Bachelorarbeit, 2023
44 Seiten, Note: 2,3
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der ethischen Kontroverse um die Betreuungsrechtsreform im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fürsorge.
In der EU, sowie auch vielen weiteren Ländern der Welt ist Autonomie ein selbstverständliches Menschenrecht und Fürsorge gilt im sozialen Umgang als menschlich und barmherzig. Doch was wird priorisiert, wenn der Mensch nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden kann? Wenn der Mensch als autonomes Individuum nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, greift das Prinzip der Fürsorge. Schließen sich diese beiden Prinzipien aus oder gehen sie Hand in Hand in dieselbe Richtung? Oftmals entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Prinzip der Autonomie und dem Prinzip der Fürsorge und dieses wird auf Kosten derer entladen, die auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen sind und gleichzeitig das Recht darauf haben, dass ihre Autonomie respektiert wird.
Zu Beginn des Jahres 2023 tritt eine Reform mit bis zu diesem Zeitpunkt unvergleichbaren Ausmaß im deutschen Betreuungsrecht (BtG) in Kraft. Die Qualität des Betreuungsrechts, welches als Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige eingeführt wurde, wird seit seinem Inkrafttreten zum 01.01.1992 stetig in Frage gestellt und ist bereits an vielen Stellen weiterentwickelt worden. Mittelpunkt der aktuellen Reformansätze des aktuellen Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) bildet die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts im Gleichgewicht zu der Gewährleistung der Fürsorge für Personen mit Betreuungsbedarf und die Qualitätssteigerung des BtGs. Die Korrelation der Aspekte der Fürsorge und der Selbstbestimmung führt nicht selten zu der Herausforderung, beide Prinzipien sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Durchführung des Betreuungsrechts adäquat zu berücksichtigen. Schwerpunkt der in der Reform überarbeiteten Punkte soll sein, „größtmögliche Selbstbestimmung für betreute Menschen anstelle von Entmündigung und Bevormundung“ zu gewährleisten. Doch inwieweit schränkt das die Fürsorge als eines der ethischen Prinzipien der Betreuung ein?
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