Bachelorarbeit, 2023
54 Seiten, Note: 1,0
I. Einleitung
1. Relevanz des Themas
2. Gang der Untersuchung
II. Grundlagen des Auskunftsrechts nach der DS-GVO
1. Bedeutung und systematischer Kontext
a. Bedeutung
b. Systematischer Kontext
2. Anwendungsbereich
a. Persönlicher Anwendungsbereich
aa) Betroffener
(1) Natürliche Person
(2) Juristische Person
bb) Verantwortlicher
(1) Verantwortlichkeit juristischer und natürlicher Person
(2) Gemeinsame Verantwortlichkeit
(3) Auftragsverarbeiter
b. Sachlicher Anwendungsbereich
aa) Personenbezogene Daten
(1) Grunddefinition
(2) Personenbezug anhand von Sachdaten
(3) Anonyme und anonymisierte Daten
(4) Auslegung der Identifizierbarkeit
bb) Verarbeitung
(1) Begriffsdefinition
(2) Arten der Verarbeitung
c. Räumlicher Anwendungsbereich
3. Anspruchsinhalt
4. Ausnahmen
a. Ausnahmen vom Anwendungsbereich
b. Rechte und Freiheiten anderer Personen nach Art. 15 IV DS-GVO
aa) Rechte und Freiheiten des Unternehmens
(1) Geschäftsgeheimnis im Kontext der Art. 12 GG und § 823 I BGB
(2) Geschäftsgeheimnis im Kontext des EU-Rechts
(3) Geschäftsgeheimnis im Kontext des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
bb) Rechte und Freiheiten anderer Arbeitnehmer
cc) Verweigerungsgründe
c. Abweichungen durch Öffnungsklauseln
aa) Art. 23 DS-GVO
(1) § 29 I 2 BDSG
(2) § 34 I Nr. 2 BDSG
bb) Art. 88 DS-GVO zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
d. Ausnahmetatbestände des Art. 12 DS-GVO
(1) Art. 12 V 2 lit. b) DS-GVO
(a) Unbegründetheit des Antrags
(b) Exzessivität des Antrags
(2) Nichtidentifizierbarkeit des Antragstellers
(a) Nichtidentifizierbarkeit anhand des Datenpools
(b) Nichtidentifizierbarkeit anhand des Antrages
5. Rechtsfolgen bei Verstoß
a. Verstoß
b. Benachrichtigung über die Gründe
c. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO
d. Geldbuße nach Art. 83 DS-GVO
e. Gerichtlicher Rechtsbehelf nach Art. 79 DS-GVO
f. Schadensersatz nach Art. 82 I DS-GVO
6. Normenkonkurrenz
7. Auslegung der Anspruchsinhalte
a. Bestätigungsanspruch
b. Auskunftsanspruch
c. Informationsanspruch
d. Kopieanspruch
e. „Pretrial discovery“ im deutschen Rechtsraum?
8. Zwischenfazit
III. Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Kopie in der Rechtsanwendung
1. Problemaufriss
2. Diskussion in der Rechtsanwendung
a. Urteil des Bundesgerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesgerichtshofs
ee) Analyse
b. Urteil des Bundesarbeitsgerichts
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesarbeitsgerichts
ee) Analyse
c. Urteil des Europäischen Gerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Gerichtshofs
ee) Analyse
3. Stellungnahme
IV. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht kritisch die Reichweite und die Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Kopieanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO. Dabei steht die Forschungsfrage im Fokus, inwieweit dieser Anspruch durch berechtigte Interessen von Unternehmen – etwa bei Geschäftsgeheimnissen oder dem Datenschutz Dritter – begrenzt werden kann und wie sich die Praxis der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu positioniert.
3. Anspruchsinhalt
Das Auskunftsrecht der betroffenen Person wird in Art. 15 DS-GVO in vier Absätzen beschrieben. Bei systematischer Betrachtung der Norm sind vier verschieden geartete Anspruchsinhalte erkennbar, die in 3 Absätze gefasst sind. Nach Art. 15 I 1 Hs.1 besteht das Recht des Betroffenen auf Bestätigung gegen den Verantwortlichen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei positiver Rückmeldung steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 I 1 Hs. 2 Teil 1 auf die vom Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu. Weiter besteht ein Anspruch nach Art. 15 I 1 Hs.2 Teil 2 lit. a) bis h) auf die dort beschriebenen Informationen sowie die Unterrichtung nach Art. 15 II. Der vierte Inhalt ergibt sich aus Art. 15 I 1 Hs. 2 in Verbindung mit Art. 15 III zur Herausgabe einer Kopie verarbeiteter personenbezogener Daten.
