Masterarbeit, 2023
81 Seiten
A. Einleitung
I. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
II. Aufbau der Masterarbeit
B. Grundlagen
I. Rechtshistorische Entwicklung des Geschäftsgeheimnisses
II. Regelungen der ZPO und Geheimnisschutz
1. Zivilprozessuale Regelungen in Bezug auf den Geheimnisschutz
a) Zivilprozessuale Grundsätze
aa) Recht auf ein faires Verfahren, Art. 6 EMRK
bb) Rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 47 Abs. 2 GRC
cc) Grundsatz der Öffentlichkeit § 169 GVG
b) Materiellrechtliche und prozessuale Anforderungen
aa) Gebot der Bestimmtheit und der Konkretisierung
bb) Beibringungsgrundsatz
cc) Substantiierungslast
dd) Mitwirkungspflichten des Beklagten
ee) Vorlage- und Besichtigungsanspruch
2. Stellung des GeschGehG im Rechtssystem
a) Verhältnis zum Grundgesetz
b) Verhältnis zur ZPO und dem GVG
III. Begriffsbestimmung im Geheimnisschutz
1. Know-how
2. Vom Betriebs- und Geschäftsgeheimnis …
3. … zum Geschäftsgeheimnis i.S.d. GeschGehG
IV. Geheimnisschutz im Patentrechtsstreit
1. Geheimnisschutz im patentrechtlichen Zivilverfahren
a) Patentstreitigkeit
b) Parteien
2. Eröffnung des Geheimnisschutzes
a) Eröffnung des Geheimnisschutzes durch „Türöffnungsanträge“
b) Im Patentrechtsstreit nach § 145a PatG
C. Auswirkungen des Geheimnisschutzes auf den Zivilprozess im Patentrecht
I. Zugangsbeschränkungen
II. Problemstellungen
1. Zuverlässige natürliche Person
a) Anforderungen
b) Sachkunde
c) Prozessvertreter und Syndikusrechtsanwälte
d) Weitere Kriterien der Zuverlässigkeit
2. Zivilprozessuale Gestaltungsmöglichkeiten des Geheimnisschutzes
a) Ausschluss der Öffentlichkeit
b) Black-Box-Verfahren
c) In-camera-Verfahren
d) Düsseldorfer Verfahren
e) Ende des Düsseldorfer Verfahrens?
f) Confidentiality Club
g) Zusammenfassung
III. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das GeschGehG
1. Ordnungsgelder/Ordnungshaft
2. Zivilrechtliche Sanktionsmittel
3. Strafrechtliche Sanktionsmittel
D. Zusammenfassung
I. Auswertung der Forschungsergebnisse
II. Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht den zivilprozessualen Geheimnisschutz durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), insbesondere im Kontext von Patentstreitigkeiten, um das bestehende Dilemma zwischen Beweisführung und dem Schutz betrieblicher Geheimnisse aufzulösen und eine Forschungslücke im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit ZPO und GVG zu schließen.
I. Rechtshistorische Entwicklung des Geschäftsgeheimnisses
Bereits seit über 100 Jahren beschäftigen sich Juristen mit der Frage, wie man die unrechtmäßige Kenntnisnahme, Verwertung und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen durch Dritte wirksam verhindern kann. Es ist daher sinnvoll, einen kurzen Rückblick auf die Geschichte des Geschäftsgeheimnisses zu geben, um ein Grundverständnis für das Thema zu entwickeln.
Mit der aufkommenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert gewann auch der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Strafnormen zum Schutz dieser Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wurden erstmals 1896 in den §§ 9 und 10 UWG 1896 verankert. Auffällig ist, dass bereits 1896 die Terminologie des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses verwendet wurde, von der bis zur Einführung des GeschGehG nicht abgewichen wurde.
