Wissenschaftliche Studie, 2010
44 Seiten, Note: ""
Einführung
I. Historischer Überblick über den Kanun bei den Albanern
II. Der Begriff des Kanun
III. Die bei den Albanern angewandten Kanune
III.1. Der Kanun des Lekë Dukagjini
III.2. Der Kanun des Skandërbeg
III.3. Der Kanun der Labëria
III.4. Der Kanun des Großen Berglandes
III.5. Kurze Zusammenfassung
IV. Positive und Negative Besonderheiten bei den Kanunen
IV.1. Positive Besonderheiten
IV.1.1. Das Ehrenwort (alb. Besa)
IV.1.1.1 Der Eid (alb. Beja, Betimi)
IV.1.2 Die Gastfreundschaft (alb. Mikëpritja)
IV.1.3 Der Schutz (alb. Ndorja)
IV.1.4 Die Ehre (alb. Nderi)
IV.1.5 Mannhaftigkeit (alb. Burrëria)
IV.2 Negativauswirkende Merkmale
IV.2.1 Rache und Blutrache
IV.2.1.1 Die erlaubte Tötung und Blutracheausübung
IV.2.1.1.1 Nicht mit Strafe bedrohte Tötungen
IV.2.1.1.2 Strafbare Tötungen
IV.2.2 Die Ungleichheit
IV.2.2.1 Ausschluss der Kirche von der Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft (Gegend, Fahne)
IV.2.2.2 Die Stellung der Frau außerhalb des Kanun
V. Die Art und Form der Gesetzerlassung nach dem Gewohnheitsrecht
VI. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle, Herkunft und Bedeutung des albanischen Gewohnheitsrechts, bekannt als Kanun, als historisches und juristisches Regelungswerk, das über Jahrhunderte hinweg das gesellschaftliche Zusammenleben der Albaner prägte.
IV.1.2 Die Gastfreundschaft (alb. Mikëpritja)
Die Institution der Gastfreundschaftwar in jedem Kanun besonders ausgeprägt.Der Kanun des Lekë Dukagjini widmete stolze 64 Paragraphen der Gastfreundschaft und dem Verhalten Freunden gegenüber.
Als Freund galt ein Bekannter oder Unbekannter, ein Geladener oder nicht Geladener, Fernstehender oder Verwandter, Einheimischer oder fremder Mensch ohne Unterschied von Alters und Geschlecht, sobald er sich an dein Haus wandte, um Unterkunft oder Schutz zu finden,oder auch nur um die Sehnsucht mit Verwandten zu stillen, oder um verschiedene Abkommen zu schließen.
Das Konzept der Gastfreundschaft finden wir bestens wiedergegeben in dieser Aussage des Kanun: “Das Haus des Albaners gehört Gott und dem Freund”. (Paragraph 602 des Kanun des Lek Dukagji festgelegt, “Shpija e shqyptarit asht e Zotit dhe e mikut”).Wohlgemerkt im Kanun ist der Gast im Haus Gott gleichgestellt. Weiter führt Paragraph 603 an „Miku nuk mund te hyje ne shtepi, pa bere za ne oborr“, (dt. Übersetzung „der Gast kann das Haus nicht betreten, ohne ihm Hof sich durch einen Laut anzumelden“). Gemäß Paragraph 604 war es die Aufgabe des Gastgebers: „Si te baje za miku, i zoti i shpise i pergjigjet e i del perpara“, (wenn der Gast laut gibt, wird ihm der Herr des Hauses oder sonst ein Hausbewohner antworten und entgegenkommen). Gemäß Paragraph 605 „falet me mik, armen i a merr, e i prin ne shpi“, (man begrüßt sich mit dem Freund, nimmt ihm die Waffe ab und führt ihn ins Haus).
Einführung: Der Autor erläutert die Bedeutung des Gewohnheitsrechts (Kanun) für die albanische Gesellschaft und dessen Ursprung in mündlichen Überlieferungen von der Illyrer-Zeit bis zur Moderne.
