Bachelorarbeit, 2024
37 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Begriffsbestimmung und Einordnung Künstlicher Intelligenz
I. Automatik und Autonomie
II. Künstliche Intelligenz
III. Autonom agierende Systeme
C. Zivilrechtliche Herausforderungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz
I. Ein Überblick
II. Abgabe von Willenserklärungen und Vertragsschluss
III. Haftungsfragen und Verschulden
1. Vertraglicher Bereich
2. Außervertraglicher Bereich
IV. Zwischenergebnis
D. Rechtsstatus einer elektronischen Person (ePerson)
I. Personenlehre und Rechtsfähigkeit
II. Die Rechtsperson
III. Das Rechtssubjekt ePerson
IV. Das Konzept der Teilrechtsfähigkeit
V. Potenzielle Lückenschließung durch die ePerson
1. Rechtssubjektivität zur Lösung der rechtlichen Herausforderungen
2. Haftungsausgestaltung der ePerson
VI. Kritische Betrachtung und Notwendigkeit der ePerson
E. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die zivilrechtlichen Herausforderungen, die durch den zunehmenden Einsatz autonomer Systeme und Künstlicher Intelligenz entstehen, und hinterfragt kritisch, ob die Einführung eines neuen Rechtssubjekts wie der "elektronischen Person" (ePerson) zur Schließung von Haftungslücken notwendig und sinnvoll ist.
I. Automatik und Autonomie
Zu Beginn sind zunächst automatisierte von autonomen Systemen zu unterscheiden. Automatisierung beschreibt die selbsttätige Steuerung von Abläufen, ohne Hilfe von Menschen. Die Funktionsweise richtet sich nach einer eindeutig vorgegebenen Programmierung, welche zu spezifischen, sich regelmäßig wiederholenden Mechanismen führt.
Einfache Autonomie ist für technische Systeme bereits gegeben, wenn diese durch Sensorik und Programmlogik selbstständig handeln können. In Abgrenzung dazu gilt für natürliche Personen die bewusste Selbstbestimmung von Handlungen und Verhaltensweisen als komplexeste Form von Autonomie.
Autonome Systeme ähneln aufgrund ihres Spielraumes einem menschlichen Vertreter, wohingegen ein System, das vorgefasste automatische Willenserklärungen abgibt, Ähnlichkeit mit einem Boten aufweist. Während es sich bei der Automatisierung um starre Algorithmen handelt, die abhängig vom Wissen und der darauf aufbauenden Programmierung des Entwicklers sind, kommt bei der Autonomie das Lernen zum Einsatz, wodurch der Algorithmus eine ständige Veränderung erfährt. Der entscheidende Unterschied zwischen Automatik und Autonomie liegt somit in der Entscheidungsgewalt eines Systems, welche durch weite und unpräzise Rahmenbedingungen geschaffen wird.
In diesem Zusammenhang entsteht das Autonomierisiko, welches das Risiko der programmierten Nichtprognostizierbarkeit von Entscheidungen beschreibt. Es ergibt sich aus dem prinzipiell unvorhersehbaren Verhalten selbstlernender Algorithmen.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die technologischen und juristischen Herausforderungen ein, die durch autonome Systeme entstehen, und stellt die Kernfrage nach der rechtlichen Zuordnung und Verantwortung.
B. Begriffsbestimmung und Einordnung Künstlicher Intelligenz: In diesem Kapitel werden die notwendigen technischen Grundlagen wie Automatik, Autonomie und Künstliche Intelligenz definiert und voneinander abgegrenzt.
C. Zivilrechtliche Herausforderungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz: Das Kapitel analysiert die Schwierigkeiten bei Vertragsschluss und Haftungszuordnung im bestehenden Recht bei Einsatz autonomer Systeme.
D. Rechtsstatus einer elektronischen Person (ePerson): Hier wird debattiert, ob ein neuer Rechtsstatus der ePerson notwendig ist, um Lücken in der Haftung und Rechtsfähigkeit digitaler Entitäten zu schließen.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Dieses Kapitel zieht ein Fazit zu den Untersuchungsergebnissen und bewertet die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns im Kontext der technologischen Entwicklung.
Künstliche Intelligenz, Autonome Systeme, Zivilrecht, Haftungsfragen, Vertragsschluss, ePerson, Rechtspersönlichkeit, Rechtsfähigkeit, Maschinenlernen, Haftungslücke, Deliktshaftung, Automatisierung, Willenserklärung, Rechtssubjektivität, Haftungsmasse
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen, die durch den Einsatz von KI und autonomen Systemen auftreten, insbesondere im Hinblick auf deren Einordnung in das bestehende Zivilrecht.
Die zentralen Felder sind die Abgrenzung von KI-Begriffen, die vertragsrechtliche Behandlung autonomer Willenserklärungen sowie die komplexen Haftungsfragen bei Schäden durch solche Systeme.
Ziel ist es zu untersuchen, ob bestehende Rechtsnormen ausreichen oder ob die Einführung einer "elektronischen Person" (ePerson) als neues Rechtssubjekt erforderlich ist, um auftretende Verantwortungs- und Haftungslücken effektiv zu schließen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die Analyse bestehender Gesetze, Literatur und Ansätze der funktionalen Gesetzesinterpretation nutzt, um Lösungswege zu evaluieren.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der Haftung für autonome Systeme im vertraglichen und außervertraglichen Bereich sowie einer detaillierten Erörterung des Konzepts der ePerson.
Zu den prägenden Begriffen gehören Künstliche Intelligenz, Autonome Systeme, Rechtsfähigkeit, Haftungsfragen, Willenserklärung und das Konzept der elektronischen Person (ePerson).
Weil bei hochgradig autonomen Systemen die Zurechnung zum menschlichen Akteur nach bestehenden Kriterien (wie dem Botenprinzip) oft nicht mehr rechtssicher möglich ist, da das System eigene Entscheidungen trifft.
Kritiker führen an, dass eine solche Rechtspersönlichkeit Privilegierungen schaffen könnte, während das Problem der Haftungsabdeckung mangels natürlicher Verantwortungsinstanz und für die Komplexität der technischen Haftung oft unzureichend gelöst bleibt.
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