Bachelorarbeit, 2009
39 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Quellenlage
2.1 Römische Annalistik
2.1.1 allgemeine Merkmale
2.1.2 Quellen zum Lutatius-Vertrag und 2. Punischen Krieg
2.2 Polybios von Megalopolis
2.2.1 Biographie und Hauptwerk
2.2.2 Geschichtsverständnis und historische Methode
3. Lutatius-Vertrag
3.1 Präliminarvertrag
3.2 Endgültiger Vertrag
3.3 Auswirkungen
4. Rechtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld des 2. Punischen Krieges
4.1 Überblick der Ereignisse
4.2 Erste römische Gesandtschaft (220/219 v. Chr.)
4.3 Zweite römische Gesandtschaft (218 v. Chr.)
5. römisch-saguntinisches Verhältnis
5.1 zeitliche Datierung
5.2 staatsrechtlicher Charakter
6. Zusammenfassung
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung des Lutatius-Vertrags für den Ausbruch und die rechtliche Legitimation des Zweiten Punischen Krieges. Im Zentrum steht dabei die kritische Analyse der antiken Quellen, insbesondere von Polybios, um die römische Darstellung der karthagischen Kriegsschuld sowie den staatsrechtlichen Status der Stadt Sagunt zu hinterfragen.
3.1 Präliminarvertrag
Hamilkar und Lutatius unterzeichneten einen Friedensvertrag mit folgenden Bestimmungen: „Sie schickten daher schleunigst zu Barkas hinüber und übertrugen ihm unbeschränkte Vollmacht […]. So wurde denn den Feindseligkeiten durch einen Vertrag etwa folgenden Wortlauts eine Ende gemacht: Unter diesen Bedingungen soll Freundschaft sein zwischen Karthago und Rom, vorausgesetzt daß auch das römische Volk es gutheißt. Die Karthager sollen ganz Sizilien räumen und keinen Krieg gegen Hieron führen noch gegen die Syrakusaner oder die Bundesgenossen der Syrakusaner die Waffen ergreifen. Die Karthager sollen den Römern sämtliche Kriegsgefangenen ohne Lösegeld zurückgeben. An Geld sollen die Karthager den Römern in zwanzig Jahren zweitausendzweihundert euboeische Talente zahlen.“
Alle Bestimmungen standen unter dem Dach einer amicitia zwischen Rom und Karthago, die auf beiderseitiger Einhaltung der Vertragsbestimmungen fußte. Genauer ist unter dem formulierten Freundschaftsverhältnis eine Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zu verstehen, die das Fundament einer zukünftigen friedlichen Beziehung bilden sollen. Der Abschluss von Friedensverträgen unter der deklarativen Bestimmung der amicitia, ist von anderen Verträgen mit Bundesgenossenstatus abzugrenzen. Des Weiteren ist für das Aussprechen einer amicitia zu beachten, dass dafür nicht zwangsläufig eine vertragliche Abmachung notwendig ist.
1. Einleitung: Die Einleitung definiert den zeitlichen Rahmen der Untersuchung und formuliert das Ziel, die Ursachen des Zweiten Punischen Krieges kritisch fernab römischer Ideologisierung zu beleuchten.
2. Quellenlage: Dieses Kapitel analysiert die Problematik römischer Geschichtsschreibung und hebt Polybios als zentrale, wenngleich nicht unkritisch zu betrachtende Quelle hervor.
3. Lutatius-Vertrag: Hier werden die Inhalte des Präliminar- und des endgültigen Vertrages sowie deren Auswirkungen und die römische Praxis der Vertragsmanipulation untersucht.
4. Rechtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld des 2. Punischen Krieges: Dieses Kapitel thematisiert die römisch-karthagischen Konferenzen und die widersprüchliche Argumentation beider Seiten zur Kriegsschuldfrage.
5. römisch-saguntinisches Verhältnis: Die Untersuchung des Rechtsstatus von Sagunt entlarvt die römische Berufung auf eine Schutzverpflichtung gegenüber Sagunt als Konstrukt zur Legitimation des Krieges.
6. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass die römische Kriegsschuld-These historisch haltlos ist und der Konflikt maßgeblich durch römische Expansionsinteressen und Vertragsbeugung geprägt wurde.
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Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Rolle des Lutatius-Vertrages von 241 v. Chr. im Kontext der Entstehung und Legitimation des Zweiten Punischen Krieges.
Im Fokus stehen die Quellenkritik der römischen Geschichtsschreibung, die Analyse diplomatischer Verträge zwischen Rom und Karthago sowie die Untersuchung des diplomatischen Status von Sagunt.
Die Forschungsfrage zielt darauf ab, inwieweit die antike Überlieferung eine pro-römische Verklärung der Kriegsursachen betreibt und ob die römische Kriegführung rechtlich auf den Lutatius-Vertrag gestützt werden konnte.
Es wird eine historisch-kritische Analyse der antiken Quellentexte (insbesondere Polybios, Livius und anderer Annalisten) vorgenommen, ergänzt durch einen Vergleich mit aktueller geschichtswissenschaftlicher Forschung.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Quellenlage zur römischen Annalistik, die Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Präliminarvertrag und der endgültigen Fassung des Lutatius-Vertrages sowie die rechtlichen Argumentationen beider Seiten während der diplomatischen Gesandtschaften.
Zentrale Begriffe sind der Lutatius-Vertrag, die Sicherheitsklausel des Vertrages, die Interpretation des Status von Sagunt sowie die Kritik an der Objektivität der römischen Geschichtsschreibung.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Behauptung einer karthagischen Hauptschuld ein Konstrukt der pro-römischen Geschichtsschreibung ist, das darauf abzielte, das römische Vorgehen als gerechten Krieg (bellum iustum) darzustellen.
Sagunt dient in der römischen Argumentation als angeblicher Bündnispartner, dessen Schutz durch den Lutatius-Vertrag für Rom bindend gewesen sei; der Autor weist jedoch nach, dass dieser Status historisch äußerst fragwürdig ist.
Der Autor argumentiert, dass die Klausel, der zufolge das römische Volk erst über den Vertrag abstimmen müsse, wahrscheinlich von späteren römischen Historikern erfunden wurde, um die einseitige Verschärfung des Vertrages durch Rom nachträglich zu rechtfertigen.
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