Masterarbeit, 2009
112 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
§ 1 EINLEITUNG
§ 2 DIE FINANZKRISE 2008/2009
A. Chronik einer Krise
I. Die US-Immobilienkrise
II. Die globale Banken- und Finanzkrise
B. Ursachen der Krise
C. Auswirkungen der Finanzkrise
D. Zwischenergebnis
§ 3 WEGFALL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE IN DER KRISE?
A. Vorbemerkung
B. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage
I. Historische Entwicklung des § 313 BGB
II. Anwendbarkeit
III. Anwendungsbereich
1. Äquivalenzstörungen
2. Leistungserschwernisse
3. Zweckstörungen
IV. Einschränkungen
1. Vorhersehbarkeit
2. Risikoverteilung
V. Rechtsfolgen
C. Einige Beispiele zur Notwendigkeit einer Vertragsanpassung
I. Die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank
II. Die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank
III. Die Übernahme von Continental durch die Schaeffler Gruppe
IV. Zwischenergebnis
D. Relevante Rechtsprechung
I. Der Erste Weltkrieg und die Weltwirtschaftskrise nach 1918
II. Die Ölkrise 1973
III. Die Dotcom-Blase 2000
IV. Die Stahlkrise 2004
E. Stellungnahme
I. Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund der Finanzkrise?
II. Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Übernahmetransaktionen?
F. Zwischenergebnis
§ 4 DAS GEBOT SORGFÄLTIGER VERTRAGSGESTALTUNG
A. Vorbemerkung
B. Grundlagen einer Haftung externer (anwaltlicher) Berater
C. Anzuwendender Sorgfaltsmaßstab bei der Vertragsgestaltung
I. Vertragsvorbereitung
II. Vertragsinhalt
1. Automatische Anpassung der Leistungspflichten
2. Einseitige Anpassung der Leistungsbestimmung
3. Bilaterale Anpassung durch Neuverhandlung
4. Einige Beispiele
a) Preisanpassungsklauseln
b) Wirtschaftlichkeitsklauseln
c) force majeure-Klauseln
d) cross default-Klauseln
D. Zwischenergebnis
§ 5 ERGEBNIS
Die Arbeit untersucht die rechtliche Anwendbarkeit des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) auf Unternehmensübernahmen während der globalen Finanzkrise 2008/2009. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsanpassung gegenüber dem Grundsatz der Vertragstreue (pacta sunt servanda) durchsetzbar ist und welche Sorgfaltspflichten für externe Berater bei der Vertragsgestaltung bestehen.
I. Die US-Immobilienkrise
Will man sich auf die Suche nach den Anfängen der derzeit zu erlebenden globalen Banken- und Finanzkrise machen, so muss man damit zunächst auf den US-Immobilienmärkten beginnen. Denn ihren Ursprung hat die heutige Krise von weltweitem Ausmaß recht regional im Frühsommer 2007 als Immobilienkrise in den USA (sog. subprime crisis). Doch der Reihe nach: In den Jahren 2000-2007 waren die Leitzinsen der US-Notenbank FED äußerst gering. Entsprechend setzten amerikanische Banken einen ähnlich niedrigen Zinssatz für Kredite fest. Bildlich ausgedrückt: Geld war billig! Aus diesem Grund erfüllten sich zahlreiche Amerikaner mit geringer Bonität, das einkommensschwache sog. subprime Segment, seit Beginn des Jahrtausends ihren Traum vom eigenen Heim.
In großem Umfang kauften sie Immobilien und finanzierten diese mit zinsgünstigen, aber auch zinsflexiblen Darlehen. Üblicherweise geschah ein solches sogar gänzlich ohne Eigenkapital! Die betroffenen Immobilien selbst wurden schlicht als Sicherheiten für die ausgezahlten Kredite herangezogen – für die Banken ein sicheres wie profitables Geschäft. Konnten die Kunden die Raten für ihren Kredit bedienen, erhielten sie ihre vertragsgemäße „Entlohnung“ in Form von Zinszahlungen und Gebühren, konnten die Kunden ihre Kredite hingegen nicht zurückzahlen, erlangten die Banken im Rahmen der Zwangsversteigerung der besicherten und meist im Wert gestiegenen Eigenheime ihr Geld zurück.
§ 1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der Vertragsanpassung in Krisenzeiten und Definition der Forschungsfrage unter Berücksichtigung des Prinzips der Vertragstreue.
§ 2 DIE FINANZKRISE 2008/2009: Detaillierte Darstellung der Entstehung der globalen Finanzkrise, beginnend bei der US-Immobilienkrise bis hin zu den internationalen Auswirkungen und dem Zusammenbruch des Interbankenverkehrs.
§ 3 WEGFALL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE IN DER KRISE?: Untersuchung der rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des § 313 BGB sowie Analyse von Übernahmetransaktionen und relevanter Rechtsprechung zur Vertragsanpassung.
§ 4 DAS GEBOT SORGFÄLTIGER VERTRAGSGESTALTUNG: Erörterung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Vertragsvorbereitung (Due Diligence) und der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen mittels spezifischer Anpassungsklauseln.
§ 5 ERGEBNIS: Abschließende Bilanzierung, dass eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB nur in extremen Ausnahmefällen möglich ist und die präventive Vertragsgestaltung als wichtigstes Instrument dient.
Finanzkrise, § 313 BGB, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Vertragsanpassung, Vertragstreue, Unternehmensübernahme, Due Diligence, Sorgfaltspflicht, Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Subprime-Krise, Risikoverteilung, Vorhersehbarkeit, Anpassungsklauseln, Hardship-Klausel.
Die Arbeit analysiert, ob und inwieweit Vertragsparteien bei Unternehmensübernahmen in Zeiten einer globalen Krise eine rechtliche Handhabe zur Anpassung ihrer Verträge gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) haben.
Zu den zentralen Themen gehören die theoretischen Grundlagen des § 313 BGB, die Entwicklung der Finanzkrise 2008/2009, die rechtliche Analyse von Übernahmeverträgen sowie die Haftung externer Berater.
Die Arbeit untersucht, ob die Finanzkrise als Störung der Geschäftsgrundlage qualifiziert werden kann, die ein Recht auf Anpassung bereits geschlossener Verträge rechtfertigt.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die durch die Auswertung relevanter Literatur, aktueller Rechtsprechung und konkreter Fallbeispiele aus der Praxis (z.B. Commerzbank/Dresdner Bank) gestützt wird.
Der Hauptteil gliedert sich in eine ökonomische Analyse der Krise, die dogmatische Prüfung des § 313 BGB in der Krise sowie die praktische Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung und deren Absicherung durch Berater.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 313 BGB, Vertragsanpassung, Finanzkrise, Unternehmensübernahme und Sorgfaltspflicht charakterisiert.
Die Vorhersehbarkeit ist ein Ausschlusskriterium für den § 313 BGB. Wenn eine Krise bei Vertragsschluss bereits absehbar war, ist den Parteien das Festhalten am Vertrag zumutbar, weshalb eine Anpassung rechtlich ausscheidet.
Das Beispiel zeigt, dass in der Praxis meist bilateral verhandelte Lösungen gefunden wurden, da eine juristische Durchsetzung von Anpassungsrechten bei komplexen Großtransaktionen höchst risikoreich und schwer vorhersehbar ist.
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