Masterarbeit, 2009
112 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht die Anwendbarkeit des § 313 BGB im Kontext von Unternehmensübernahmen in Zeiten der globalen Finanzmarktkrise. Ziel ist es, die rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten im Umgang mit Vertragsanpassungen in Krisenzeiten zu beleuchten.
Kapitel 2 beleuchtet die Finanzkrise 2008/2009, zeichnet ihre Chronik nach und analysiert die Ursachen und Auswirkungen. Kapitel 3 untersucht die Anwendbarkeit des § 313 BGB im Kontext des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Krisenzeiten. Es werden sowohl die historische Entwicklung des § 313 BGB als auch seine Anwendbarkeit und Einschränkungen im Detail betrachtet. Kapitel 4 analysiert das Gebot sorgfältiger Vertragsgestaltung im Kontext von Übernahmetransaktionen. Hierbei werden die Grundlagen der Haftung externer Berater, der anzuwendende Sorgfaltsmaßstab und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung im Detail erläutert.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Unternehmensübernahmen, Finanzmarktkrise, Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, Vertragsanpassung, Sorgfaltspflicht, Vertragsgestaltung, Rechtsprechung, Beispiele aus der Praxis.
Er ermöglicht die Anpassung oder den Rücktritt von Verträgen, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben.
Dies ist rechtlich schwierig. Oft gilt eine Krise als allgemeines Geschäftsrisiko. Eine Anpassung nach § 313 BGB setzt voraus, dass das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Bei Übernahmen (wie Commerzbank/Dresdner Bank) versuchen Käufer oft, den Preis zu drücken oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Zielunternehmens dramatisch verschlechtert.
Es ist der lateinische Rechtsgrundsatz für „Verträge sind einzuhalten“. Er bildet die Regel, während § 313 BGB die absolute Ausnahme darstellt.
Durch sorgfältige Vertragsgestaltung mit Klauseln wie Preisanpassungsklauseln, Force-Majeure-Klauseln oder spezifischen Rücktrittsrechten bei wirtschaftlichen Schwellenwerten.
Das sind Klauseln über „höhere Gewalt“, die regeln, was passiert, wenn unvorhersehbare äußere Ereignisse (wie Katastrophen oder Kriege) die Vertragserfüllung unmöglich machen.
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