Bachelorarbeit, 2010
51 Seiten, Note: Gut
III. VORBEMERKUNG
IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG
V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
1. ART 120A ABS 1 – EINRICHTUNG VON SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERN UND DEREN PFLICHTMITGLIEDSCHAFT
2. ART 120A ABS 2 - VERANKERUNG DER SOZIALPARTNERSCHAFT
2.1. BUNDESVERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIE FÜR BERUFLICHE SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER?
2.2. DIE ANERKENNUNG DER ROLLE DER SOZIALPARTNER
3. ART 120B ABS 1 – WEISUNGSFREIHEIT, GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND RECHTSAUFSICHT
3.1. GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND WEISUNGSFREIHEIT
3.2. RECHTSAUFSICHT
4. ART 120B ABS 2 – EIGENER UND ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH
5. ART 120B ABS 3 – MITWIRKUNG AN STAATLICHER VOLLZIEHUNG
6. ART 120C ABS 1 – DEMOKRATISCHE LEGITIMATION DER ORGANE
7. ART 120C ABS 2 - FINANZIERUNG
8. ART 120C ABS 3 – SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER ALS SELBSTÄNDIGE WIRTSCHAFTSKÖRPER
VII. ZUSAMMENFASSUNG
VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
Die vorliegende Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung durch die B-VG Novelle BGBl I 2008/2. Ziel ist es, die neuen Bestimmungen der Artikel 120a bis 120c B-VG im Kontext der bisherigen Judikatur und Lehre zu untersuchen, um die Auswirkungen auf die Autonomie, die demokratische Legitimation und das Satzungsrecht der Selbstverwaltungskörper darzustellen.
3. Art 120b Abs 1 – Weisungsfreiheit, gesetzesergänzendes Verordnungsrecht und Rechtsaufsicht
Der Art 120b Abs 1 verankert neben der Weisungsfreiheit bei Besorgung „eigener“ Aufgaben ein gesetzesergänzendes Verordnungsrecht. Weiters ist noch ein Aufsichtsrecht enthalten, bei dem aber durch die Formulierung „…nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen…“ die Gebarungskontrolle des Rechnungshofes gegenüber den Trägern der Sozialversicherung sowie den gesetzlichen beruflichen Vertretungen unberührt bleibt. Diese staatliche Aufsicht ist zwar primär und zwingend eine bloße Rechtsaufsicht und daher zur Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungskörper und ihrer autonomen Handlungsspielräume auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsführung eingeschränkt, kann aber nach einer Ergänzung des Expertenentwurfes in den parlamentarischen Beratungen in Sonderfällen auch eine Zweckmäßigkeitsaufsicht bzw Kontrolle sein.
Die Weisungsfreiheit, welche sicherlich zu den prägendsten Definitionsmerkmalen von Selbstverwaltungskörpern zählt, wird in diesem Artikel noch einmal klar festgelegt. Eine wirkliche Neuerung stellt jedoch die Verankerung eines autonomen gesetzesergänzenden Satzungsrechtes dar. Es handelt sich hier sicherlich um das Kernstück der Novelle im Bereich der Selbstverwaltung.
III. VORBEMERKUNG: Einführung in die Ausgangssituation und die Reformbemühungen des Österreich-Konvents sowie der Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform.
IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG: Allgemeine begriffliche Bestimmung der Selbstverwaltung und deren wesentliche juristische Strukturmerkmale.
V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Darstellung der verfassungsrechtlichen Situation vor der Novelle, insbesondere basierend auf der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes.
VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Detaillierte Analyse der neuen Verfassungsbestimmungen (Art 120a bis 120c), inklusive der neuen Regelungen zu Einrichtung, Sozialpartnerschaft, Verordnungsrecht, Wirkungsbereich, Legitimation und Finanzierung.
VII. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Bewertung der Novelle als Meilenstein der Verfassungsgeschichte und Diskussion offener Fragen.
VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Expertenmeinungen führender Repräsentanten der Sozialpartner zur Bedeutung und Auswirkung der Novelle.
Österreichische Bundesverfassung, B-VG Novelle, nichtterritoriale Selbstverwaltung, Sozialpartnerschaft, Weisungsfreiheit, Satzungsautonomie, eigener Wirkungsbereich, Pflichtmitgliedschaft, Verwaltungsaufsicht, Verfassungsgerichtshof, demokratische Legitimation, Wirtschaftskörper, Interessenvertretung.
Die Arbeit befasst sich mit der erstmaligen expliziten verfassungsrechtlichen Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in Österreich durch die B-VG Novelle BGBl I 2008/2.
Im Fokus stehen die Einrichtungsgarantie, die Autonomie von Selbstverwaltungskörpern, die rechtliche Stellung der Sozialpartnerschaft und die neuen Regelungen zur Aufsicht und Finanzierung.
Ziel ist die Analyse, wie die Novelle bestehende Judikatur kodifiziert, welche Neuerungen (wie das gesetzesergänzende Satzungsrecht) sie bringt und welche verfassungsrechtlichen Klarstellungen sie bietet.
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, die Untersuchung von Gesetzesmaterialien sowie die Auswertung relevanter höchstgerichtlicher Erkenntnisse (VfGH-Judikatur).
Der Hauptteil analysiert detailliert die Artikel 120a bis 120c B-VG und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Kammern und anderen Selbstverwaltungseinrichtungen.
Die wichtigsten Begriffe sind Selbstverwaltung, B-VG Novelle, Sozialpartnerschaft, Autonomie, Satzungsrecht und verfassungsrechtliche Einrichtungsgarantie.
Die Novelle verankert das Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft als Staatsziel, was einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz für die beteiligten Kammersysteme darstellt.
Sie erlaubt den Selbstverwaltungskörpern, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch eigene generelle Rechtsnormen (Satzungen) selbstbestimmt zu ordnen, was eine Stärkung der Autonomie darstellt.
Die interviewten Experten begrüßen die Novelle als Schritt zur Rechtssicherheit und als formelle Anerkennung der Bedeutung der Selbstverwaltung, betonen aber auch die verbleibende Rolle des VfGH bei der Auslegung.
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