Examensarbeit, 2001
77 Seiten, Note: 1,0
1. GEISTIGE BEHINDERUNG ALS KONSTITUTIVER BEGRIFF EINER HEILPÄDAGOGISCHEN FACHRICHTUNG
1.1 Die große Sprachverwirrung
1.2 Sorgenkind und/oder Mensch? – Aktuelle Diskussion in der Geistigbehindertenpädagogik
1.3 „Sprachprobleme der Pädagogik“ – Anstöße zur Fragestellung
1.4 Hypothese und Aufbau der Arbeit
2. WESEN, FUNKTION UND MACHT DER SPRACHE
3. ASPEKTE ZU WURZELN UND GEBRAUCH DES BEGRIFFS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG
3.1 Sprachwissenschaftliche Aspekte
3.1.1 Geist
3.1.2 Behinderung
3.1.3 Geistige Behinderung
3.2 Historische Aspekte
3.2.1 Vorläuferbegriffe
3.2.2 Etablierung des Begriffs der (geistigen) Behinderung
3.3 Interdisziplinäre Aspekte
3.3.1 Behinderung aus der Sicht der WHO
3.3.2 Behinderung als individuelle Kategorie
3.3.3 Behinderung als soziale Kategorie
3.3.4 Behinderung als rechtliche Kategorie
3.4 Auswertung
4. „GEISTIGBEHINDERTE GIBT ES NICHT!“ – AUF DER SUCHE NACH ALTERNATIVEN BEGRIFFEN
4.1 Anforderungen an einen möglichen Alternativbegriff
4.2 „Kognitives Anderssein“ oder „besonderer Förderbedarf“?
5. UMGANG MIT DEM DILEMMA – EINE TERMINOLOGIE DES VORBEHALTS
5.1 „Der Sprache Zucht auferlegen“ – Konsequenzen für den eigenen Sprachgebrauch
5.2 Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit untersucht kritisch den Begriff der „geistigen Behinderung“ im Kontext der Heilpädagogik, um dessen Tauglichkeit als wissenschaftlicher Leitbegriff angesichts seiner sprachlichen Mehrdeutigkeit und stigmatisierenden Wirkung zu hinterfragen. Ziel ist es, den „Konstruktionscharakter“ dieses Begriffs offenzulegen und eine verantwortungsbewusste Terminologie zu entwickeln, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
3.1.2 Behinderung
LINDMEIER (1993) legt eine umfangreiche Etymologie des Behinderungsbegriffes und der zugehörigen Wortfamilie vor, was er „im Gegensatz zu der in der Heilpäda-gogik üblichen Auffassung“ (104), für eine lohnenswerte, aber weitgehend unbeachtete Aufgabe hält. Wesentlich erscheint mir seine Erkenntnis, dass die Begriffe ›Förderung/Forderung‹ den semantischen Gegensatz zu ›Behinderung‹ bilden. (Im Hinblick auf ›Behinderung‹ als soziale Kategorie und den Begriff des ›Förderbedarfs‹ wird darauf zurückzukommen sein.)
In Übereinstimmung mit KLUGE (1999) führt er als Ursprung der Wortfamilien ›Behinderung‹/›Förderung‹ das mittelhochdeutsche Wortpaar ›vordern – hindern‹ an, das wiederum auf die Präpositionen ›vorder – hinter‹ zurückgeht. Zunächst handelt es sich bei den beiden Präpositionen um Mittel zur räumlichen Bestimmung eines Gegenstandes wie sie von dem heute gebrauchten Paar ›vor – hinter‹ bekannt ist. „Worte wie ›Hindernis‹, ›Behinderung‹ bezeichnen Situationen in der (physischen) Gegenstandswelt, in denen bestimmte Bewegungen oder Prozesse aufgehalten und in ihrem üblichen oder vorhergesehenen Verlauf gehemmt werden.“ (KOBI, 1988a, 61). Diese Bedeutungsebene ist vor allem in Hinblick auf Mobilität geläufig, z.B wenn im Verkehrsfunk von „Staus und Behinderungen ab fünf Kilometern“ die Rede ist. Es könnte hier aber ebensogut von Hindernissen die Rede sein.
1. GEISTIGE BEHINDERUNG ALS KONSTITUTIVER BEGRIFF EINER HEILPÄDAGOGISCHEN FACHRICHTUNG: Die Einleitung beleuchtet die sprachliche Unsicherheit in der Heilpädagogik und führt in die Thematik der babylonischen Sprachverwirrung ein.
2. WESEN, FUNKTION UND MACHT DER SPRACHE: Dieses Kapitel erläutert linguistische Grundlagen und verdeutlicht die Ambivalenz sowie die Macht der Sprache als Instrument der Konstruktion von Wirklichkeit.
3. ASPEKTE ZU WURZELN UND GEBRAUCH DES BEGRIFFS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG: Es erfolgt eine tiefgehende etymologische und interdisziplinäre Analyse der Einzelbegriffe „Geist“ und „Behinderung“ sowie deren historischer Etablierung.
4. „GEISTIGBEHINDERTE GIBT ES NICHT!“ – AUF DER SUCHE NACH ALTERNATIVEN BEGRIFFEN: Hier werden verschiedene Alternativvorschläge auf ihre Tauglichkeit geprüft und kritisch bewertet.
5. UMGANG MIT DEM DILEMMA – EINE TERMINOLOGIE DES VORBEHALTS: Der Autor schlägt eine verantwortungsvolle, situative Sprachregelung vor, um trotz der Mängel der Terminologie handlungsfähig zu bleiben.
Geistige Behinderung, Heilpädagogik, Sprachverwirrung, Sprachanalyse, Etymologie, Interdisziplinarität, Stigmatisierung, Menschenbild, Sonderpädagogischer Förderbedarf, People-first-Sprache, Terminology des Vorbehalts, Konstruktivismus, Ontologisierung, Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma.
Die Arbeit untersucht die Problematik des Begriffs der „geistigen Behinderung“ innerhalb der Heilpädagogik und analysiert, wie Sprache unsere Wahrnehmung und Behandlung behinderter Menschen beeinflusst.
Zentral sind die Funktionen von Sprache, die historische Herkunft von Behinderungsbegriffen, die rechtliche und medizinische Dimension des Begriffs sowie die Suche nach nicht-diskriminierender Sprache.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der Begriff der „geistigen Behinderung“ wissenschaftlich unbrauchbar, aber sozial und rechtlich notwendig ist, und daraus eine verantwortbare Sprachpraxis abzuleiten.
Der Autor nutzt eine sprachwissenschaftliche und historische Analyse sowie eine Auseinandersetzung mit konstruktivistischen Theorien, um die Begrifflichkeiten und deren Wirkung auf die Praxis zu hinterfragen.
Der Hauptteil befasst sich mit der Etymologie, der historischen Entwicklung des Begriffs, der interdisziplinären Sichtweise (WHO, Recht) und der kritischen Prüfung verschiedener Alternativbegriffe.
Wichtige Schlüsselwörter sind Geistige Behinderung, Heilpädagogik, Stigmatisierung, Sprachkritik, Etikettierung und Menschenbild.
Weil der Begriff linguistisch unscharf ist, den Menschen auf sein Defizit reduziert (Ontologisierung) und komplexe soziale Interaktionen in eine einseitige, statische Kategorie zwängt.
Sie bedeutet, den Begriff „geistige Behinderung“ nicht unreflektiert zu verwenden, sondern ihn durch Zusätze wie „so genannt“ zu kommentieren, um den Zuschreibungsprozess und den Konstruktionscharakter des Begriffs stets bewusst zu machen.
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