Bachelorarbeit, 2023
44 Seiten, Note: 2,3
1 EINLEITUNG
2 ETHISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN PRINZIPIEN DER AUTONOMIE UND DER FÜRSORGE
2.1 FÜRSORGE ALS ETHISCHER HANDLUNGSRAHMEN
2.2 AUTONOMIE ALS ETHISCHE ORIENTIERUNGSHILFE
2.3 DIE BIOMEDIZINISCHE PRINZIPIENETHIK
2.3.1 DAS PRINZIP DES WOHLTUNS
2.3.2 DAS PRINZIP DER AUTONOMIE
2.4 DAS SPANNUNGSFELD VON FÜRSORGE UND AUTONOMIE
3 BERUFSETHISCHE ANSPRÜCHE UND PRINZIPIEN IM GESETZLICHEN BETREUUNGSRECHT
3.1 BERUFSETHISCHE ANSPRÜCHE IN DER BERUFSBETREUUNG
3.2 PRINZIPIEN DER RECHTLICHEN BETREUUNG
4 PERSONEN MIT BETREUUNGSBEDARF
4.1 EINWILLIGUNGSFÄHIGE PATIENT*INNEN
4.2 NICHT EINWILLIGUNGSFÄHIGE PATIENT*INNEN
5 DIE GESETZLICHE BETREUUNG BIS ZUR REFORM IM JANUAR 2023 IN DER KRITIK
5.1 VERWEISKETTEN ZUM VORMUNDSCHAFTSRECHT
5.2 DIE UMSETZUNG DER UN-BRK IM BETREUUNGSRECHT
5.3 DIE DOPPELKOMPETENZ BEI DER GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
5.4 DER SPRACHGEBRAUCH IM BETREUUNGSRECHT
5.5 ÄRZTLICHE ZWANGSMAßNAHMEN UND FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN
5.6 DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN BETREUER*IN UND BETREUTER PERSON
6 DIE SIGNIFIKANTEN REFORMPUNKTE DER BETREUUNGSRECHTSREFORM
6.1 DIE UNTERSTÜTZTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG UND DAS WUNSCHBEFOLGUNGSPRINZIP
6.2 DIE ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG
6.3 DIE STÄRKUNG DES ERFORDERLICHKEITSGRUNDSATZ
6.4 DER SCHUTZ DES WOHNRAUMS
6.5 DAS EHEGATTENVERTRETUNGSRECHT
6.6 DIE ÜBERARBEITUNG DER WORTWAHL
6.7 DIE TRENNUNG DES BETREUUNGSRECHTS VOM VORMUNDSCHAFTSRECHT
6.8 QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN DIE BERUFLICHE BETREUUNG
7 DIE ETHISCHE KOHÄRENZ VON KRITIKPUNKTEN UND REFORMINHALTEN
7.1 DER ETHISCHE EINFLUSS DER BETREUUNGSRECHTSREFORM AUF BETROFFENE PERSONENGRUPPEN UND DAS SPANNUNGSFELD VON FÜRSORGE UND AUTONOMIE
7.2 WEITERHIN ÜBERARBEITUNGSWÜRDIGE KRITIKPUNKTE
8 FAZIT
Die Arbeit untersucht die ethische Kontroverse um das Spannungsfeld von Fürsorge und Autonomie im deutschen Betreuungsrecht vor und nach der Reform zum Januar 2023 mit dem Ziel zu klären, inwiefern die Reform geeignet ist, die Autonomie der Betreuten zu fördern und gleichzeitig dem Fürsorgeprinzip als ethischem Handlungsrahmen gerecht zu werden.
2.4 Das Spannungsfeld von Fürsorge und Autonomie
„Heute gilt, dass Autonomie und mit ihr die Würde des Menschen durch Fürsorge für den anderen konstituiert wird.“64 Dieses Bild stellt ein Ideal dar, welches sich zwar allmählich aufgrund von Reformen und einem Umdenken in der sozialen Gesellschaft zu entwickeln scheint, in besonderen Situationen jedoch noch nicht den Konsens von Autonomie und Fürsorge zu Tage bringt, wie es laut dieser Aussage den Anschein macht. Häufig kommt es in der besonderen und herausfordernden Situation der Betreuung zu einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Autonomie. Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) definiert ein Spannungsfeld als „Bereich, der Anlass zur Entfaltung gegensätzlicher Meinungen, Kräfte, Auseinandersetzungen ist“65. Der Bereich der Betreuung bietet diesen Anlass für Auseinandersetzungen, da das Grundprinzip der Fürsorge, an welchem sich das Betreuungsrecht orientiert, dem Ziel der Förderung der Autonomie der betreuten Person im Weg stehen kann. Ebenso kann die Wahrung der Autonomie einer Person für die Gewährleistung der Fürsorge hinderlich sein.
