Bachelorarbeit, 2023
53 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
1.1 EINFÜHRUNG IN DAS THEMA
1.2 ZIEL UND INHALT DIESER ARBEIT
1.3 BEGRÜNDUNG DER THEMENWAHL
1.4 GEWÄHLTE FORSCHUNGSMETHODE
2 HINTERGRÜNDE DES REFORMBEDARFES DER RECHTLICHEN BETREUUNG
3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3.1 RECHTLICHE BETREUUNG
3.2 SELBSTBESTIMMUNG
3.3 WUNSCHBEFOLGUNGSPFLICHT
3.4 ERFORDERLICHKEIT
3.5 ANDERE (VORRANGIGE) HILFEN
3.6 ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG
4 ÜBERBLICK ÜBER DIE WESENTLICHEN NEUERUNGEN VON AUFGABEN UND PFLICHTEN DER BETREUUNGSBEHÖRDEN ZUM 1.1.2023
4.1 NEUE AUFGABEN UND PFLICHTEN ZUM 1.1.2023 AUS DEM BTOG FÜR DIE BETREUUNGSBEHÖRDEN
4.2 WESENTLICHE GESETZLICHE GRUNDLAGE DER AUFGABEN UND PFLICHTEN AUS DEM BTOG
4.2.1 § 5 BTOG INFORMATIONS- UND BERATUNGSPFLICHTEN
4.2.2 § 6 BTOG FÖRDERUNGSAUFGABEN
4.2.3 § 8 BTOG BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOT, VERMITTLUNG GEEIGNETER HILFEN UND ERWEITERTER UNTERSTÜTZUNG
4.2.4 § 11 BTOG AUFGABEN IM GERICHTLICHEN VERFAHREN
4.2.5 §§ 23, 24 BTOG REGISTRIERUNGSVERFAHREN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG
5 PROBLEMFELDER UND DIE AUSWIRKUNGEN BEI DER UMSETZUNG DER NEUEN REGELUNGEN AUF DIE ARBEIT IN DEN BETREUUNGSBEHÖRDEN
5.1 PROBLEMFELDER MIT ANDEREN VORRANGIGEN HILFEN VOR DER REFORM UND DIE AUSWIRKUNGEN DES BTOG AUF DIE ARBEIT DER BETREUUNGSBEHÖRDEN
5.2 ZWISCHENFAZIT
6 DIE ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG NACH BTOG § 8 UND § 11
6.1 EINFÜHRUNG
6.1.1 ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG ALS PRÄVENTIVE MASSNAHME EINE KANN-BESTIMMUNG (AUSSERHALB DES BETREUUNGSGERICHTSVERFAHREN)
6.1.2 ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG ALS KURATIVE MASSNAHME EINE MUSS-BESTIMMUNG (INNERHALB DES BETREUUNGSGERICHTSVERFAHREN)
6.1.3 ZUSAMMENFASSUNG
6.2 ZIEL DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG
6.3 KRITERIEN FÜR DIE EIGNUNG DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG UND DEREN GRENZEN
6.3.1 MITWIRKUNGSFÄHIGKEIT
6.3.2 ENTSCHEIDUNGSFÄHIGKEIT
6.3.3 ZUSAMMENFASSUNG DER KRITERIEN FÜR DIE ANWENDUNG DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG
6.4 DATENSCHUTZ
6.5 MEHRAUFWAND DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE BETREUUNGSBEHÖRDEN UND ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN
6.5.1 MODELLPROJEKT
6.5.2 BEAUFTRAGUNG EINES BETREUUNGSVEREINS ODER BERUFSBETREUER MIT DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG
7 CASE MANAGEMENT ALS INSTRUMENT DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG
7.1 EINFÜHRUNG
7.2 CASE MANAGEMENT
7.2.1 OFFIZIELLE DEFINITION VON CASE MANAGEMENT
7.2.2 DIE KOMPONENTEN IM REGELKREIS
7.3 ZIEL DES CASE MANAGEMENTS
7.4 KONZEPT UND INHALTE
7.5 ABGRENZUNG DER AUFGABEN IM RAHMEN DES CASE MANAGEMENT
8 FAZIT UND AUSBLICK ZUR UMSETZUNG DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG NACH DEM BTOG
Die Bachelor-Thesis untersucht die Auswirkungen der Reform des Betreuungsrechts vom 1.1.2023, insbesondere des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), auf die Arbeit der Betreuungsbehörden. Das primäre Ziel ist es, herauszuarbeiten, wie Behörden das Instrument der "erweiterten Unterstützung" in der Praxis erfolgreich umsetzen können, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken.
