Diplomarbeit, 2003
158 Seiten, Note: 1
Einleitung
1. Die Geschichte der Sicherheitsmaßregeln
1.1 Die Entstehung der Polizeiaufsicht
1.2 Die Ausbreitung der Polizeiaufsicht
1.3 Der Norddeutsche Bund, die Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus
1.4 Von der Polizeiaufsicht zur Führungsaufsicht
2. Rechtliche Grundlagen der Führungsaufsicht
2.1 Einordnung der Maßregel Führungsaufsicht in das Strafgesetzbuch
2.2 Anordnungsformen
2.2.1 Führungsaufsicht kraft Richterspruches
2.2.2 Führungsaufsicht kraft Gesetzes
2.3 Anordnungsgründe
2.3.1 Führungsaufsicht nach Strafverbüßung
2.3.2 Führungsaufsicht in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßregeln
2.4 Weisungsauflagen und Weisungsverstöße
2.4.1 Die Weisungsauflagen
2.4.2 Die Sanktionsregelungen
2.5 Zeitlicher Rahmen
2.6 Die gesetzliche Tätigkeitsregelungen
2.6.1 Die Zuständigkeitsregelung
2.6.2 Die Überwachungsmöglichkeiten
3. Die Bewährungshilfe als Partner der Führungsaufsicht
3.1 Aufgaben und Ziele der Bewährungshilfe
3.2 Die Zusammenarbeit der Führungsaufsicht mit der Bewährungshilfe
3.2.1 Die Führungsaufsichtsstelle als Helfer der Bewährungshilfe
3.2.2 Die Bewährungshilfe als Informationsquelle
4. Inhaltliche Ausgestaltung der Führungsaufsicht
4.1 Die Arbeit der Führungsaufsichtsstelle
4.2 Kompetenzen der Führungsaufsichtsstelle
5. Probanden der Führungsaufsicht
5.1 Proband 1
5.1.1 Sozialisationsbiographie
5.1.2 Kriminelle Karriere
5.1.3 Für den Eintritt der Führungsaufsicht relevante Straftaten
5.1.4 Der Verlauf der Führungsaufsicht
5.2 Proband 2
5.2.1 Sozialisationsbiographie
5.2.2 Kriminelle Karriere
5.2.3 Für den Eintritt der Führungsaufsicht relevante Straftaten
5.2.4 Der Verlauf der Führungsaufsicht
5.3 Proband 3
5.3.1 Sozialisationsbiographie
5.3.2 Für den Eintritt der Führungsaufsicht relevante Straftat
5.3.3 Der Verlauf der Führungsaufsicht
5.4 Proband 4
5.4.1 Sozialisationsbiographie
5.4.2 Für den Eintritt der Führungsaufsicht relevante Straftaten
5.4.3 Der Verlauf der Führungsaufsicht
5.5 Proband 5
5.5.1 Sozialisationsbiographie
5.5.2 Kriminelle Karriere
5.5.3 Für den Eintritt der Führungsaufsicht relevante Straftaten
5.5.4 Führungsaufsichtsverlauf
5.6 Zusammenfassung
6. Probleme und Schwierigkeiten der Probanden
6.1 Vorstrafenbelastung
6.2 Soziale Situation
6.3 Einsicht oder Ablehnung
6.4 Die Rückfallquote
7. Die möglichen Aufgaben der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
7.1 Definitionen
7.1.1 Definition von Sozialarbeit/Sozialpädagogik
7.1.2 Das Berufsbild des Rechtspflegers
7.2 Regelungen
7.3 Möglichkeiten
7.3.1 Aspekte der Sozialen Arbeit für den Probanden
7.3.2 Aspekte der Sozialen Arbeit für andere Institutionen
7.3.3 Aspekte für die Sozialarbeiter der Führungsaufsichtsstelle
7.4 Einschränkungen
8. Kritische Betrachtung der Führungsaufsicht
8.1 Kritik an der Umsetzung der Maßregel
8.2 Kritik an der Führungsaufsicht als Maßregel
Resümee
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die Maßregel der Führungsaufsicht, insbesondere unter Berücksichtigung sozialpädagogischer und sozialarbeiterischer Aspekte. Das primäre Ziel ist es, diese Maßregel, die in Deutschland zur Rückfallprävention bei Straftätern eingesetzt wird, detailliert zu beschreiben und die Frage zu klären, inwieweit professionelle soziale Arbeit in diesen Prozess integriert werden kann oder ob der Überwachungsaspekt die hilfsorientierte Arbeit dominiert.