Die gesetzliche Manifestierung der Betreuung im BtG und BGB besteht aus Paragraphen, die sich häufig einerseits der Autonomie und andererseits der Fürsorge der Person widmen, ohne willentlich das jeweils andere Prinzip zu exkludieren. Um die Fürsorge im Betreuungsrecht zu gewährleisten, wird eine Person vor nicht eigenverantwortlichen Entscheidungen bewahrt, indem ein vom Betreuungsgericht bestellter Stellvertreter oder eine alternative Betreuungsinstanz die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person anhand des – teilweise mutmaßlichen – Willens regelt, wenn diese die Angelegenheiten aus diversen Gründen nicht mehr selbst regeln kann.66 Hiermit wird die Person vor nicht eigenverantwortlichen Entscheidungen in einer herausfordernden Lebensphase und deren potenziell weitreichenden Konsequenzen bewahrt. Beim Erfüllen der Fürsorgepflicht stellt sich die Frage, inwieweit der Autonomie der Person hiermit Rechnung getragen wird. Beispielhaft dient ein Blick in das Betreuungsrecht vor der Reform in § 1906a a.F. BGB als Beweis für dieses Spannungsfeld, denn dieser Paragraph stellt einen an dem Prinzip der Fürsorge orientierten Aspekt im Betreuungsrecht dar.
1 EINLEITUNG: Hinführung zur ethischen Fragestellung und Erläuterung der Methodik unter Bezugnahme auf das Betreuungsrechtsänderungsgesetz.
2 ETHISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN PRINZIPIEN DER AUTONOMIE UND DER FÜRSORGE: Theoretische Grundlegung der Begriffe Fürsorge und Autonomie im Kontext der biomedizinischen Prinzipienethik.
3 BERUFSETHISCHE ANSPRÜCHE UND PRINZIPIEN IM GESETZLICHEN BETREUUNGSRECHT: Darstellung der berufsethischen Leitlinien für Betreuer und der zentralen Prinzipien der rechtlichen Betreuung.
4 PERSONEN MIT BETREUUNGSBEDARF: Differenzierung zwischen einwilligungsfähigen und nicht einwilligungsfähigen Personen sowie Definition der Voraussetzungen für Betreuerbestellungen.
5 DIE GESETZLICHE BETREUUNG BIS ZUR REFORM IM JANUAR 2023 IN DER KRITIK: Analyse der prä-reformellen Schwachstellen wie Verweisketten, Diskriminierung durch Sprachgebrauch und Unterbringungsfragen.
6 DIE SIGNIFIKANTEN REFORMPUNKTE DER BETREUUNGSRECHTSREFORM: Detaillierte Betrachtung der Neuerungen wie das Wunschbefolgungsprinzip, erweiterte Unterstützung und Qualitätsanforderungen an die Betreuung.
7 DIE ETHISCHE KOHÄRENZ VON KRITIKPUNKTEN UND REFORMINHALTEN: Zusammenführung von Kritik und Reformschritten zur ethischen Beurteilung des erreichten Fortschritts.
8 FAZIT: Beantwortung der zentralen Forschungsfrage und Ausblick auf die praktische Umsetzung der Reform.
Betreuungsrecht, Fürsorge, Autonomie, Selbstbestimmung, Wunschbefolgungsprinzip, Biomedizinische Prinzipienethik, BtÄndG, Betreuung, Patientenverfügung, Erforderlichkeitsgrundsatz, Menschenwürde, Paternalismus, Informierte Einwilligung, Berufsbetreuung, Unterstützung
Die Arbeit analysiert die ethische Kontroverse um das Spannungsfeld von Autonomie und Fürsorge im Kontext der Reform des deutschen Betreuungsrechts zum Januar 2023.
Die zentralen Felder sind die ethischen Prinzipien der Biomedizin, die berufsethischen Standards von Berufsbetreuern, die Kritikpunkte am alten Betreuungsrecht und deren Adressierung durch die Reformpunkte des BtÄndG.
Das Ziel ist es zu untersuchen, inwiefern die aktuelle Betreuungsrechtsreform geeignet ist, einerseits die Autonomie der Betreuten zu fördern und andererseits dem Prinzip der Fürsorge als ethischem Handlungsrahmen gerecht zu werden.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse. Sie wertet ethische Fachliteratur, Gesetzesvorgaben (BGB, BtG), Veröffentlichungen von Fachverbänden und Diskussionspapiere des Justizministeriums wissenschaftlich aus.
Der Hauptteil gliedert sich in die ethischen Grundlagen, die Analyse der rechtlichen Betreuungsprinzipien, die kritische Betrachtung des alten Rechts, die Erläuterung der Reformpunkte sowie die abschließende ethische Kohärenzprüfung von Kritik und Reform.
Die Kernbegriffe sind Betreuungsrecht, Fürsorge, Autonomie, Selbstbestimmung, Wunschbefolgungsprinzip sowie die biomedizinische Prinzipienethik.
Die Autorin erläutert, dass harter Paternalismus Interventionen gegen den Willen einer Person aufgrund einer Risikobewertung rechtfertigt, während weicher Paternalismus eingreift, um im Wesentlichen unfreiwilliges Verhalten (z. B. durch Sucht oder Krankheit) zu verhindern.
Eine kritische Beurteilung erfolgt insbesondere deshalb, weil die Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehenden Maßnahmen inhaltlich kaum verändert wurden und hier weiterhin ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Autonomie und Fürsorge besteht.
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