Diplomarbeit, 2008
115 Seiten, Note: 1,3
A Private Equity-Fonds in Deutschland
I Einleitung
II Betriebswirtschaftliche Grundlagen
1 Definition Private Equity
1.1 Kapitalnachfrage
1.2 Kapitalangebot
2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
2.1. GmbH & Co. KG
2.2. GmbH
B Steuerliche Analyse des Grundmodells
I Besteuerung von Personengesellschaften
II Der Einkunftsbegriff in § 2 EStG
1 Dualismus der Einkunftsarten
2 Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
2.1 Gewerbebetriebsbegriff
2.2 Begriff der privaten Vermögensverwaltung
2.3 Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
2.3.1 Merkmale der Gewerblichkeit des § 15 Abs. 2 EStG
2.3.2 Infektions- und Abfärberegelung
2.3.3 Gewerbliche Prägung
2.3.4 Fruchtziehungsformel des BFH
2.3.5 Kriterien des BMF-Schreibens vom 16.12.2003
2.4 Zwischenfazit
C Besteuerung von Private Equity-Fonds
I Besteuerung der Initiatoren: Carried Interest
II Umsatzsteuerliche Aspekte der Management-GmbH
1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
2 BFH-Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung
III Steuerliche Behandlung der Investoren
1 Besteuerung der Investoren der vermögensverwaltendenden Fonds-KG
1.1 Privatinvestoren
1.1.1 Private Veräußerungsgeschäfte i. S. v. § 23 EStG
1.1.2 Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen i. S. v. § 17 EStG
1.2 Institutionelle Investoren
1.3 Ausländische Investoren
2 Besteuerung der Investoren der gewerblichen Fonds-KG
2.1 Einkommen- und körperschaftsteuerliche Folgen der Gewerblichkeit
2.1.1 Privatinvestoren
2.1.2 Institutionelle Investoren
2.1.3 Ausländische Investoren
2.2 Gewerbesteuerliche Folgen
2.2.1 Gesellschaftsebene
2.2.2 Gesellschafterebene:
3 Besteuerung der Investoren der Fonds-GmbH
3.1 Besteuerung der Gesellschaft
3.2 Privatinvestoren
3.3 Institutionelle Investoren
3.4 Ausländische Investoren
D Vergleich der Investitionsvehikel
I Prämissensetzung
II Vergleichsanalyse
1 Die Besteuerung der Gesellschafter der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1.1 Besteuerung auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
1.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
1.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
1.5 Institutionelle Investoren
1.3 Ausländische institutionelle Investoren
1.6 Initiatoren
2 Die Besteuerung der gewerblichen Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter
2.1 Besteuerung der gewerblichen Personengesellschaft
2.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
2.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
2.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
2.5 Institutionelle Investoren
2.6 Ausländische institutionelle Investoren
2.7 Initiatoren
3 Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter
3.1 Besteuerung der Fonds-GmbH
3.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
3.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
3.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
3.5 Institutionelle Investoren
3.6 Ausländische institutionelle Investoren
3.7 Initiatoren
4 Zwischenfazit
4.1 Gewinnsituation
4.1.1 Veranlagungszeitraum 2007
4.1.2 Veranlagungzeitraum 2009
4.2 Verlustsituation
5 Grenzen des Rechtsformvergleichs
III Gestaltung eines Entscheidungsmodells
Fazit
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Strukturierung von Private Equity-Fonds in Deutschland vor dem Hintergrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Ziel ist es, die steuerlich vorteilhafte Rechtsform für Investoren und Initiatoren zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
2.3.5 Kriterien des BMF-Schreibens vom 16.12.2003
Entgegen der h. M. könnte die Tätigkeit der Fonds-KG nach Auffassung der Finanzverwaltung als gewerblich anzusehen sein. Mit Schreiben vom 16.12.2003 hat das BMF seine Ansicht zu Fragen der einkommensteuerlichen Behandlung von Venture Capital und Private Equity-Fonds und Kriterien der Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb veröffentlicht. Die einzelnen Kriterien des BMF-Schreibens beziehen sich auf die Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Wertpapierhandel und den Handel mit GmbH-Anteilen. Diese Kriterien sollen die allgemeine Abgrenzung der ständigen Rechtsprechung des BFH von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung konkretisieren und für die Finanzverwaltung vereinheitlichen.
