Bachelorarbeit, 2018
56 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Grundlagen und Anwendungsbereich des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
2.1 Ziel und Einordnung
2.2 Anwendungsbereich
3 Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung
3.1 Überblick der Mindestinhalte
3.2 Erläuterung des Geschäftsmodells
3.3 Aussagen zu den nichtfinanziellen Aspekten
3.3.1 Verfolgte Konzepte und erzielte Ergebnisse
3.3.2 Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit
3.3.3 Risiken aus Geschäftsbeziehung, Produktion und Dienstleistung
3.3.4 Bedeutamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
3.3.5 Hinweise auf Beträge im Abschluss
3.4 Angabe und Nutzung von Rahmenwerken
3.5 Schutzklausel
4 Varianten der Offenlegung
5 Veränderungen der (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20 i. d. F. DRÄS 8
5.1 Allgemeine Angaben zur Veränderung
5.2 Änderungen und Zusätze bestehender Definitionen
5.3 Beschreibung des Geschäftsmodells
6 Empirische Untersuchung zum derzeitigen Einbezug nichtfinanzieller Informationen
6.1 Methodische Vorgehensweise der Erhebung
6.1.1 Zielsetzung und Datengrundlage
6.1.2 Erhebungsmethodik
6.2 Ergebnisse der Untersuchung
6.2.1 Ergebnisse zur Angabe nichtfinanzieller Aspekte
6.2.1.1 Umweltbelange
6.2.1.2 Arbeitnehmerbelange
6.2.1.3 Sozialbelange
6.2.1.4 Achtung der Menschenrechte
6.2.1.5 Bekämpfung von Korruption und Bestechung
6.2.2 Ergebnisse zur Angabe des Geschäftsmodells
6.2.3 Ergebnisse zur Angabe und Nutzung von Rahmenwerken
6.2.4 Ergebnisse zur angewandten Variante der Offenlegung
7 Kritische Würdigung der Untersuchung
8 Thesenförmige Schlussbetrachtung
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) auf die Berichterstattungspflichten von Unternehmen und untersucht den Status quo der Anwendung dieser neuen Vorgaben bei den Unternehmen des DAX 30.
3.1 Überblick der Mindestinhalte
Die nachfolgenden Abschnitte, die sich mit den Inhalten der nichtfinanziellen Berichterstattung befassten, werden i. d. R. auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im HGB sowie der Inhalte des DRS 20 erläutert.
Die gesetzlichen Mindestinhalte der nichtfinanziellen Erklärung sind aus § 289c HGB abzuleiten. Im Hinblick auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gelten nach § 315c Abs. 1 HGB diese Vorgaben entsprechend. Durch die Vorgabe von Mindestinhalten ergibt sich für die Unternehmen ein Berichtsrahmen, die diese nutzen können, um die für sie relevanten Themen zu adressieren. Dadurch soll sowohl die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Berichte für die aufstellungspflichtigen gewahrt werden als auch den Berichtsleser eine einfachere Vergleichbarkeit der verschiedenen Unternehmen ermöglicht werden. So wurde durch den Gesetzgeber erlassen, dass das Geschäftsmodell des berichtspflichtigen Unternehmens kurz dargestellt werden muss. Dies soll dazu dienen, den Blick für wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu schärfen. Darüber hinaus hat die nichtfinanzielle Erklärung zumindest Informationen über die folgenden fünf Aspekte zu enthalten:
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei der Aufzählung um gesetzliche Mindestvorgaben hinsichtlich der Angabe von nichtfinanziellen Aspekten. Demnach sind weitere freiwillige Erläuterungen zulässig oder auch zusätzliche Ausführungen in Bezug auf das Geschäftsmodell zwingend für Unternehmen. Dabei ist es für die Berichtserstellung nebensächlich, in welcher Reihenfolge die Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten getätigt werden. Ferner ist eine zusammenhängende Darstellung von Informationen, die mehrere Angaben oder Sachverhalte betreffen, zulässig.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass die traditionelle Finanzberichterstattung für Investoren nicht mehr ausreicht, und erläutert den Entstehungsprozess des CSR-RUG.
2 Grundlagen und Anwendungsbereich des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Hier werden die Ziele des Gesetzgebers sowie die konkreten Bedingungen dargelegt, unter denen Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind.
3 Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung: In diesem Kapitel werden die quantitativen und qualitativen Mindestinhalte sowie die notwendigen Elemente wie Geschäftsmodell-Skizze und Risikoanalyse definiert.
4 Varianten der Offenlegung: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen rechtlich zulässigen Optionen, wo und wie die nichtfinanzielle Erklärung innerhalb des Lageberichts oder als gesonderter Bericht veröffentlicht werden kann.
5 Veränderungen der (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20 i. d. F. DRÄS 8: Es wird analysiert, wie die bestehenden Rechnungslegungsstandards durch den DRÄS 8 angepasst wurden, um die neuen Anforderungen des CSR-RUG zu integrieren.
6 Empirische Untersuchung zum derzeitigen Einbezug nichtfinanzieller Informationen: Das Hauptkapitel wertet die Berichte der DAX 30-Unternehmen aus, um zu prüfen, wie weit diese bereits vor der verpflichtenden Anwendung die neuen Standards umgesetzt haben.
7 Kritische Würdigung der Untersuchung: Dieses Kapitel reflektiert die methodischen Grenzen der Arbeit und diskutiert die Herausforderungen bei der Vergleichbarkeit der Berichtsdaten.
8 Thesenförmige Schlussbetrachtung: Zum Abschluss werden die zentralen Erkenntnisse der Untersuchung in prägnanten Thesen zusammengefasst.
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG, nichtfinanzielle Berichterstattung, Lagebericht, Konzernlagebericht, HGB, DRS 20, Geschäftsmodell, Nachhaltigkeit, DAX 30, Offenlegung, Transparenz, Leistungsindikatoren, Risikomanagement, Due-Diligence
Die Arbeit beschäftigt sich mit den neuen Berichterstattungspflichten für Unternehmen, die durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt wurden, und deren Auswirkung auf die Lageberichterstattung nach den geltenden Standards.
Zentrale Themen sind die regulatorischen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Offenlegungsoptionen für diese Daten sowie eine empirische Bestandsaufnahme bei deutschen DAX-Unternehmen.
Das primäre Ziel ist es, den Status quo der nichtfinanziellen Berichterstattung bei Unternehmen des DAX 30 im Kontext der regulatorischen Neuerungen durch das CSR-RUG und der Anpassungen im DRS 20 zu analysieren.
Die Arbeit nutzt eine theoretische Literaturanalyse der Gesetzesmaterialien und Standards sowie eine empirische Auswertung (Inhaltsanalyse) der veröffentlichten Lageberichte der DAX 30-Unternehmen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Mindestinhalte, die Darstellung der Offenlegungsvarianten sowie eine Analyse der methodischen Vorgehensweise und Ergebnisse der Untersuchung der DAX-Unternehmen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie CSR-RUG, nichtfinanzielle Berichterstattung, HGB, DRS 20, DAX 30-Analyse und Offenlegungsoptionen charakterisiert.
Der DRS 20 bildet den Rahmen für die Konzernlageberichterstattung und wurde durch den DRÄS 8 wesentlich erweitert, um die neuen Anforderungen für nichtfinanzielle Informationen in die bestehende Berichtsstruktur zu integrieren.
Die Untersuchung zeigt, dass die Mehrheit der DAX 30-Unternehmen bereits vor der verpflichtenden Anwendung freiwillig auf anerkannte Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI) zurückgriff.
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