Diplomarbeit, 2009
142 Seiten, Note: 1,0
Erster Teil
Einführung in die Problematik und Ziel der Untersuchung
A. Untersuchungsgegenstand
B. Untersuchungsziel
Zweiter Teil
Die Leistungserbringung im Heilmittelbereich
A. Sachliche und personelle Eingrenzung
I. Heilmittel
1. Begriffsbestimmung unter Abgrenzung zu Hilfsmitteln
2. Konkretisierung des Heilmittelbegriffs durch Richtlinien
3. Ausgeschlossene Heilmittel
4. Neue Heilmittel
5. Ausgabevolumen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Heilmittel
II. Heilmittelerbringer
1. Physiotherapeuten
2. Logopäden
3. Ergotherapeuten
4. Sonstige (neue) Heilmittelerbringer
B. Weitere Akteure der Heilmittelerbringung
I. Gesetzliche Krankenkassen und ihre Verbände
1. Krankenkassen
a) Ortskrankenkassen
b) Betriebskrankenkassen
c) Innungskrankenkassen
d) Ersatzkassen
e) Übrige gesetzliche Krankenkassen
2. Landesverbände
3. Spitzenverbände
4. Spitzenverbände
5. Spitzenverband Bund
6. Arbeitsgemeinschaften
II. Gemeinsamer Bundesausschuss
III. Vertragsarzt
IV. Versicherte / Patienten
V. Berufsverbände der Heilmittelerbringer
C. Grundzüge der Heilmittelerbringung
I. Vorbemerkungen
II. Zulassung des Heilmittelerbringers
1. Entwicklung und Bedeutung des Zulassungswesens
2. Bedeutung der Zulassung für den Heilmittelerbringer
3. Rechtsnatur der Zulassung
4. Die Voraussetzungen für die Erteilung, die Erweiterung und den Widerruf der Zulassung nach § 124 II SGB V im Licht der Empfehlungen des Spitzenverbands Bund
a) Zulassungsempfehlungen des Spitzenverbands Bund
b) Abhängigkeit des Zulassungsanspruchs von der wirtschaftlichen Bedeutung und der ganztägigen Präsenz
c) Gesellschaften als (bedingte) Zulassungsträger
d) Zulassungserweiterung
e) Niederlassungen
f) Zulassungsende
g) Berufsrechtliche Anforderungen
h) Praxisausstattung
i) Unterwerfungserklärung
III. Rahmenvereinbarungen - „AGB“ der Leistungserbringung
1. Rahmenempfehlungen
2. Rahmen- bzw. Einzelverträge
IV. Abrechnungsverhältnis
1. Privatrechtlicher Dienstvertrag zugunsten Dritter
2. Antizipierte Schuldübernahme / modifizierter Behandlungs- und Versorgungsvertrag
3. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
4. Öffentlich-rechtlicher Dienstvertrag zugunsten Dritter
Dritter Teil
Die Vergütung des freiberuflichen Heilmittelerbringers
A. Vergütungsanspruch dem Grunde nach
I. Vergütungsanspruch gegen Krankenversicherungsträger
II. Vergütungsanspruch gegen gesetzlich Versicherte
1. Sachleistungsprinzip
2. Prinzip der Kostenerstattung
3. Vergütungsanspruch aus § 611 I 2. Alt BGB
III. Vergütungsanspruch bei Leistungshindernissen
IV. Abhängigkeit des Vergütungsanspruch von heilmittelrichtlinienkonformer Verordnung
V. Verjährung von Honorarforderungen
B. Vergütungsanspruch der Höhe nach
I. Vergütung bei bestehendem Rahmenvertrag
1. Vergütung nach dem „modifizierten Behandlungs- und Versorgungsvertrag“
2. Entwicklung der Vertragspreise
3. Anpassung der Vergütung nach § 313 I BGB analog
4. Nichtigkeit bestehender Rahmenverträge wegen Formmangels
5. Bedeutung der Beitragsstabilität nach § 71 SGB V für die (Änderung der) Vertragspreise
II. Vergütung ohne Rahmenvertrag
1. Die Folgen eines Widerrufs der Unterwerfungserklärung
2. Anspruch auf die übliche Vergütung
3. Einseitiges Preisbestimmungsrecht
4. Bereicherungsausgleich
5. Aufwendungsersatzanspruch
6. Kartellrechtlicher Vergütungsanspruch
a) Anspruch nach nationalem Kartellrecht
b) Anspruch nach europäischem Kartellrecht
c) Anwendung des europäischen Kartellrechts auf „doppelt korporative“ Rahmenverträge nach § 125 II SGB V
III. Ausblick
C. Anspruch auf „angemessene“ Vergütung
Vierter Teil
Zusammenfassende Thesen
A. Leistungserbringung
B. Vergütung
Die Diplomarbeit untersucht das komplexe Vergütungsrecht für nichtärztliche medizinische Leistungserbringer (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen) im deutschen System der gesetzlichen Krankenversicherung. Das primäre Ziel ist es, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Akteuren zu analysieren und zu klären, welche Möglichkeiten diese Heilmittelerbringer haben, Einfluss auf ihre Vergütung zu nehmen und einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung durchzusetzen.
