Diplomarbeit, 2009
80 Seiten, Note: 1,0
A) Einleitung
B) Hauptteil
I) Gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder
1) Rechtlicher Rahmen des Kinderschutzes
a) Völkerrechtliche Verpflichtungen
b) Verfassungsrechtliche Verankerungen
aa) Elternverantwortung
bb) Wächteramt des Staates
cc) Verhältnismäßigkeit
c) Einfachgesetzliche Regelungen
aa) Allgemeine Bestimmungen
bb) Zentrale Vorschriften für die Familiengerichte
cc) Zentrale Vorschriften für die Jugendämter
dd) Zentrale Vorschriften für die Gesundheitsämter
ee) Berliner Gesetzentwurf
2) Kindeswohlgefährdung
a) Rechtliche Aspekte
aa) Gegenwärtig vorhandene Gefahr
bb) Erheblichkeit der Schädigung
cc) Sicherheit der Vorhersage
b) Inhaltliche Aspekte
aa) Physische Misshandlung
bb) Vernachlässigung
II) Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
1) Früherkennungsprogramm
a) Erweitertes Neugeborenen-Screening
b) Neugeborenen-Hörscreening
c) U-Untersuchungen
d) Reihenuntersuchungen durch den ÖGD
aa) Altersspezifische Untersuchung
bb) Zahnärztliche Untersuchungen
2) Inanspruchnahme
a) Statistische Aussagen
b) Einflussfaktoren
aa) Barrieren
bb) Gründe
cc) Kommunikation
3) Instrumentalisierung im Kontext Kinderschutz
a) Ausgestaltung
aa) Einschlägige Beschlüsse
bb) Ärztliche Verantwortung
b) Verpflichtung
c) Freiwilligkeit
III) Verbindliches Einladungswesen
1) Rechtsgeschichtlicher Abriss
2) Datenschutzrechtlicher Informationsaustausch
3) Verfassungsmäßigkeit
a) Recht auf informationelle Selbstbestimmung
aa) Transparenzgebot
bb) Bestimmtheitsgebot
b) Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz
4) Würdigung im Kontext Kinderschutz
C) Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Fragestellung, ob durch die Einführung eines verbindlichen Einladungswesens im Bundesland Berlin positive Effekte im Kinderschutz erzielt werden können. Dabei wird insbesondere analysiert, ob eine gesetzliche Normierung der Einladung zu Früherkennungsuntersuchungen als wirksames Instrument zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen dienen kann, ohne dabei unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen.
A) Einleitung
Kindern durch ein positives und ihnen zugewandtes Lebensumfeld ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen (Kinderschutz), ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Die Kindeswohlgefährdung, die gewöhnlich Formen physischer und psychischer Misshandlung, Vernachlässigung sowie sexuellen Missbrauchs zusammenfasst, ist in den ersten fünf Lebensjahren am größten. Sie geht stets mit einer Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder einher und steht in Zusammenhang mit physischen, sozioemotionalen, psychischen und kognitiven Folgen, welche in der Forschung als „langfristige Gesundheitsfolgen“ beschrieben werden. Säuglinge und Kleinkinder sind also in existenzieller Weise abhängig von der Fürsorge und dem Funktionieren ihrer Bezugspersonen wie in keiner anderen späteren Entwicklungsphase. Die `Einladung´ zum Kinderschutz richtet sich an die Gesellschaft, öffentliche Einrichtungen und Stellen sowie Einrichtungen und Dienste anderer Träger der gesundheitlichen, sozialen und pädagogischen Betreuung und Förderung von Kindern, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung in das Zentrum ihrer Aufgaben zu stellen.
Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen sorgen unverändert für hohe Betroffenheit und Anteilnahme in der Bevölkerung. „Leider ist es wahr: Es gibt nichts, was Erwachsene Kindern nicht antun, ihren eigenen Kindern. Auf einer Fortbildungsveranstaltung ... wurde vom Institut für Rechtsmedizin ... folgender Fall vorgestellt: Der Vater eines fünf Jahre alten männlichen Kindes hat erklärt, die Verbrennungen seien dadurch entstanden, dass das Kind an eine Herdplatte geraten sei. Bei einer präziseren Untersuchung des Kindes haben sich an einer durch die Kleidung verdeckten Stelle [Spuren von Zigaretten] gefunden. Der Vater erklärte dazu, … [dass es heiß werde], wenn die Kinder nicht parieren. Ein weiterer Fall: Ein drei Monate altes weibliches Kind lag laut Aussage des Kindesvaters morgens tot im Bett. Der Notarzt hat keine Verletzungen attestiert. Er hatte den Verdacht auf SIDS. Nach der Obduktion hat der Vater gestanden, das Kind an die Wand gehauen zu haben; er habe sich über seine Frau geärgert“.
A) Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz des Kinderschutzes ein, thematisiert das Ausmaß der Kindeswohlgefährdung bei Säuglingen und Kleinkindern und skizziert die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen sowie die Forschungsfrage der Arbeit.
B) Hauptteil: Der Hauptteil analysiert detailliert den rechtlichen Rahmen, die medizinischen Früherkennungsuntersuchungen, Einflussfaktoren auf deren Inanspruchnahme sowie die rechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung eines verbindlichen Einladungswesens in Berlin.
C) Schluss: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen, betont die Bedeutung des Kindeswohls als Richtschnur und unterstreicht die Notwendigkeit bundeseinheitlicher, vernetzter Strategien zur Verbesserung des Kinderschutzes.
Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Früherkennungsuntersuchungen, Berliner Gesetzentwurf, verbindliches Einladungswesen, Elternverantwortung, Wächteramt des Staates, Prävention, Kindergesundheit, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, U-Untersuchungen, Gesundheitsamt, Jugendamt, Familienrecht.
Die Arbeit untersucht die Effektivität und Verfassungsmäßigkeit eines verbindlichen Einladungswesens zu Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Bundesland Berlin zur Verbesserung des Kinderschutzes.
Die zentralen Felder sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes, die Bedeutung präventiver Früherkennungsuntersuchungen, die Analyse von Inanspruchnahmequoten sowie datenschutzrechtliche Fragestellungen.
Die Arbeit verfolgt das Ziel zu klären, ob die Einführung eines verbindlichen Einladungswesens in Berlin einen positiven Effekt auf den Kinderschutz hat, insbesondere durch eine Erhöhung der Teilnahmequoten bei Vorsorgeuntersuchungen.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen und inhaltlichen Analyse bestehender Gesetze, Gesetzentwürfe, wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie einer Auswertung von Fallanalysen und Datenberichten zur Kindergesundheit.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des rechtlichen Kinderschutzes, die Analyse der Früherkennungsuntersuchungen, die Untersuchung der Inanspruchnahme und Barrieren sowie die vertiefende Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des verbindlichen Einladungswesens.
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Früherkennungsuntersuchungen, verbindliches Einladungswesen, Elternverantwortung und Datenschutz.
Das Wächteramt rechtfertigt staatliches Eingreifen in das elterliche Erziehungsrecht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Arbeit erörtert, wie dieses Wächteramt durch präventive Systeme wie das Einladungswesen konkretisiert werden kann.
Die aufsuchende Hilfe (Gehstruktur) dient dazu, belastete Familien, die Hilfeangebote nicht von sich aus annehmen, proaktiv zu erreichen, um Kindeswohlgefährdungen präventiv abzuwenden.
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