Bachelorarbeit, 2023
85 Seiten, Note: 2,1
1 Einleitung
2 Begriffliche Abgrenzungen und Grundlagen
2.1 Grundüberlegungen zur Nachhaltigkeit
2.2 Bankenaufsichtssystem und Rechtsgrundlage für Banken
2.3 Wesen von Ortsbanken
2.3.1 Abgrenzung des Erkenntnisobjekts Ortsbanken
2.3.2 Geschäftsmodell der Ortsbanken
2.3.2.1 Wesen eines Geschäftsmodells
2.3.2.2 Das klassische Geschäftsmodell der Ortsbanken
3 Nachhaltigkeitsrisiken im Bankenwesen
3.1 ESG-Risiken
3.2 Auswirkungen der ESG-Risiken auf traditionelle Bankrisiken
4 Regulatorischer Rahmen und Aufsichtspraxis im Umgang mit der Nachhaltigkeit
4.1 Nachhaltigkeitsbezogene Maßnahmen durch die europäische Politik
4.1.1 Offenlegungsverordnung Verordnung (EU) 2019/2088
4.1.2 Ökologische Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852
4.1.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung Richtlinie (EU) 2022/2464
4.2 Nachhaltigkeitsbezogene Maßnahmen durch die europäische Bankenaufsicht
4.2.1 Maßnahmen der EBA
4.2.2 Maßnahmen der EZB
4.3 Nachhaltigkeitsbezogene Maßnahmen durch die nationale Bankenaufsicht
5 Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft
5.1 Notwendigkeit von ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe
5.2 Eingliederung von ESG-Kriterien in das Kreditgeschäft
5.2.1 ESG-Kriterien im Kreditrating und bei der Bewertung von Sicherheiten
5.2.2 Nachhaltigkeitsrating
5.2.3 ESG-Kreditprodukte
5.3 Entstehende Möglichkeiten und Grenzen durch die Eingliederung von ESG-Kriterien in die Kreditvergabe
6 Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld und die methodischen Herausforderungen bei der Integration von ESG-Kriterien in das Kreditgeschäft von Ortsbanken. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie regulatorische Anforderungen auf Bankrisiken wirken und welche strategischen Spielräume Ortsbanken haben, um einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation zu leisten, ohne ihre spezifische Rolle als Regionalbank zu gefährden.
Wesen von Ortsbanken
Das Bankensystem in Deutschland besteht aus dem Europäischen System der Zentralbanken, dem Geschäftsbankensystem, der Bankenaufsicht und den Bankenverbänden. Im engeren Sinne besteht das Bankensystem aus den Geschäftsbanken und der Deutschen Bundesbank als Zentralbank. Das Geschäftsbankensystem lässt sich in Universalbanken und Spezialbanken unterteilen. Während Universalbanken alle wesentlichen Bankgeschäfte abwickeln, fokussieren sich Spezialbanken auf einzeln ausgewählte Bankgeschäfte. Genauer kann ein Kreditinstitut als Universalbank bezeichnet werden, wenn zu ihrem Geschäftsmodell das Einlagen- und Kreditgeschäft sowie gleichzeitig das Effektengeschäft gehört.
Hinzukommend bieten Universalbanken üblicherweise mehrere der in § 1 Abs. 1 KWG genannten Geschäfte an. Nach einer charakteristischen Trennung können Universalbanken in Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Banken und genossenschaftliche Banken gegliedert werden. Diese Gliederung bildet die Drei-Säulen-Struktur des Bankenwesens in Deutschland. Zu den Kreditbanken zählen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Der öffentlich-rechtliche Bankensektor lässt sich in einen dreistufigen Gruppenaufbau teilen.
1 Einleitung: Vorstellung der Relevanz einer nachhaltigen Transformation im Finanzsektor und die daraus resultierende Notwendigkeit für Banken, ihr Geschäftsmodell anzupassen.
2 Begriffliche Abgrenzungen und Grundlagen: Erläutert die historischen Entwicklungen der Nachhaltigkeitsbegriffe und beschreibt die Struktur des deutschen Bankensektors, insbesondere von Ortsbanken.
3 Nachhaltigkeitsrisiken im Bankenwesen: Analyse der physischen und transitorischen Risiken sowie deren Einfluss auf传统elle Bankrisiken wie Kredit- oder Reputationsrisiken.
4 Regulatorischer Rahmen und Aufsichtspraxis im Umgang mit der Nachhaltigkeit: Detaillierte Darstellung der regulatorischen Vorgaben, einschließlich der Offenlegungsverordnung, der Taxonomie-Verordnung und der CSRD.
5 Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Diskussion der konkreten Anwendung von ESG-Kriterien, Kreditratings und Kreditprodukten in der Praxis von Ortsbanken.
6 Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Herausforderungen und Chancen bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsstandards im Kreditwesen.
Nachhaltige Transformation, ESG-Kriterien, Ortsbanken, Kreditgeschäft, Bankenaufsicht, Nachhaltigkeitsrisiken, Green Finance, Offenlegungsverordnung, Ökologische Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kreditrating, Greenwashing, S-ESG-Score, Risikomanagement.
Die Arbeit befasst sich mit der Integration von ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Nachhaltigkeitskriterien (ESG) in das Kreditgeschäft von Ortsbanken.
Zentral sind die regulatorischen Anforderungen auf europäischer Ebene, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken und die Auswirkungen auf das spezifische Geschäftsmodell von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Integration von ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe zu identifizieren und die Notwendigkeit dieser Schritte in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld zu analysieren.
Es handelt sich um eine literaturbasierte Untersuchung, die regulatorische Dokumente und wissenschaftliche Publikationen zusammenführt, um die Praxisauswirkungen auf Ortsbanken zu bewerten.
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen die regulatorischen Instrumente wie CSRD und EU-Taxonomie im Detail analysiert und deren Umsetzung im Kreditgeschäft sowie im Risikomanagement diskutiert.
Wesentliche Begriffe sind ESG-Risiken, Kreditvergabe, Bankenaufsicht, Nachhaltigkeitsrating und Offenlegungspflichten.
Regulatorische Vorgaben stellen Ortsbanken vor die Herausforderung, komplexe Datenanforderungen (wie die Erstellung von ESG-Ratings) mit begrenzten Ressourcen umzusetzen, bieten jedoch gleichzeitig Chancen zur Marktprofilierung.
Greenwashing kann die Reputation eines Kreditinstituts massiv schädigen, weshalb Methoden zur Identifizierung und Vermeidung solcher Risiken im Risikomanagement der Banken essenziell sind.
Sie dienen als Hilfsmittel zur Einschätzung von Branchenrisiken, weisen jedoch aktuell noch methodische Limitationen auf, da sie unternehmensspezifische Daten oft nur eingeschränkt berücksichtigen.
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