A. Untersuchungsgegenstand
Möchte sich ein Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut oder Podologe als freiberuflicher Heilmittelerbringer niederlassen und fortan seine Leistungen den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen anbieten, so benötigt er hierfür eine sozialversicherungsrechtliche Zulassung. Voraussetzung für die Erteilung dieser Behandlungsberechtigung ist seine Erklärung, dass er sich den von Dritten geschlossenen Verträgen unterwirft, die Einzelheiten der Versorgung der gesetzlich Versicherten regeln. In diesen Vereinbarungen sind auch Regelungen über die Preise enthalten, welche der niedergelassene Heilmittelerbringer bei Abrechnung seiner erbrachten Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zugrundelegen hat.
Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, die Preise für Heilmittel festzuschreiben. Auch der Leistungserbringer kann die Höhe seines Honorars nicht einseitig bestimmen. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es vielmehr Sache der relevanten Vertragspartner, unter Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen – angemessene – Vergütungssätze auszuhandeln. Die maßgeblichen Vertragspartner sind hierbei die Krankenkassen(verbände) einerseits, und die Berufsverbände der Leistungserbringer andererseits.
Erster Teil: Diese Einführung erläutert die Problemstellung des Vergütungsanspruchs freiberuflicher Heilmittelerbringer und definiert das Untersuchungsziel der Arbeit.
Zweiter Teil: Dieser umfangreiche Teil beleuchtet die sachlichen und personellen Grundlagen, die Akteure des Systems und die detaillierten rechtlichen Anforderungen an die Zulassung von Heilmittelerbringern.
Dritter Teil: Der Hauptteil widmet sich der systematischen Herleitung des Vergütungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach sowie der Rolle kartellrechtlicher Regelungen bei Preisverhandlungen.
Vierter Teil: Den Abschluss bildet eine prägnante Zusammenfassung der erarbeiteten Thesen zur Leistungserbringung und Vergütung.
Heilmittelerbringer, GKV, SGB V, Vergütungsanspruch, Zulassung, Rahmenverträge, Leistungserbringung, Behandlungsberechtigung, Kartellrecht, Krankenkassen, Preisverhandlungen, freiberuflich, Honorar, Spitzenverband Bund, Leistungsstörungen.
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Rahmen und die Durchsetzungsmöglichkeiten für Vergütungsansprüche von freiberuflichen Heilmittelerbringern (wie Physiotherapeuten oder Logopäden) im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zentral sind die Heilmittelerbringer, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände, der Gemeinsame Bundesausschuss, der Vertragsarzt als verordnende Instanz sowie die Patienten als Versicherte.
Die Arbeit untersucht, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten der freiberufliche Heilmittelerbringer Einfluss auf seine Vergütung nehmen kann und ob ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung besteht.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen (insbesondere SGB V), die Rechtsprechung (insbesondere des Bundessozialgerichts) und die Literatur zum Sozial- und Kartellrecht auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Leistungserbringung (Zulassung, Rahmenverträge) und die detaillierte Analyse der Vergütungsansprüche (dem Grunde und der Höhe nach, inklusive kartellrechtlicher Aspekte).
Die Arbeit fokussiert auf Begriffe wie Heilmittel, Zulassungsanspruch, Rahmenvereinbarungen, Sachleistungsprinzip, Kartellrecht und Beitragsstabilität.
Bei fehlenden Rahmenverträgen kann ein Vergütungsanspruch über die "übliche Vergütung" gemäß § 612 II BGB hergeleitet werden, was jedoch mit erheblichen Unsicherheiten und Beweisproblemen verbunden ist.
Da die Preise oft durch kollektive Vereinbarungen festgelegt werden, stellt sich die Frage, ob missbräuchliche Preisgestaltungen seitens der Kassen durch das Wettbewerbsrecht (GWB) korrigiert werden können.
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