So schreitet der Antragsteller vom sogenannten „Recht auf Negativauskunft“ zum Auskunftsanspruch; im dritten Schritt zum Anspruch auf Informationen über Arten der Verarbeitung in Form konkretisierter Metadaten, dem Informationsanspruch. Final im vierten Schritt handelt es sich um den Anspruch auf inhaltlich-materielle Auskunft aller verarbeiteten personenbezogenen Daten, den Kopieanspruch. Dabei werden die Rechte nach Art. 15 I in der Praxis üblicherweise in einem Schritt eingefordert, somit als ein Anspruch gestellt. Folglich wird praxisnah von einem zweistufigen Verfahren gesprochen: dem Anspruch auf die Informationen nach Art. 15 I und weiterführend Art. 15 III. Jedoch ist es im rechtswissenschaftlichen Diskurs höchst umstritten, ob die Rechte aus Art. 15 I und III als Anspruch derselben Natur oder zwei verschiedene Ansprüche zu verstehen sind. Der Zwiespalt in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung wird in dieser Arbeit später vertieft thematisiert und der Zusammenhang zur Reichweite des Anspruchs verdeutlicht.
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Datenschutz-Grundverordnung ein und erläutert die hohe praktische Relevanz des Auskunftsanspruchs sowie den Aufbau der Bachelorthesis.
II. Grundlagen des Auskunftsrechts nach der DS-GVO: Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Anwendungsbereich unter Berücksichtigung von Beteiligten und Datenkategorien sowie die spezifischen Ausnahmeregelungen und Rechtsfolgen bei Verstößen.
III. Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Kopie in der Rechtsanwendung: Dieses Kapitel analysiert kritisch die Rechtsprechung von BGH, BAG und EuGH, um die Auslegungstendenzen bezüglich der Reichweite des Auskunftsanspruchs aufzuzeigen.
IV. Fazit und Ausblick: Der Autor fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zu erwartende Rechtsentwicklung im Kontext des Geschäftsgeheimnisschutzes und der Hinweisgeberschutzrichtlinie.
Art. 15 DSGVO, Auskunftsanspruch, Kopieanspruch, Personenbezogene Daten, Recht auf Auskunft, Betroffenenrechte, Datenschutzrecht, Informationspflicht, Verarbeitungszweck, Rechtsanwendung, Geschäftsgeheimnis, Hinweisgeberschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, Bestätigungsanspruch, Rechtsprechung.
Die Arbeit befasst sich mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanpruch nach Art. 15 DSGVO, insbesondere mit dessen Reichweite, den Grenzen bei konkurrierenden Rechten und der praktischen Anwendung durch Unternehmen.
Zentrale Themen sind der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, die verschiedenen Anspruchsinhalte unter Art. 15, der Umgang mit Ausnahmetatbeständen sowie die aktuelle Tendenz der gerichtlichen Auslegung.
Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Reichweite des Auskunftsanspruchs, um aufzuzeigen, wie Unternehmen den Interessen von Betroffenen gerecht werden können, ohne ihre betrieblichen Abläufe unangemessen zu belasten.
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Methode, die auf einer umfassenden Analyse gesetzlicher Regelungen, Kommentierungen sowie der Auswertung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, BAG, EuGH) basiert.
Der Hauptteil analysiert die Grundlagen des Auskunftsrechts, detaillierte Ausnahmen sowie spezifische Rechtsfolgen und diskutiert anschließend die unterschiedlichen Auslegungstrends in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit.
Wichtige Begriffe sind Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, Interessenabwägung zwischen Verantwortlichem und Betroffenem sowie die Differenzierung zwischen Auskunfts- und Kopieanspruch.
Während der BGH und der EuGH tendenziell eine extensive (umfassende) Auslegung bevorzugen, zeigt das BAG eine restriktivere Tendenz, die strengere Anforderungen an die Bestimmtheit der Klageanträge stellt.
Es bezeichnet den Anspruch eines Betroffenen gegen den Verantwortlichen, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden – also auch die Bestätigung, dass keine Verarbeitung stattfindet.
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