I. Historischer Überblick über den Kanun bei den Albanern: Dieses Kapitel verortet die Wurzeln des albanischen Gewohnheitsrechts im Altertum und zeigt dessen Entwicklung sowie Bewahrung über Generationen hinweg auf.
II. Der Begriff des Kanun: Hier wird die etymologische Herkunft des Begriffs Kanun und dessen Entwicklung über verschiedene Kulturen und Sprachen bis hin zu seiner Funktion als juristisches Regelungssystem analysiert.
III. Die bei den Albanern angewandten Kanune: Eine detaillierte Vorstellung regionaler Kanune wie dem Kanun des Lekë Dukagjini oder dem Kanun der Labëria, die jeweils unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche und Regionen abdeckten.
IV. Positive und Negative Besonderheiten bei den Kanunen: Dieses Kapitel analysiert die vier Grundpfeiler des Kanun (Ehrenwort, Gastfreundschaft, Ehre, Mannhaftigkeit) sowie problematische Institutionen wie Blutrache und soziale Ungleichheit.
V. Die Art und Form der Gesetzerlassung nach dem Gewohnheitsrecht: Die Erläuterung des Prozesses, durch den Ältestenräte und Versammlungen bestehende Normen auslegten, anpassten oder neue Gesetze unter Eidleistung erließen.
VI. Fazit: Die abschließende Einordnung des Kanun als historisch wertvolles Regelungswerk, das trotz kritischer Aspekte wie der Blutrache wesentlich zur Erhaltung der albanischen Identität und Kultur beitrug.
Kanun, albanisches Gewohnheitsrecht, Besa, Ehrenwort, Blutrache, Gastfreundschaft, Ehre, Lekë Dukagjini, Stammesgesellschaft, Rechtsgeschichte, Albanien, soziale Ordnung, Ältestenrat, Patriarchat, Tradition.
Die Arbeit befasst sich mit dem ungeschriebenen Gewohnheitsrecht der Albaner, bekannt als Kanun, und dessen Rolle bei der Regelung des sozialen Zusammenlebens und der Identitätsbewahrung über Jahrhunderte hinweg.
Zentrale Themen sind die historischen Ursprünge der verschiedenen regionalen Kanune, die ethischen Prinzipien der albanischen Stammeskultur sowie die kritische Aufarbeitung von Blutrache und gesellschaftlicher Ungleichheit.
Ziel ist es, den Stellenwert und die Funktionsweise des Kanun als juristisches System zu analysieren und ein Verständnis dafür zu schaffen, warum dieses Regelwerk trotz widriger Umstände über so lange Zeit Bestand hatte.
Der Autor nutzt eine rechtsvergleichende und historisch-analytische Methode, indem er Quellen aus der Literatur, ethnologische Studien und Originalparagraphen der Kanune auswertet.
Der Hauptteil widmet sich intensiv der Systematik der Kanune, den ethischen Säulen (Besa, Ehre, Gastfreundschaft, Mannhaftigkeit) sowie einer differenzierten Betrachtung der Blutfehde und der Frauenrolle innerhalb dieses Patriarchats.
Wichtige Begriffe sind Kanun, Besa, Blutrache, Ehre, Gastfreundschaft, soziale Identität und die historisch-juristische Entwicklung des albanischen Rechts.
Besa wird als heiliges Institut des Gewohnheitsrechts beschrieben, das für die Albaner den wertvollsten Schatz darstellt und eine absolute Verpflichtung zur Einhaltung gegebener Versprechen oder geschlossener Friedensabkommen beinhaltet.
Der Autor beschreibt die Stellung der Frau im klassischen Kanun als stark untergeordnet und rechtlich eingeschränkt, weist jedoch darauf hin, dass sie in manchen Bereichen, etwa als Vermittlerin bei Konflikten, eine wichtige soziale Rolle einnehmen konnte.
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