitimation.
3.1 Der gerechte Krieg im Wandel der Zeit
Eng mit der R2P verbunden ist die Frage, wann es erlaubt ist Krieg zu führen, bzw. wann eine militärische Intervention als legitim anzusehen ist. Wie sich im Laufe der Zeit die Einschätzung diesbezüglich verändert hat, soll im Folgenden dargestellt werden.
Der Gerechte Krieg findet sich schon bei Aristoteles, eine maßgebliche Verknüpfung mit der Theologie erschien das erste Mal bei Augustinus. Darauf aufbauend entwickelte Thomas von Acquin im dreizehnten Jahrhundert drei Kriterien: Nach diesen darf Krieg nicht von jedermann geführt werden, sondern nur von rechtmäßigen Autoritäten (nämlich Staaten), die einen gerechten Grund vorweisen können (Schuld des Feindes) und außerdem die rechte Intention dazu haben (Förderung des Guten).
Ein völlig anderes Konzept, das sich heute noch auf die Beziehungen zwischen den Staaten auswirkt, entstand 1648 durch das klassische Völkerrecht des Westfälischen Friedens. Zwei Prinzipien definierten ab diesem Zeitpunkt das Verhältnis der Staaten zueinander: Die absolute Souveränität der Einzelstaate, und das Gebot der Nichteinmischung. Dabei wurde jedem Staat das Recht eingeräumt, nach freiem Belieben Krieg zu führen – Voraussetzung war lediglich eine offizielle Kriegserklärung. Eine moralische Rechtfertigung war nicht erforderlich, denn Krieg und Frieden waren zwei gleichermassen legitime Zustände in denen sich ein Staat befinden konnte. Die Frage nach einer legitimen humanitären Intervention stellte sich in dieser Situation natürlich nicht, da jede Kriegserklärung an sich schon legitim war.
2 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die globale Relevanz von Frieden und Sicherheit vor dem Hintergrund realer Krisen wie in Syrien oder Ruanda und die moralische Notwendigkeit einer Schutzverantwortung.
3 Grundzüge der Entwicklung der R2P: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung vom Konzept des gerechten Krieges bis zur Entstehung des ICISS-Reports und dessen Aufnahme in den UN-Weltgipfel 2005 nach.
4 Die Schutzverantwortung im Detail: Hier werden die drei Säulen der R2P – Prävention, Reaktion und Wiederaufbau – inhaltlich aufgeschlüsselt und deren spezifische Anforderungen und Kriterien erläutert.
5 Offene Fragen und Kritik: Das Kapitel analysiert die kontroverse Debatte um den rechtlichen Status der R2P, das Risiko eines politisch motivierten Missbrauchs sowie die praktische Herausforderung durch das Vetorecht.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und positioniert sich konstruktiv für die Fortführung der R2P als notwendiges, wenn auch unvollkommenes Instrument zum Schutz von Menschenleben.
Responsibility to Protect, R2P, Staatssouveränität, humanitäre Intervention, Völkerrecht, UN-Sicherheitsrat, Menschenrechte, Prävention, atrocity crimes, Legitimation, Weltgipfel 2005, ICISS, Weltfrieden, Krieg, Wiederaufbau.
Die Arbeit befasst sich mit dem Konzept der „Responsibility to Protect“ (R2P) und der moralischen sowie rechtlichen Problematik bei militärischen Interventionen zum Schutz der Menschenrechte.
Die zentralen Themen umfassen die Abwägung zwischen staatlicher Souveränität und dem Schutz von Zivilbevölkerungen, die drei Phasen der R2P sowie kritische Perspektiven auf deren Anwendung.
Das Ziel ist eine umfassende Darstellung der R2P, die Untersuchung ihrer rechtlichen Grundlagen und die kritische Würdigung ihrer Anwendung in der internationalen Politik.
Es erfolgt eine deskriptive sowie analytische Auseinandersetzung mit der Fachliteratur und offiziellen Dokumenten der Vereinten Nationen und der ICISS.
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Säulen der R2P, den rechtlichen Status innerhalb des Völkerrechts und die kritischen Diskurse um Missbrauchspotenziale und Machtinteressen.
Wichtige Begriffe sind R2P, Souveränität, Menschenrechte, internationale Sicherheit, Völkerrecht und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Arbeit diskutiert, dass historische Erfahrungen mit dem Kolonialismus bei vielen afrikanischen Staaten ein Misstrauen gegenüber Interventionen schüren, da diese als westliche Instrumente missverstanden oder missbraucht werden könnten.
Das Vetorecht im Sicherheitsrat führt dazu, dass notwendige Interventionen aus Eigeninteressen blockiert werden können, was die Wirksamkeit der R2P in akuten Notsituationen massiv einschränkt.
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