Die Ausbreitung der Polizeiaufsicht
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts begannen die ersten Reformen dieser Sicherheitsmaßregeln. Die bereits erwähnte Landesverweisung wurde immer ungeeigneter, denn man mutete anderen Staaten zu, fremde Verbrecher aufzunehmen. Dies brachte oftmals politische Verstimmungen hervor. Zusätzlich gingen andere Neben- und Nachstrafen oft mit körperlicher Bestrafung einher, etwa dem Abschneiden von Gliedmaßen und dergleichen; dies empfand man zunehmend als unangemessen. Überdies wurden viele der Sicherheitsmaßregeln eben ohne gesetzliche Grundlage angeordnet. „Dies war unvereinbar mit dem unter dem Einfluss der Aufklärung gewandelten Staatsverständnis und dem aus rechts- und verfassungsstaatlich geprägten Auffassungen entstandenen Gesetzlichkeitsprinzip.“
Mit der Wende in das 19. Jahrhundert breitete sich dann eine jeweils unterschiedliche Art von Polizeiaufsicht in den deutschen Ländern und teilweise in Europa aus. Diese sollte erstmalig die Lebensverhältnisse und Persönlichkeitsmerkmale von entlassenen Sträflingen berücksichtigen und vor allem in den jeweiligen Strafgesetzbüchern gesetzlich verankert werden. Zusätzlich entwickelte sich die Polizeiaufsicht hin zu einer Art ‚Aufsicht’ und weg von einer reinen ‚Strafe’.
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die kritische öffentliche Wahrnehmung des Umgangs der Justiz mit Straftätern und begründet das Interesse des Autors an der Führungsaufsicht als humaner, präventiver Maßnahme.
1. Die Geschichte der Sicherheitsmaßregeln: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung von der willkürlichen Polizeiaufsicht bis hin zur modernen Führungsaufsicht nach und arbeitet die Reformgedanken sowie den Einfluss totalitärer Systeme auf.
2. Rechtliche Grundlagen der Führungsaufsicht: Hier werden die gesetzlichen Eintrittsgründe, Anordnungsformen und die rechtliche Struktur der Führungsaufsicht sowie der Sanktionen bei Weisungsverstößen detailliert dargelegt.
3. Die Bewährungshilfe als Partner der Führungsaufsicht: Das Kapitel beschreibt das Zusammenwirken von Führungsaufsicht und Bewährungshilfe als duales System und analysiert die Rolle der Bewährungshilfe als Betreuungsinstanz.
4. Inhaltliche Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Es wird die praktische Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen erläutert, insbesondere der Prozess der Fallübernahme und Informationsbeschaffung.
5. Probanden der Führungsaufsicht: Anhand von fünf anonymisierten Fallbeispielen werden die Hintergründe, kriminellen Karrieren und der Führungsaufsichtsverlauf verschiedener Straftatgruppen praxisnah aufgezeigt.
6. Probleme und Schwierigkeiten der Probanden: Die zentralen Problemlagen der Klienten, wie Vorstrafenbelastung, soziale Situation und Rückfallgefährdung, werden systematisch analysiert.
7. Die möglichen Aufgaben der Sozialarbeit/Sozialpädagogik: Dieses Kapitel diskutiert die Relevanz und die spezifischen Aufgabenbereiche für Sozialarbeiter in der Führungsaufsicht und betont die Notwendigkeit fachlicher Betreuung.
8. Kritische Betrachtung der Führungsaufsicht: Abschließend werden die Mängel in der Umsetzung und die systemimmanente Kritik an der Führungsaufsicht reflektiert und in den gesellschaftspolitischen Kontext eingeordnet.
Führungsaufsicht, Strafrecht, Bewährungshilfe, Resozialisierung, Rückfallprävention, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Strafgesetzbuch, Sicherungsverwahrung, Strafvollzug, Täterbetreuung, Rechtsfolgen der Tat, Kriminologie, Vollverbüßer, negative Sozialprognose.
Die Diplomarbeit behandelt die Führungsaufsicht als eine Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der praktischen Umsetzung und der Einbindung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Zentral sind die historische Entwicklung der Sicherheitsmaßnahmen, die rechtliche Einordnung der Führungsaufsicht, die Kooperation mit der Bewährungshilfe sowie die Analyse von Fallbeispielen aus der täglichen Praxis.
Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen Überwachung und Betreuung innerhalb der Führungsaufsicht zu beleuchten und zu klären, welche Rolle soziale Arbeit bei der Resozialisierung der Probanden einnehmen kann.
Der Autor nutzt eine Kombination aus Literaturanalyse zur rechtshistorischen und aktuellen Basis sowie eine explorative Aktenanalyse von fünf realen Probandenfällen aus der Praxis des Landgerichts Hannover.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die Analyse der Zusammenarbeit zwischen Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshilfe sowie die detaillierte Vorstellung und Auswertung von fünf Praxisakten.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Führungsaufsicht, Resozialisierung, Bewährungshilfe, Rückfallprävention und Strafgesetzbuch charakterisiert.
Soziale Arbeit wird als essenzieller, jedoch oft ungenügend genutzter Bestandteil der Führungsaufsicht dargestellt, der über die rein administrative Verwaltung hinausgehen sollte, um echte resozialisierende Wirkung zu entfalten.
Der Autor äußert sich kritisch über die teilweise unzureichende Ausgestaltung der Weisungen und die hohe Fallzahlenbelastung, die das Potenzial der Führungsaufsicht als soziale Hilfsinstanz einschränkt.
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