Nach der Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Wertpapierhandel wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen, wenn sich der Steuerpflichtige „wie ein Wertpapierhändler“ verhält. Dieses „händlertypische“ Verhalten ist Bestandteil des produzententypischen Verhaltens. Die Rechtsprechung des BFH zum Handel mit GmbH-Anteilen stellt auf das „produzententypische“ Verhalten ab, um die Gewerblichkeit einer Tätigkeit zu begründen. Die Kriterien zur Erfüllung des jeweiligen Bildes eines Händler bzw. Produzenten bestimmen die Trennlinie zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung nach ständiger Rechtssprechung des BFH.
Zur Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit empfiehlt das BMF im Einzelnen folgende Negativ-Kriterien:
- Kein Einsatz von Bankkrediten mit Ausnahme staatlicher Förderung,
- Keine umfangreiche eigene Organisation,
- Keine Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen,
- Kein Anbieten gegenüber breiter Öffentlichkeit,
- Keine kurzfristige Beteiligung,
- Keine Reinvestition von Veräußerungserlösen,
- Kein unternehmerisches Tätigwerden in Portfoliounternehmen,
- Keine gewerbliche Prägung bzw. gewerbliche Infektion.
Es liegen die Voraussetzungen für eine vermögensverwaltende Tätigkeit des Fonds vor, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Jedoch müssen diese Negativ-Kriterien nicht zwingend kumulativ erfüllt sein. Es ist auf das Gesamtbild der unternehmerischen Tätigkeit des Private Equity-Fonds durch eine Würdigung der Umstände im Zusammenhang abzustellen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass eine Tätigkeit als gewerblich qualifiziert werden kann, trotz vollständiger Erfüllung der genannten Kriterien. Die einzelnen Kriterien sind nachfolgend erläutert.
A Private Equity-Fonds in Deutschland: Einleitung und betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Strukturierung eines Private Equity-Fonds, einschließlich der Rollen der Initiatoren und Investoren.
B Steuerliche Analyse des Grundmodells: Detaillierte steuerliche Untersuchung des Fonds-Grundmodells, mit Fokus auf die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit gemäß Finanzverwaltung.
C Besteuerung von Private Equity-Fonds: Analyse der steuerlichen Behandlung von Initiatoren, der Management-GmbH und verschiedenen Investorengruppen bei verschiedenen Fonds-Rechtsformen.
D Vergleich der Investitionsvehikel: Ein Vergleich der steuerlichen Belastung verschiedener Rechtsformalternativen anhand eines statischen Modells unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008.
Private Equity, Besteuerung, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Unternehmensteuerreform, Vermögensverwaltung, Gewerbebetrieb, Carried Interest, Investoren, Abgeltungsteuer, Mitunternehmerschaft, Rechtsformvergleich, steuerliche Transparenz, Einkommensteuer, Gewerbesteuer.
Die Diplomarbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Strukturierung von Private Equity-Fonds in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, insbesondere nach der Unternehmensteuerreform 2008.
Die Arbeit behandelt die steuerliche Einordnung von Private Equity-Fonds als vermögensverwaltend oder gewerblich, die Besteuerung von Carried Interest für Initiatoren sowie die steuerliche Belastung verschiedener Investorengruppen.
Das Hauptziel ist die Identifikation der steuerlich optimalen Rechtsform für Private Equity-Fonds, um Handlungsempfehlungen für die Strukturierung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Die Arbeit nutzt eine kasuistische Veranlagungssimulation anhand eines einperiodischen Modells, um die effektive Steuerbelastung verschiedener Rechtsformen und Investorengruppen zu vergleichen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine betriebswirtschaftliche Grundlagenbeschreibung, eine steuerliche Analyse des Grundmodells, die Diskussion der Besteuerung der verschiedenen Interessengruppen und einen anschließenden Rechtsformvergleich in der Gewinn- und Verlustsituation.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Private Equity, steuerliche Transparenz, Abgrenzung Gewerbebetrieb vs. Vermögensverwaltung, Rechtsformvergleich sowie die steuerliche Belastung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Die Qualifizierung als gewerblich führt zu einer steuerlichen Belastung der Fondsgesellschaft (Gewerbesteuer) und hat erhebliche Folgen für die steuerliche Behandlung der Investoren und die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer.
Die Reform verändert die steuerliche Belastung nachhaltig, etwa durch die Einführung der Abgeltungsteuer für Privatinvestoren und die geänderten Anrechnungsfaktoren für die Gewerbesteuer, was die Vorteilhaftigkeit der Rechtsformen verschiebt.
Die Arbeit zeigt, dass die vermögensverwaltende Fonds-KG für Initiatoren hinsichtlich der effektiven Steuerbelastung oft am günstigsten ist, da dort eine spezifische steuerliche Behandlung des Carried Interest möglich ist.
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