Bachelorarbeit, 2023
46 Seiten, Note: 2,7
I. Einleitung
II. Künstliche Intelligenz – Eine Begriffserklärung
II.1 Historische Grundlagen
II.2 Semantische Grundlagen
II.3 Der Algorithmus als Instrumentarium der KI
II.4 Maschinelles Lernen
III. Strafrechtliche Schuld und Künstliche Intelligenz – eine Orientierung
III.1 Der Diskurs um die Einführung der elektronischen Person
III.2 Das Prinzip der individuellen Schuld im Wandel
III.3 Unionsrechtliche Impulse
IV. Gesamtfazit
V. Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive, ob und in welchem Umfang Nutzer von Systemen künstlicher Intelligenz bei der Begehung von Straftaten schuldhaft handeln können, und analysiert hierfür bestehende strafrechtliche Grundstrukturen sowie aktuelle europäische Regulierungsansätze.
II.4 Maschinelles Lernen
Als Urheber einer definitorischen Proklamation gilt der Informatiker Arthur Lee Samuel, der 1959 das maschinelle Lernen als „Forschungsgebiet, das Rechnern die Fähigkeit verleiht, ohne explizite Programmierung zu lernen“, beschrieb.
Vereinfacht ausgedrückt werden durch maschinelles Lernen folglich Muster in Datensätzen ermittelt und für einen bestimmten, vom menschlichen Entwickler definierten Zweck brauchbar gemacht. Mithin gilt es diesen Lernprozess in Hinblick auf zwei verschiedene Ansätze zu differenzieren. Supervised Learning einerseits sowie Unsupervised Learning andererseits unterscheiden sich hinsichtlich der Überwachung des Lernvorgangs. In Bezug auf das überwachte Lernen, das Supervised Learning, werden die Trainingsdaten mit einem Label markiert, sodass etwa Klassifikationen oder Imputationen klassische Anwendungen dieser Methode sind. Mithin handelt es sich hierbei um einen iterativen Vorgang, bei welchem durch entsprechende Korrekturmaßnahmen der Algorithmus solange trainiert wird, bis ein adäquates Ergebnis erzielt wird. Im Gegensatz dazu muss der Algorithmus beim Unsupervised Learning selbstständig die Strukturen in den Daten ermitteln, sogenannte Cluster bilden. Beide Prozesse werden als maschinelles Lernen bezeichnet. Es soll an dieser Stelle ausreichen, auf das Supervised Learning exemplarisch dahingehend einzugehen, den automatisierten Prozess kurz zu skizzieren.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Kontroverse um den technologischen Fortschritt durch KI ein und skizziert die zentrale Forschungsfrage zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Anwender.
II. Künstliche Intelligenz – Eine Begriffserklärung: Dieses Kapitel erläutert die historischen Ursprünge, die semantischen Grundlagen sowie die technische Instrumentalisierung durch Algorithmen und maschinelles Lernen.
III. Strafrechtliche Schuld und Künstliche Intelligenz – eine Orientierung: Hier erfolgt eine strafrechtliche Einordnung, in der aktuelle Ansätze zur Schuldfrage sowie die Debatte um die elektronische Person und unionsrechtliche Impulse diskutiert werden.
IV. Gesamtfazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine transformative Interpretation des Schuldbegriffs einer neuen Rechtspersönlichkeit vorzuziehen ist.
V. Ausblick: Der Ausblick thematisiert den akuten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um neue Straftatbestände im digitalen Raum angesichts der rasanten technologischen Entwicklung zu normieren.
Künstliche Intelligenz, Strafrecht, Schuldfrage, Autonomie, maschinelles Lernen, elektronische Person, ePerson, KI-Verordnung, EU-Recht, Algorithmen, Risikoklassen, Zurechnung, Verantwortung, Rechtsnormierung, strafrechtliche Dogmatik
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Schuldfrage beim Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz mit einem spezifischen Fokus auf die Nutzerperspektive.
Die Schwerpunkte liegen auf den technischen Grundlagen der KI, dem strafrechtlichen Verantwortlichkeitsbegriff und der kritischen Bewertung aktueller europäischer sowie nationaler Regelungsinitiativen.
Ziel ist es zu klären, ob und in welchem Umfang menschliche Nutzer für durch KI-Systeme begangene Straftaten schuldhaft verantwortlich gemacht werden können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die existierende Dogmatiken vor dem Hintergrund technologischer Neuerungen analysiert und aktuelle Diskurse sowie Gesetzgebungsvorschläge kritisch bewertet.
Der Hauptteil befasst sich mit der Begriffsklärung der KI, der Diskussion um die „ePerson“, dem Wandel des Schuldprinzips und den Impulsen aus der EU-KI-Regulierung.
Künstliche Intelligenz, Strafrecht, Schuldfrage, Autonomie, KI-Verordnung und elektronische Person sind die zentralen Begriffe.
Der Autor argumentiert, dass die ePerson zu einer oberflächlichen Lösung führt und strafrechtlich problematisch ist, da die persönliche Vorwerfbarkeit innerhalb der Straftaten dogmatisch nicht abgebildet werden kann.
Der risikobasierte Ansatz der EU-KI-Verordnung wird als Basis für eine zukünftige Verantwortungsverteilung gesehen, bei der nicht nur der Nutzer, sondern auch der Entwickler in die Pflicht genommen wird.
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