In der Fassung des UWG von 1909 finden sich die nahezu wortgleichen Strafnormen nunmehr in den §§ 17, 19-22 UWG 1909. Ergänzt wurden sie um den Tatbestand der sog. Vorlagenfreibeuterei in § 18 UWG 1909. Diese Norm stellt die unrechtmäßige Verwendung von Vorlagen und Vorschriften technischer Art unter Strafe. Dies ist eine unmittelbare Folge der Entwicklung in der Stickerei- und Spitzenindustrie, wo immer wieder überlassene Schablonen zweckentfremdet wurden.
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik des Abwägens zwischen Beweisführung und Geheimnisschutz ein und definiert den Aufbau sowie die Zielsetzung der Forschungsarbeit.
B. Grundlagen: Hier erfolgt eine historische Einordnung des Geschäftsgeheimnisses sowie eine detaillierte Analyse der zivilprozessualen Grundsätze und des Begriffsverständnisses innerhalb des GeschGehG.
C. Auswirkungen des Geheimnisschutzes auf den Zivilprozess im Patentrecht: Dieses Kapitel analysiert konkrete Instrumente der Zugangsbeschränkung und Verfahrensgestaltung, wie das Düsseldorfer Verfahren, und bewertet deren Wirksamkeit und Zulässigkeit im Kontext des Patentrechts.
D. Zusammenfassung: Der abschließende Teil wertet die Forschungsergebnisse aus und gibt einen Ausblick auf die notwendige Weiterentwicklung des Geheimnisschutzes.
Geschäftsgeheimnis, GeschGehG, Geheimnisschutz, Patentrechtsstreit, Zivilprozess, Know-how, Düsseldorfer Verfahren, Confidentiality Club, Beweisführung, Verfahrensgrundsätze, Vertraulichkeit, Ordnungsgeld, Patentverletzung, Prozessrecht, Informationspflicht.
Die Arbeit verfolgt das Ziel, den Schutz von Patentansprüchen unter Anwendung des Geschäftsgeheimnisgesetzes im zivilrechtlichen Parteienstreit zu untersuchen und zu analysieren, wie das Spannungsfeld zwischen Beweisführung und Geheimhaltung gelöst werden kann.
Zentral sind die zivilprozessualen Grundsätze, der Geheimnisschutz im Patentrecht, die Wirksamkeit von Zugangsbeschränkungen und die Analyse der straf- sowie zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bei Geheimnisverrat.
Die Arbeit verankert das Geschäftsgeheimnis als vermögenswertes Gut, das sowohl unter die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG als auch unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG fällt.
Es erfolgt eine kritische Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen durch das GeschGehG und deren systematischer Einordnung in das prozessuale Regelwerk.
Der Hauptteil widmet sich den Auswirkungen des Geheimnisschutzes auf den Zivilprozess, beleuchtet spezifisch das Düsseldorfer Verfahren und den Confidentiality Club und bewertet deren Anwendbarkeit und Vereinbarkeit mit dem geltenden Zivilprozessrecht.
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Geschäftsgeheimnis, Patentstreitsache, prozessualer Geheimnisschutz und Verfahrensgrundsätze definieren.
Diese Unterscheidung ist für die Frage des "Türöffnungsantrags" entscheidend, da sie bestimmt, ob ein Sachverhalt als "streitgegenständlich" gilt und somit unter den Schutzbereich des GeschGehG fällt.
Kritisiert wird insbesondere, dass es als "Alles-oder-Nichts"-Lösung funktioniere, kaum Zwischenstufen biete und primär auf den Schutz des Patentinhabers abziele, ohne den Beklagten in vergleichbarer Weise zu entlasten.
Der Autor argumentiert, dass die vorgesehenen Ordnungsgelder im Vergleich zu den wirtschaftlichen Interessen bei Schlüsselinformationen oft zu moderat sind und eine Anpassung an das Sanktionsniveau des § 890 Abs. 1 ZPO logisch konsequent wäre.
Das Black-Box-Verfahren ist eine äußerst restriktive Form des Geheimnisschutzes, die vom Autor aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz der ZPO für Patentstreitigkeiten als nicht in Betracht kommend eingestuft wird.
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