1 Einleitung
In Deutschland gibt es etwa 1,3 Millionen betreute Menschen, Tendenz steigend. Eine Betreuung kann erforderlich werden, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Für die Betreuungsarbeit traten zum 1.1.2023 neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Warum das so dringend notwendig war, wird in der Drucksache 19/24445 mit Datum vom 18.11.2020 vom Bundestag auf 502 Seiten erläutert und begründet. Bereits an der Seitenanzahl ist erkennbar, dass es sich hierbei um komplexe und umfangreiche Änderungen der Gesetzesgrundlagen für die Betreuungsarbeit handelt. Bis zum Inkrafttreten der veränderten Gesetzeslage sind mehr als 2 Jahre vergangen.
In der Drucksache 19/24445 werden zuerst auf die Probleme und Ziele der Reform und deren Notwendigkeit eingegangen. Die Ergebnisse und Lösungsansätze basieren auf von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben, die zwischen den Jahren 2015-2017 durchgeführt wurden. Im Verlauf der Bachelor-Thesis, werden die Forschungsergebnisse noch detaillierter behandelt.
Hauptgrund der Reform war die im Jahre 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention, die große Auswirkungen auf das Betreuungsrecht hatte.
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Betreuungsrechtsreform und stellt das Ziel der Arbeit sowie die verwendete Literaturrecherche als Methode vor.
2 HINTERGRÜNDE DES REFORMBEDARFES DER RECHTLICHEN BETREUUNG: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Betreuungsrechts und die Notwendigkeit der Reform aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention.
3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN: Hier werden zentrale Begriffe wie rechtliche Betreuung, Selbstbestimmung, Wunschbefolgungspflicht und Erforderlichkeit im Kontext der neuen Gesetzgebung definiert.
4 ÜBERBLICK ÜBER DIE WESENTLICHEN NEUERUNGEN VON AUFGABEN UND PFLICHTEN DER BETREUUNGSBEHÖRDEN ZUM 1.1.2023: Das Kapitel detailliert die geänderten Aufgaben der Betreuungsbehörden gemäß BtOG, insbesondere hinsichtlich Informationspflichten und dem Instrument der erweiterten Unterstützung.
5 PROBLEMFELDER UND DIE AUSWIRKUNGEN BEI DER UMSETZUNG DER NEUEN REGELUNGEN AUF DIE ARBEIT IN DEN BETREUUNGSBEHÖRDEN: Es werden Hindernisse bei der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsangeboten identifiziert und notwendige strukturelle Anpassungen diskutiert.
6 DIE ERWEITERTE UNTERSTÜTZUNG NACH BTOG § 8 UND § 11: Dieses Kapitel analysiert das Instrument der erweiterten Unterstützung als präventive und kurative Maßnahme sowie damit verbundene Anforderungen an Daten und Personal.
7 CASE MANAGEMENT ALS INSTRUMENT DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG: Case Management wird als praktische Methode zur Bewältigung komplexer Problemlagen im Rahmen der Behördenarbeit eingeführt.
8 FAZIT UND AUSBLICK ZUR UMSETZUNG DER ERWEITERTEN UNTERSTÜTZUNG NACH DEM BTOG: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die notwendige Weiterentwicklung der Behördenstrukturen.
Betreuungsrechtsreform, BtOG, erweiterte Unterstützung, rechtliche Betreuung, Selbstbestimmung, Wunschbefolgungspflicht, Erforderlichkeit, Fallmanagement, Netzwerkarbeit, Betreuungsbehörde, UN-Behindertenrechtskonvention, Soziale Arbeit, Prävention, Case Management, Vorsorgevollmacht
Die Arbeit beschäftigt sich mit der zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts und den daraus resultierenden neuen Aufgaben für die Betreuungsbehörden.
Zentrale Themen sind die Stärkung der Selbstbestimmung durch die "erweiterte Unterstützung", die Vermeidung rechtlicher Betreuungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Hilfesystemen.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Betreuungsbehörden das neue Instrument der "erweiterten Unterstützung" erfolgreich in ihre Praxis integrieren können, um den Erforderlichkeitsgrundsatz zu wahren.
Die Autorin wählt die Methode der Literaturrecherche, um den aktuellen Stand der Forschung und die gesetzlichen Vorgaben zur Reform fundiert aufzuarbeiten.
Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Neuerungen im BtOG, analysiert Problemfelder in der behördlichen Umsetzung und stellt Case Management als Instrument zur Unterstützung von Betroffenen vor.
Die Arbeit fokussiert auf Begriffe wie Betreuungsrechtsreform, erweiterte Unterstützung, Selbstbestimmung, Erforderlichkeitsgrundsatz und Case Management.
Die Abgrenzung ist entscheidend, um Doppelstrukturen zu vermeiden, Ressourcen effizienter einzusetzen und sicherzustellen, dass Betroffene bei Bedarf nicht unnötig unter die strengen Vorgaben einer rechtlichen Betreuung fallen.
Leipzig dient als Praxisbeispiel, um zu veranschaulichen, wie ein Konzept zur Umsetzung der neuen Aufgaben personell und strukturell (z.B. durch spezialisierte Teams) in einem konkreten Behördenalltag aussehen kann.
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