Bachelorarbeit, 2008
70 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung mit Problemstellung
2. Grundlagen der Untersuchung
2.1 Die Konzeption im Entwicklungs- und Implementierungsprozess
2.2 Ausbildung im System des Personalwesens
2.3 Die Pflicht des Ausbildenden zur Ausstellung eines Zeugnisses gem. § 16 BBiG
2.3.1 Zeugnisanspruch
2.3.2 Zeugnisarten
2.3.3 Haftung des Ausbildenden für die Zeugnisausstellung
2.4 Beurteilung als Prozess
2.5 Rahmenbedingungen für Beurteilungssysteme
2.5.1 Rechtsgrundlagen für Beurteilungen
2.5.2 Anforderungen an Beurteilungssysteme
2.5.3 Ziele eines Beurteilungssystems
2.5.4 Arten von Beurteilungssystemen
2.5.5 Beteiligte an Beurteilungen
2.5.6 Merkmale der Beurteilung
2.5.7 Beurteilungsskalen
2.5.8 Beurteilungsmaßstab
2.5.9 Beurteilungszeitpunkt/-rhythmus
3. Praktische Ansatzpunkte zur Entwicklung des Beurteilungssystems
3.1 Das Unternehmen als Ausbildende
3.2 Das angewandte Beurteilungssystem für Auszubildende
3.2.1 Beschreibung
3.2.2 Kritische Diskussion
4. Konzeption eines Beurteilungssystems
4.1 Empirische Untersuchung zur Verifizierung einer geeigneten Beurteilungsskala
4.1.1 Entwicklung und Vorgehen der empirischen Untersuchung
4.1.2 Ergebnisse der empirischen Untersuchung
4.2 Wirtschaftliche Aspekte
4.3 Gestaltung des Beurteilungssystems
4.3.1 Festlegung der Art des Beurteilungssystems
4.3.2 Auswahl der einzelnen Bestandteile des Beurteilungssystems
4.4 Controlling des Beurteilungssystems
5. Schlussbetrachtung
Das Hauptziel der Arbeit ist die Konstruktion eines geeigneten Beurteilungssystems (BUS) für Auszubildende, unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses nach § 16 BBiG. Dabei soll sichergestellt werden, dass über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg keine leistungs- oder verhaltensbezogenen Informationen verloren gehen und Fehlerquellen minimiert werden.
2.5.6 Merkmale der Beurteilung
Merkmale, die Gegenstand einer BU sein können, können fast in unendlicher Menge aufgezählt werden. Deshalb ist eine Auswahl in einer sinnvollen Anzahl erforderlich. Hierbei ist das Ziel der BU zu berücksichtigen, um Merkmalsinhalte festlegen zu können. Anschließend stellt sich die Frage, ob eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden soll und wenn dies der Fall ist, welche Bedeutung den einzelnen Merkmalen zugeordnet wird.
Aus Vereinheitlichungsgründen werden in der Praxis oft dieselben Merkmale in einem BUS für Auszubildende wie für Mitarbeiter verwendet. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die Ausgestaltung der Merkmale der besonderen Situation der Auszubildenden als Lernende und zu Erziehende Rechnung getragen wird und das Leistungsprinzip hinter dem Entwicklungsprinzip zurückstehen sollte. Außerdem muss die Ausgestaltung den spezifischen Berufsanforderungen entsprechen (z. B. bei Schreiner kommt es oft auf die psychomotorischen Fähigkeiten an, während bei Kaufleuten für Versicherungen und Finanzen kognitive und affektive Fähigkeiten wichtiger sind).
Hat ein BUS das Ziel, wie hier vorliegend, ein Zeugnis auszustellen, ergibt sich hieraus, dass genau diese Merkmale (vgl. Pkt. 2.3.2.2) bedient werden müssen. Die ausgewählten Merkmale sollten in ihrer Ausgestaltung bestimmten Anforderungen gerecht werden. Marcus/Schuler geht davon aus, dass Leistung ein hypothetisches Konstrukt ist, das sich nur indirekt über Merkmale erfassen lässt, was folgende Abbildung verdeutlicht.
1. Einleitung mit Problemstellung: Einführung in die Thematik der Beurteilung von Auszubildenden und Darlegung der Notwendigkeit eines strukturierten Systems zur Erfüllung der Zeugnispflicht gemäß § 16 BBiG.
2. Grundlagen der Untersuchung: Darstellung des theoretischen Rahmens, einschließlich der Einordnung der Konzeption in den Projektprozess, rechtlicher Aspekte der Zeugniserteilung, Haftungsfragen sowie der Gütekriterien für Beurteilungssysteme.
3. Praktische Ansatzpunkte zur Entwicklung des Beurteilungssystems: Analyse der Ausbildungssituation in einem konkreten Unternehmen und kritische Untersuchung des bisherigen, merkmalorientierten Beurteilungsverfahrens.
4. Konzeption eines Beurteilungssystems: Beschreibung der empirischen Untersuchung zur Skalierung, Gestaltung der neuen Systemkomponenten und Ansätze für ein begleitendes Controlling.
5. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Rückschau auf die Erreichung der gesetzten Ziele und Validierung der konzipierten Systemvorschläge.
Berufsausbildungsgesetz, BBiG, Zeugniserteilung, Beurteilungssystem, Leistungsbeurteilung, Auszubildende, Personalentwicklung, Beurteilungsskala, Gütekriterien, Objektivität, Reliabilität, Validität, Controlling, betriebliche Ausbildung, Personalwirtschaft
Es geht um die Entwicklung eines fundierten und praxistauglichen Beurteilungssystems für Auszubildende, das rechtssichere Zeugnisse ermöglicht.
Zentrale Felder sind die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Zeugniserstellung, psychologische Anforderungen an Beurteilungssysteme sowie deren praktische Umsetzung und Optimierung im Betrieb.
Das Ziel ist die Konstruktion eines BUS, das die Anforderungen von § 16 BBiG erfüllt, Fehlerquellen reduziert und die Vergleichbarkeit von Beurteilungen verbessert.
Die Arbeit kombiniert eine Literaturanalyse zu theoretischen Grundlagen mit einer eigenen empirischen Untersuchung zur Verifizierung einer geeigneten Beurteilungsskala unter Beteiligung der Ausbildungsbeauftragten.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse des Status Quo, der Ableitung von Anforderungen an ein neues System, der Skalierung und der Gestaltung konkreter Prozesse wie Konfliktregelungen und Controlling.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie BBiG, Zeugnispflicht, Personalentwicklung, Gütekriterien, Skalierung und betriebliche Ausbildung charakterisiert.
Beide Ziele basieren auf der gleichen Grundlage: der objektiven und nachvollziehbaren Erfassung der tatsächlichen Leistung und des Verhaltens des Auszubildenden.
Es sorgt bei Uneinigkeiten für eine objektivere Klärung durch Einbindung verschiedener Interessengruppen (BR, JAV, Führungskräfte) und verhindert einseitige oder willkürliche Bewertungen.
Die sechsstufige Skala wurde gewählt, da sie dem im Bildungssektor üblichen Notensystem entspricht, von allen Beteiligten akzeptiert wird und die Informationsverarbeitungskapazität der Beurteiler nicht überfordert.
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